Manch einer von euch kennt vielleicht die Walt-Disney-Figuren, die in Touristenzentren (ich persönlich kenne die aus London, Rom und Venedig) von zwielichtigen Straßenhändlern zu überhöhten Preisen angeboten werden.
Das sind einfache Papierfiguren mit Beinen aus Wollfäden und Füßen aus Plastik, die an einem ca. 10 cm über dem Boden gespannten Nylonfaden eingehängt werden. Der Faden wird von der Antenne eines Radiorecorders zu einem festen Punkt (Stuhlbein oder ähnliches) gespannt.
Stellt man die Musik an, so gerät der Faden ins Schwingen und die Figuren tanzen. Soweit die Theorie, und bei den Händlern funktioniert das einwandfrei.
Ich habe in London auch mal zwei dieser Figuren für meine Kinder erstanden, undihr wisst jetzt sicher, was kommt: es funktioniert nicht.
Egal, ob der Faden dick oder dünn ist, straff oder eher locker gespannt ist, Musik laut oder leise, es tut sich absolut gar nichts.
Was ist der Trick dabei? Ich konnte nichts erkennen, obwohl ich in London einigen Händlern mehrmals beim Auf- und Abbau zugesehen habe. (wenn Polizei kommt, verkrümeln sie sich meistens, aber ebenso schnell ist das Zeug wieder aufgebaut)
Beiträge von fantomas
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Die Haftpflichtversicherung wird von SF 9 (45%) bei 1 Schaden (egal wie hoch) auf SF4 (60%) zurückgestuft. Du bezahlst also, auf die nächsten 3 Jahre gerechnet (man könnte es auch noch weiter rechnen, das würde aber zu weit führen), insgesamt 30% der Grundprämie mehr. (60%+55%+50% anstatt 45%+45%+45%).
Beträgt die Grundprämie (100%) also z.B. 500€, so ist die Mehrprämie auf die nächsten 3 Jahre 150€. Es wird sich also nicht lohnen, den Schaden des Unfallgegners aus der eigenen Tasche zu bezahlen, weil der sicher viel höher ist. Du kannst dich aber bis zu einem halben Jahr nach der Schadenabschlussmeldung der Versicherung entscheiden, den Betrag zu erstatten und so deinen Vertrag nicht zu belasten.In der Vollkasko erfolgt die Einstufung von SF9 (45%) in SF5 (65%). Der Prämienmehraufwand für die nächsten 3 Jahre ist also 45% der Grundprämie, das dürfte ein ziemlich happiger Betrag werden, zudem ist natürlich noch die Selbstbeteiligung zu tragen. Hier dürfte es sich also kaum lohnen, den Schaden von der Versicherung ersetzen zu lassen.
Fazit: Schaden des Gegners von der Haftpflicht ersetzen lassen, eigenen Schaden selbst tragen.
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Eine Pflicht zum Mitführen eines Ausweises besteht definitiv nicht (außer natürlich beim Grenzübertritt). Aus der Pflicht zur Vorlage an berechtigte Personen ergibt sich keine Mitführungspflicht.
Allerdings gibt es Länderpolizeigesetze (z.B. in Bayern), wonach ein Ausweis an Polizeibeamte bei sogenannten "verdachtsunabhängigen Kontrollen" im Zollgrenzbezirk, auf Hauptverkehrsstraßen, auf Flughäfen und Bahnhöfen, sowie an "gefährdeten Orten", vorgelegt werden muss, .falls er mitgeführt wird, eine Mitführungspflicht besteht jedoch trotzdem nicht.
Wird der Ausweis nicht mitgeführt, so kann die Person, ihre mitgeführten Sachen und ihr Fahrzeug nach Ausweispapieren durchsucht werden. Die Durchsuchung ist in diesem Fall auf die Auffindung des Ausweises zu beschränken (was natürlich Theorie ist). Findet der Polizeibeamte also den Ausweis im Handschuhfach, so darf er genaugenommen nicht im Kofferraum weitersuchen. -
November, Regenwetter. Im Schwimmbad Schuhe geklaut. Nach Auskunft des Bademeisters war ich an dem Tag schon der dritte, der sich beschwert. Da wurde mit schlagartig klar, dass hier eine Kettenreaktion stattfindet - einem klauen sie die neuen Nikes, der braucht natürlich Schuhe zum Heimgehen, usw. usw.
