Beiträge von clarke

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    Original geschrieben von Jodan
    Eine Kündigung welche keine rechtmäßigen Fristen einhält ist von vorn herein ungültig.


    Im hier diskutierten Fall ist dies aber eine außerordentliche Kündigung, die sich E-Plus mittels Vertrag und AGB im Anwendungsfall fristlos vorbehält. Das ist ein großer Unterschied. E-Plus sieht sich im Recht.


    Zitat

    Original geschrieben von Jodan
    Daher ist es soooo tragisch dann auch nicht wenn der Widerspruch erst nach Ablauf der Frist kommt. Aber da das eh zum Anwalt geht, ist das letztlich dann eh dessen mehraufwand das dann wieder hin zu biegen.


    Alte Bauernweisheit: Wer zuerst kommt, mahlt zu erst!

    Jodan: Und versuche BITTE! das gerichtliche Geschäftszeichen zum Prozess Deines Bekannten zu organisieren und hier zu posten. Ein Präzedenzfall ist eine verdammt gute Grundlage für einen erfolgreichen Prozess des eigenen Anwalts. Dann wäre es für viele Betroffenen eine enorme hilfe, Ihre E./W.Sprüche rechtlich geltend zu machen.


    Danke! :)

    Zitat

    Original geschrieben von Jodan
      clarke: Wer redet denn von Filesharing? Also in meinem Schreiben steht diesbezüglich nichts drin.


    Hier ging es mir nur um einen Hinweis, dass jemand, der Filesharing betreibt, keine Angst zu haben braucht, deswegen ernsthaft in Schwierigkeiten zu kommen. War nicht auf Dich bezogen. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Jodan
    Was mir die nette Frau an der Hotline aber sagen konnte: Wenn ich Widerspruch einlege, bleibt die Kündigung dennoch bestehen bis die Sache endgültig geklärt ist. Das heißt: Nur durch den Widerspruch hat man trotzdem nicht weiterhin einen Internetzugang.


    Das ist richtig. Es geht um Folgendes, und das ist wichtig:


    Machst du innerhalb (ich glaube mind. eine Woche ist gesetzlich geregelt) der Frist keinen Ein- / Widerspruch, so nimmst Du die Kündigung als rechtmäßig und kannst nach der Frist nicht mehr dagegen vorgehen. Machst Du jetzt einen E./W.spruch, so ist diesem zwar rechtlich noch nicht sofort stattgegeben, aber Du hast Deine Einwände, von Ihrer fristgemäßen Wirksamkeit her, geltend gemacht. Also hast Du anschließend die Möglichkeit in Ruhe einen Anwalt aufzusuchen. Dieser kann sich ja dann in aller Ruhe um weiteres kümmern. Und dann gehe Du auf jeden Fall zum Anwalt Deines Bekannten!


    Schreibt E-Plus eine Ablehnung Deines E./W.spruches, dann gehst Du dagegen in E./W.spruch. So lange, bis Dein Anwalt das erste Schreiben versandt hat. dieser handelt in Deiner Vollmacht und damit als Dein Ein- / Widersprecher.


    Machst Du keinen E./W.spruch, ist es möglich, dass Du Deine rechtlichen Möglichkeiten von vornherein in den Wind schießt. Man nennt dies stillschweigende Duldung (glaub ich, nicht sicher). Die ist auch rechtlich wirksam. Kündigung -> Duldung -> kannstde vergessen!


    Ob das komplett richtig ist, möchte ich hier ausdrpcklich betonen, kann ich nicht gewährleisten. Aber es ist besser als es dann doch zu versäumen. ;)

    Ein einzelner Benutzer kann einen UMTS-Knoten unter Umständen auch lahmlegen. Bei meinem BASE-Shop wurde mir ein Beispiel erlätert (Wahrheitsgehalt nicht sicher): In Leipzig hat ein einzelner Benutzer eine UMTS-Knoten so stark beansprucht, dass er versucht wurde ausfindig zu machen. Das gelang E-Plus aber nicht (das bezweifle ich). Am ende blieb E-Plus angeblich nur die Möglichkeit, den Knoten kollabieren zu lassen.


    Fakt ist aber, dass ein Knoten nur eine gewisse Bandbreite und Anzahl an Nutzern zulässt. Lang nicht so breitbandig wie bei z. B. DSL. Wenn Du an einem Knoten nur 10 Ports zur Verfügung hast (idealisiert), aber 8 davon mit dauerhaft angemeldeten Benutzern belegt sind, stehen nur 2 Ports zur weiteren Verwendung offen. Den Rest kann sich jeder selbst ausmalen. 50 weitere Bentuzer wollen gleichzeitg auf 2 Ports zugang finden. Das wurmt E-Plus jetzt.


    Die E-Plus hat sehr viele günstige Angebote im Programm, um Neukunden zu gewinnen. Aber aufgrund der schlechten technischen Gegebenheiten kann sie nur einen kleinen Teil der wachsenden Benutzerzahl mit vertraglich gewährleisteter Leistung befriedigen.


