sorry ja
das passiert weil ich langsam nicht mehr weiß an wem ich alles geschrieben habe
Beiträge von happy41
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Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr......,
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über das Geschäftsgebaren des Mobilfunkanbieters E-Plus, im Zusammenhang mit der Nutzung Ihres Mobilfunkanschlusses und einer durch das Unternehmen erfolgten Vertragskündigung. Sie hinterfragen, wie Sie sich verhalten sollen.
Erlauben Sie mir zunächst einige allgemeine Erläuterungen hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs meines Hauses. Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikations-gesetz vom 22.06.2004 (TKG), geändert durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18.Februar 2007 (BGBL Teil I Nr. 5), die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur im Bereich der Telekommunikation festgelegt. Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu sichern, die flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten, Telekommunikationsdienste bei öffentlichen Einrichtungen zu fördern und für die effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen zu sorgen. Die Bundesnetzagentur erarbeitet Lösungen im Rahmen der Standardisierung, verwaltet Frequenzen und Rufnummern, bekämpft den Missbrauch von Rufnummern und berät die Verbraucher über neue telekommunikationsrechtliche Regelungen und deren Auswirkungen.
Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Mobilfunkunternehmen hat der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur nicht eingeräumt. Insofern steht es mir generell nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei diesem Unternehmen zu nehmen und diese hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall anzuweisen. Dies gilt auch für das Geschäftsgebaren einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und der Produktvermarktung.
Verträge mit Mobilfunkunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).
Der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Verträgen beurteilen sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Dabei obliegt es allein den Zivil-gerichten über die Rechtmäßigkeit getroffener vertraglicher Regelungen - auch in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entscheiden. Maßgeblich sind die im konkreten Vertrag und den AGB/Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Unternehmens getroffenen Vereinbarungen.
Sie sollten sich bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens, mit allen vertragsrelevanten Unterlagen (Vertrag, Vertragsänderungen u.ä.), an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt wenden.
Ihre nächstgelegene, für Sie zuständige, Verbraucherzentrale finden Sie im Internet unter http://www.verbraucherzentrale.de/.
Da in Ihrem Fall kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung vorliegt, sondern rein zivil- bzw. allgemein wettbewerbsrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann ich leider keine weitere Unterstützung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/>so das ist die antwort von den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.gibt es denn keinen der dafür zuständig ist oder sich dafür verandwortlich fühlt.
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http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=107437
das hab ich gefunden,vieleicht ne hilfe um mal einen überblick zu bekommen.
ja der tag ist lang bin ja gespannt wann die bei mir abstellen.der tag x ist morgen
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Zitat
Original geschrieben von JRC
Ich will mein Base flat auch loswerden, wie habt ihr das gemacht?vieleicht mal dein traffic auf 20-30gb hoch besser noch mehr,und ununterbrochen im netz bleiben.
bei meinen fall heist das radio hören,chatten, videos schauen und vor allen system updates machen.noch 2 Tage bis zur abschaltung :mad:
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http://www.hm-hossi.de/lki87Sonstiges76_o98/Sonst_IIII.html
http://www.google.de/search?hl…+nutzung+der+flat&spell=1versucht es mit den links weiß nicht warum die nicht gehen
http://www.drlippmann.de/die-anwaelte/arne-ritter.html
so ich hoffe die gehen
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auch ich habe eine ausserordentliche Kündigung von BASE Internet Flat bekommen.
mit diesen worten:
" nach uns vorliegenden informationen wird der für sie bestehende base mobielfunkanschluss fast ausschließlich zum aufbau und halten von dauerverbindungen über mehrere tage und zu permanenten datenübertragungen verwendet.dies entspricht nicht dem typischen und üblichen verhalten bei mobielen datenübertragungen.es besteht der dringende verdacht,dass sie unser mobielfunkdienstleistungen nicht auf der mit uns vereinbarten grundlage nutzen und damit gegen unsere agb verstoßen.
auf grund der fortgeseten beibehaltung dieses nutzungsverhaltens kündigen wir daher den mit ihnen geschloßenen mobilfunkvertag fristlos aus gewichtigen grund und deaktivieren ihre mobilfunkkarte zum 04.04.2008"
mein traffic beträgt im monat 20gb,aber da sind radio hören und system updates dabei und meine tochter chattet viel.ZitatOriginal geschrieben von clarke
Ein einzelner Benutzer kann einen UMTS-Knoten unter Umständen auch lahmlegen.
Nun versucht E-Plus einen großen Teil der knotenbelastenden Benutzer loszuwerden. Dies versucht sie mit einer "außerordentlichen Kündigung". Ob sie rechtmäßig handelt oder nicht. Es wird Medienberichte und so geben. Aber ein großer Teil der Betroffenen wird sich nicht wehren. Und darum geht es. Diese Masse an Wehrlosen wird einen grioßen Teil an deutschlandweiter Entlastung für die E-Plus-UMTS-Technik gewährleisten.Aber ich will nicht dazugehören!
ich werde auch nicht dazugehören,bei mir ging gleich ein widerspruch raus.und der neue agb interessiert mich nicht für mich sind die bintend die zum zeitpunkt des vertragsabschluss bestanden.
hier sind noch einige links die ich sehr interessant finde
http://www.google.de/search?hl=de&sa...r+flat&spell=1