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Zitat
Original geschrieben von Imker007
aber, was ist mit der Entscheidung des Ombudsmannes ? Die Ombudsstelle hat den Kündigungen doch zugestimmt !
...welchen Kündigungen hat die Ombudsstelle zugestimmt? Den Kündigungen von BHW, LBS oder tatsächlich denen von Wüstenrot? So deutlich geht das aus dem Schreiben von Wüstenrot nicht hervor...
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
Seite 5, baristacrema
Da ging es darum, dass im Falle eines Darlehens die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht korrekt ist sondern 6 Monate betragen würde.
Die Argumentation von Wüstenrot ist also in sich nicht schlüssig. - Aber versuchen kann mans ja mal, viele Bausparer nutzen kein Internet um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Anderen wiederum ist der Aufwand zu hoch, um sich gegen die Vorgehensweise von Wüstenrot zu wehren und dann gibt es noch diejenigen, die ihrem Berater von der Bausparkasse trauen, die haben dann eines der "Angebote" angenommen.
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1822direkt Depot
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...übrigens: der Stichtag 31.08.2010 ist einheitlich. -> auch wenn der Vertrag bereits Jahre vorher überspart war...
Gruß an die anderen "Bauspar-Rebellen"
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inzwischen könnten Tchibo mobil prepaid Kunden eine interne Flat für 1 Jahr kostenfrei erhalten, wenn sie Freunde werben:
https://www.tchibo-mobil.de/index.php/mgm
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nicora hat das Problem auf den Punkt gebracht.
Werde demnächst auch meinen Widerspruch zu Papier bringen. Am besten, wir tauschen uns per PN aus.
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eigentlich kann doch jeder von uns einen Brief an den Ombudsmann richten. Der sollte dann eine Einzelfallentscheidung treffen. Ok, die wird höchstwahrscheinlich wie bei BHW ausfallen, aber ggf. sind die ABB von W&W doch anders.
Erfolgschance: minimal
Kosten: gering
Bislang gibt es vom Ombudsmann ja keine Entscheidung, die ausdrücklich W&W betrifft, oder?
Und in den ABB kann ja von den Regelungen nach §488 BGB abgewichen werden, weshalb es doch wieder einer Einzelfallentscheidung bedarf. Einzelfall sind hier zumindest die jeweils zugrunde gelegten ABB.
=> in manchen ABB gibt es Regelungen zur Kündigungsfrist, in anderen nicht. Würde das keinen Unterschied machen, hätte man die ABB nicht ändern müssen.
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interessant wäre es jetzt zu wissen, ob es sich bei dem seit 5 Jahren übersparten Vertrag um einen Vertrag mit hohen Zinsen handelt.
Man könnte es auch als konkludenten Fortsetzungswillen interpretieren: die Bausparkasse ist sich bewusst, dass der Vertrag überspart ist, könnte nach ihrer Ansicht auch kündigen, macht dies aber bewusst nicht. Dann kann sie ja jetzt nicht überrascht sein, dass der Vertrag überspart ist und kein Darlehen mehr gewährt werden kann und somit der Zweck entfallen ist...
Zitat
Original geschrieben von Qarsten
Das ist ja interessant, heißt also im Umkehrschluss: Bei Dir hat W&W 5 Jahre lang den übersparten Vertrag laufen lassen und vermutl. auch weiter Zinsen gezahlt.
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richtig, danke für den Hinweis
Zitat
Original geschrieben von Qarsten
Wenn das Ganze rechtlich so eindeutig wäre, hätte Wüstenrot den § 15 Abs. 2b wohl nicht einfügen müssen.