Beiträge von prozac1

    Ich will das Vorgehen von Congstar ja nicht für "gut" halten, aber ich kann es durchaus nachvollziehen.
    Ich habe jedoch die Kalkulation nicht gemacht und weiß daher nicht, wie die Grenzen sind, wobei 400 SMS pro Monat wirklich nicht viel sind.
    Und nur weil das bei einem User mal der Fall war, muss das doch nicht die Regel sein.


    Ich stimme auch zu, dass solche Kündigungen dem Image nicht gerade zuträglich sind, aber was bringt einem das beste Image, wenn man nicht wirtschaftlich arbeitet.
    Außerdem denke ich, dass die wenigsten nach dem Image gehen. Der Geiz ist bei den meisten immer noch größer als die Vernunft, weswegen ich den Imageschaden für nicht relevant halte.

    Ich weiß was "Flat" bedeutet.


    Ich denke ebenso hier sind alle clever genug, um zu wissen, dass sie diese Flat für Congstar nur lohnt, wenn sie nicht auf das extremste ausgereizt wird.
    Und dass Sachen beworben werden, die real gar nicht so sind, darüber braucht man doch nicht zu reden, oder!?


    Dass man Portierungskosten hat und evtl. Anschlusskosten und dann nach einem Monat gekündigt wird, ist sicherlich ärgerlich. Aber auch da sollte man wissen, dass eine Mindestvertragslaufzeit oder Vertragsbindung eben auch für den Vertragspartner gelten und dieser auch davon Gebrauch machen kann und wird.


    Sicherlich hätte man auch von Anfang an sagen, dass man Pakete anbietet um das im kontrollierbaren Rahmen zu halten, dann hätte Congstar aber sicher auch nicht so einen Zulauf.


    Aber das ist wieder so ein Fall alla: Alles haben wollen und nichts dafür zahlen. Und sowas geht eben nicht, zumindest nicht auf Dauer.

    Ich verstehe gar nicht, warum das hier so heiß gemacht wird.


    Sicherlich hat Congstar nicht mit so vielen Nutzern gerechnet, evtl. auch nicht mit dem Aufkommen der Nutzer, aber genau deshalb gibt es keine Mindestvertragslaufzeit.


    Congstar ist doch kein Wohlfahrtsverband, der Mobilfunkdienstleistungen zu günstigen Preisen anbietet, sondern ein wirtschaftlich agierendes Unternehmen, dass auch auf seine Bilanz achten muss und wenn Verträge nicht mehr wirtschaftlich sind, dann werden sie eben ordnungsgemäß gekündigt.

    Ich studiere kein Jura, ist Teil meiner Wirtschaftsausbildung ;)


    Auf welchem Gebiet er genau tätig ist, kann ich nicht sagen, da ich wie gesagt bis auf die eine Lehrveranstaltung nichts mit ihm zu tun habe.


    Aber wenn ein Einwurfeinschreiben (angenommen nicht ausreicht), worauf kommt es für den Zugang der Willenserklärung denn an? Wenn bei einem Übergabeeinschreiben die Annahme verweigert wird, ist dem Empfänger die Willenserklärung ja gar nicht zu gegangen. Oder wie ist da die Argumentation?

    Soweit ich weiß ist es so, dass man nicht ohne Einwilligung des Gesprächspartners ein Gespräch aufzeichnen darf, somit wird die Aufzeichnung meinerseits wohl scheitern.


    Da hab ich wohl schlechte Karten bei meinem Fall.


    Aber ich finde es schon allerhand, dass man sich auf die Auskünfte der telefonischen Kundenbetreuung nicht mehr verlassen kann, da man sonst keine Möglichkeit des verbindlichen Kontaktes außer in Schriftform hat und das kostet wieder ewig Zeit.

    Beweisen kann ich es natürlich nicht, jedoch hab jedes Mal Gesprächsprotokolle geführt (Gesprächspartner, Gesprächszeit, Gesprächsinhalt). Natürlich ist es fraglich, ob es zum Beweis reicht.
    Aber ich denke, damit hätte ich im Zweifel keine schlechten Chancen.


    Aber mir geht es darum, wie die Auskünfte der Hotline zu bewerten sind. Schließlich werden telefonisch auch Vertragsverlängerungen gemacht und sonstige Vertragsdaten telefonisch geändert ohne schriftliche Bestätigung.

    Hallo Gemeinde,


    ich benötige mal ein paar Statements zu folgender Frage:
    Sind die Auskünfte bzw. die Erklärungen der Mitarbeiter der telefonischen Kundenbetreuung verbindlich.


    Bei mir geht es genauer darum, dass ich telefonisch von 3 verschiedenen Mitarbeitern die Auskunft bekommen habe, dass ich aufgrund meines Studentenstatus in dem Tarif, in dem in ich wechseln wollte, einen Rabatt von 10€ bekomme. Als mir zum dritten Mal nur 5 Euro Rabatt gutgeschrieben wurden, sagte mir die vierte Mitarbeiterin der telefonischen Kundenbetreuung, dass ich aufgrund der Tatsache, dass man Vertrag schon älter sei, ich nur die Vergünstigung von 5€ erhalte, wie sie damals üblich war.


    Nun meine Frage: Sind die Auskünfte der Mitarbeiter der Kundenbetreuung verbindlich für vodafone oder wie ist da die Rechtslage?

    Ein Einwurfeinschreiben ist völlig ausreichend.


    Die Willenserklärung gilt dann als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und das ist der Briefkasten durchaus.


    Ansonsten könnte man eine Kündigung stets verhindern, indem man sie einfach nicht liest, aber darauf kann es im Rechtsverkehr nicht ankommen.


    Ein Einwurfeinschreiben ist also dem Übergabeeinschreiben vorzuziehen, zumal es auch noch preiswerter ist