    Nun versucht E-Plus einen großen Teil der knotenbelastenden Benutzer loszuwerden. Dies versucht sie mit einer "außerordentlichen Kündigung". Ob sie rechtmäßig handelt oder nicht. Es wird Medienberichte und so geben. Aber ein großer Teil der Betroffenen wird sich nicht wehren. Und darum geht es. Diese Masse an Wehrlosen wird einen grioßen Teil an deutschlandweiter Entlastung für die E-Plus-UMTS-Technik gewährleisten.


    Aber ich will nicht dazugehören! ;)

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    Original geschrieben von Jodan
    Generell würds die Sache ja vereinfachen und beschleunigen wenn alle zum gleichen Anwalt gehen. Ein Bekannter von nem Freund bekam schon recht und in so fern hab ich gestern schon um Info gebten welcher Anwalt das war.


    Dann muss man nicht unbedingt zum gleichen anwalt gehen. Eine Information wie die "Geschäftsnummer", unter welcher dieser Prozess registriert ist, würde hier im Forum sicher schon reichen. Prozesse und deren Urteile sind in Deutschland öffentlich zugänglich zu machen, bis auf evtl. Ausnahmen. Rinsehbar sind diese über die "Geschäftsnummer".


    Damit kann sich jeder Anwalt die relevanten Inhalte des Prozesses zu nutze machen und diesen Prozess anhand der Geschäftsnummer als Präzedenzfall zitieren.


    Also versuch doch bitte die sog. "Geschäftsnummer" Deines Bekannten (in der Regel ähnlich wie "201 Ds 214 Js 123456234/08" auf den Gerichtsschreiben) herauszufinden und hier zu posten. Ich würde die sehr gern meinem Anwalt zur Verfügung stellen.


    P.S.: Es ist rechtlich unbedenklich, da dieses Geschäftszeichen sicher öffentlich zugänglich ist und rechtlich kein Datenschutz zu diesem Prozess besteht.

    Ich begrüße das Forum vor meinem ersten Beitrag ... Hallo und schönen Frühling erst einmal an Euch.


    Zum Thema:


    Mich betrifft es ebenso. Ich habe, wie so unglaublich viele E-Plus-Base-UMTS-Kunden auch, am letzten Samstag eine "außerordentliche Kündigung" erhalten. Alle Kunden erhielten den gleichen Wortlaut.


    Zusammengeraffte Tatsachen:


    • DSL ist bei mir nicht verfügbar. ISDN ist unrentabel. Ich bestand auf eine mobile Datenverbindung, da ich viel auf Reisen bin - meine Wahl fiel auf UMTS. Günstigster Anbieter im november 2007 war "E-Plus BASE".
    • Mein Traffic betrug im Januar 14 GB, letzten Monat noch 8 GB.
    • Das eventuelle Argument, man würde Filesharing betreiben, ist gültig. Jedoch: Filesharing ist nicht strikt illegal. Ich betreibe Filesharing größerer Datenpakete. Diese beinhalten unter anderem ungeschnittenes Rohmaterial von privaten Videoproduktionen. Der Transfervolumen ist demzufolge hoch. Dauerhafte Verbindungen über mehrere Tage sind u. U. nicht auszuschließen.



    Ich habe heute Ein- / Widerspruch schriftlich eingelegt. Sicher wird E-Plus den Einspruch abwehren. Aber dieser ist erfolgt, somit kann ich weiterhin versuchen gegen die zu erwartende und alle weiteren Ablehnungen immer wieder einen Ein- / Widerspruch geltend machen. Es reicht mir, wenn ich dieses bis zu meinem ersten Termin am Freitag beim Anwalt so beibehalte.


    Wichtig ist, immer wieder schriftlich einen Ein- / Widerspruch gegen Schreiben betreffs der Aufrechterhaltung des Kündigungsvorhanbens seitens E-Plus zu verfassen. Dabei sollten diese innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist verfasst und versandt werden. Somit wird zumindest die rechtliche Anerkennung eines Schreibens des Ein- / Widerspruch Einlegenden gewährleistet. Dies betrifft aber nicht die rechtliche Wirksamkeit. Das ist zu unterscheiden.


    Mein Anwalt wird die Sache prüfen und alle weiteren Schritte übernehmen. Ich beziehe ALG II (Hartz 4). Bei Gericht muss von mir ein "Berechtigungsschein" beantragt werden. Dieser sichert die Bezahlung des Anwaltes. Also auch der "Geringverdiener" kann sich einen Anwalt zur Anfechtung der Kündigung durch E-Plus BASE leisten. Ist sehr zu empfehlen.


    Die E-Plus-Base-UMTS-Internet-Flatrate wird als Möglichkeit des "zeitlich uneingeschränkten Zugangs zum Internet mit uneingeschränktem Datentransfervolumen" angeboten.


    Inwieweit dies vertragsrechtlich auch bei Abschluss des Vertrages so geregelt wurde, und vor allem wie evtl. vorhandene AGB-Bestimmungen der "E-Plus Service GmbH & Co. KG" in Ihrer Wirksamkeit über dem Vertrag stehen, das muss ein Anwalt prüfen.