Dilemma: Barfuß nach Hause (wie schon erwähnt: November, Regenwetter.) oder ......:D ?
Waren aber keine anderen Schuhe mehr da, den letzten beißen halt die Hunde.
Hat mich zum Glück niemand gesehen auf dem Weg vom Bad zum Auto und von der Tiefgarage in die Wohnung.Seitdem: Schuhe immer in den Spind, egal wie dreckig.
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Ich habe zwei Loop-Karten. Bei einer (mit Guthaben 0,00) erhalte ich die Ansage, dass die Gütligkeit des Guthabens in 5 Tagen endet. (Aber es ist ja sowieso kein Guthaben drauf ?!) Was bedeutet dies für die Gültigkeit der Karte?
Bei der anderen Karte (Guthaben 0,03) kommt keine Ansage bezüglich der Gültigkeit. -
Nach meiner Erfahrung wird nichts unternommen, wenn auf den Fotos zu erkennen ist, dass man die Kreuzung nicht überfahren hat.
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Ein Freund von mir möchte eine PC ans Internet anschließen, der in einem Zimmer steht, wo die Verlegung von Kabeln nicht oder nur mit großem Aufwand möglich ist.
Nun gibt es ja z.B. von Siemens schnurlose Geräte, die an die Telefonanlagen Gigaset 3070/4070 angemeldet werden können. Da eine Telefonanlage aber bereits vorhanden ist, suchen wir eine Lösung ohne Anschaffung einer extra Telefonanlage, d.h. ein Gerät für den Anschluss an den PC, das Gegenstück zum Anschluss an ISDN.
Gibt es so etwas? -
Wenn ein Handy mit SIM-Karte von D1, D2 oder Eplus ausgeschaltet wird, meldet es sich im Netz ab, was zur Folge hat, dass die Nichterreichbarkeitsansage (oder eine eventuelle Umleitung) sofort erfolgen und nicht erst mit der handytypischen Verzögerung von ca. 7 Sekunden. Erfolgt das Ausbuchen jedoch durch Abbruch der Funkverbindung oder leeren Akku, wird das Telefon bei jedem Anruf im Netz gesucht und es entsteht die erwähnte Verzögerung.
Bei O2-Handys jedoch gibt es jedoch immer diese Verzögerung, egal ob bewußt ausgeschaltet oder abgebrochen.
Gibt es einen Grund dafür, dass O2 das so handhabt? (Evtl. D1-Roaming oder Genion?)
Schließlich gibt es aus meiner Sicht sowohl für den Netzbetreiber als auch für den Kunden einige Nachteile:Das Telefon muss bei jedem Anruf im Netz gesucht werden, was das Netz unnötig belastet.
Der Anrufer hört die Nichterreichbarkeitsansage erst nach einer lästigen Verzögerung.
Ist das Handy im Ausland, so hört der Anrufer (je nach Netz einige Stunden bis zu einigen Tagen) die ausländische Nichterreichbarkeitsansage anstelle der deutschen, was möglicherweise nicht immer erwünscht ist. (Bei Funklöchern ist das außer mit Rufumleitung allerdings auch nicht zu verhindern).
Die Rufumleitung bei Nichterreichbarkeit verursacht, sofern aktiviert, unnötige Kosten und Verzögerungen, da der Ruf ins Ausland und wieder zurückgeleitet wird. (Für den Netzbetreiber ist das allerdings ein Vorteil, weil es zusätzliche Einnahmen bringt) -
Anmelden kannst du dich unter http://www.t-email.de , dann auf "Jetzt registrieren" klicken. (rechte Seite unter dem Login-Fenster)
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Gibt es die Möglichkeit, mit der Flatrate z.B. zu Tiscali zu wechseln und nur fürs Online-Banking T-Online by call zu nutzen (ich meine jetzt über DSL)?
Für die kurze Zeit des Onlinebankings könnte man sich natürlich auch über ISDN per T-Online by call einwählen, aber ich habe meine ISDN-Karte normalerweise nicht angesteckt wegen Schutz vor Dialern.