Zitat
Original geschrieben von Jodan
clarke: Wer redet denn von Filesharing? Also in meinem Schreiben steht diesbezüglich nichts drin.
Hier ging es mir nur um einen Hinweis, dass jemand, der Filesharing betreibt, keine Angst zu haben braucht, deswegen ernsthaft in Schwierigkeiten zu kommen. War nicht auf Dich bezogen.
Zitat
Original geschrieben von Jodan
Was mir die nette Frau an der Hotline aber sagen konnte: Wenn ich Widerspruch einlege, bleibt die Kündigung dennoch bestehen bis die Sache endgültig geklärt ist. Das heißt: Nur durch den Widerspruch hat man trotzdem nicht weiterhin einen Internetzugang.
Das ist richtig. Es geht um Folgendes, und das ist wichtig:
Machst du innerhalb (ich glaube mind. eine Woche ist gesetzlich geregelt) der Frist keinen Ein- / Widerspruch, so nimmst Du die Kündigung als rechtmäßig und kannst nach der Frist nicht mehr dagegen vorgehen. Machst Du jetzt einen E./W.spruch, so ist diesem zwar rechtlich noch nicht sofort stattgegeben, aber Du hast Deine Einwände, von Ihrer fristgemäßen Wirksamkeit her, geltend gemacht. Also hast Du anschließend die Möglichkeit in Ruhe einen Anwalt aufzusuchen. Dieser kann sich ja dann in aller Ruhe um weiteres kümmern. Und dann gehe Du auf jeden Fall zum Anwalt Deines Bekannten!
Schreibt E-Plus eine Ablehnung Deines E./W.spruches, dann gehst Du dagegen in E./W.spruch. So lange, bis Dein Anwalt das erste Schreiben versandt hat. dieser handelt in Deiner Vollmacht und damit als Dein Ein- / Widersprecher.
Machst Du keinen E./W.spruch, ist es möglich, dass Du Deine rechtlichen Möglichkeiten von vornherein in den Wind schießt. Man nennt dies stillschweigende Duldung (glaub ich, nicht sicher). Die ist auch rechtlich wirksam. Kündigung -> Duldung -> kannstde vergessen!
Ob das komplett richtig ist, möchte ich hier ausdrpcklich betonen, kann ich nicht gewährleisten. Aber es ist besser als es dann doch zu versäumen.