Ob ich für einer der Anrufe ein Alibi habe muss ich mal nachsehen, da bin ich noch gar nicht drauf gekommen. Die angebliche Fangschaltung ist ja schon über ein Jahr her, Urlaub und längere Abwesenheit fällt aus, da die Anrufe meinst Nachts so 1-2 Uhr gewesen sein sollen dürfte ich meistens auch zuhause gewesen sein. Das noch nachzuvollziehen dürfte schwer sein, Zeugen die das noch wissen aufzutreiben noch schwerer.
Manipulationen an meiner Anlage fallen auch aus.
Eigenes Zweifamilienhaus, zweite Wohnung zu der Zeit leer und ohne Telefonanschluss, Hausverteiler innen.
Stalker war nie in dem Haus, hatte nie Schlüssel, hatte nie ein Passwort, technisch traue ich ihm alle diese Manipulationen auch nicht zu.
Es ist kein EX sondern ich habe selbst ein Internetforum in dem ER lange Zeit die Frauen belästigt hat, als ich ihn wieder mal gekickt hatte hat er mit seinem Telefonterror bei mir angefangen.
Beide Fangschaltungen sind zur selben Zeit gelaufen, wobei ich schon eine Woche vorher angefangen haben soll.
ZitatWohnst du in einem großen Mietshaus?
Bei welchem TK Anbieter bist du?
Welchen Tarif nutzt du?
Welche Geräte kommen zum Einsatz?
Router,WLAN, TK Anlage, Telefone,Funktelefone, VoIP,Analog/ISDN Anschluss...
Wie wird die Telefonie abgewickelt? nur VOIP (ein/ausgehend) oder gemischt konventionell/Voip.
Festnetz = Telekom
VoIP bei 1&1
3DSL
FritzBox WLAN aber über Kabel angeschlossen (kein WLAN aktiv)
Analoge DECT Telefone über die FritzBox an einem ISDN Anschluss.
Eingehend = Festnetzt
Ausgehend VoIP
Aber wie gesagt auf diesem Wege denke ich nicht.
Ich favorisiere die Version dass die Daten nachträglich eingegeben wurden als er mitbekommen dass ich ihn mit einer Fangschaltung erwischt habe, vermutlich erst jetzt als ihm dann, leider mit einer Verzögerung von einem 3/4 Jahr, die Klage auf dem Tisch lag.
Was mir etwas komisch vorkommt ist dass mein Anwalt offiziell schriftlich bei der TG angefragt hat, aber bisher nur eine telefonische Auskunft über die Echtheit des Berichtes bekommen hat. Ob da noch was schriftliches nachkommt weis ich nicht.
Auch komisch, die Fangschaltung war Ende Dez 06 beendet, der Bericht ist aber erst am 18. Januar 07 ausgestellt, bei meiner Fangschaltung bei der Telekom hatte ich den Bericht nach 1-2 Tagen nachdem ich die Schaltung beendet hatte. Dass einer Information an mich widersprochen wurde steht leider auch drin, ich kann mich also nicht darauf berufen dass ich keine Meldung bekommen habe.
Vielleicht kann ich noch nachweisen dass er erst nach der Fangschaltung überhaupt Kunde der anderen TG wurde, eine Fangschaltung bei dieser dürfte ja dann ausgeschlossen sein, oder? Wie gesagt ich habe E-Mails von Ihm bis Sommer 07 in der die seit Jahren für ihn typische IP der Telekom (gleich.gleich.versch.versch.) als Einwahl IP steht. Erst seit Sommer 07 hat er dann IPs von der neuen TG.
Ist es ein Problem wenn ich hier die Telefongesellschaft nenne von der der gefälschte Bericht stammt?
Danke schon mal für eure Antworten.