Ich war am Samstag im T- Punkt meines Vertrauens um dort einen ISDN Standard- Vertrag abzuschliessen.
Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich Student sei und das uni@home- Angebot nutzen will. Desweiteren fragte ich ihn auch nach dem fälligen Bereitstellungspreis für den DSL- Neuanschluss. Er meinte, dass ich diesen Betrag (fast 100 Euro) ebenfalls als Gesprächsguthaben rückerstattet bekäme.
Auf mehrmaliges Nachfragen und Skepsis meinerseits liess er sich nicht ein und beharrte darauf, dass die Rückerstattung immer noch aktuell sei. Ich merkte daraufhin an, dass ich der Meinung sei, dass diese Regelung zum Mai diesen Jahres aufgehoben wurde. Der Berater teilte mir dann mit, dass bei gleichzeitigem Abschluss von ISDN und DSL die Grundgebühr weiterhin rückerstattet wird.
Somit schien die Sache für mich geklärt. Ich habe DSL zusätzlich nur abgeschlossen, da ich dachte den Bereitstellungspreise rückerstattet zu bekommen, da mir fast 100 Euro für diese Leistung als zu viel erscheinen.
Da das Antragsformular nur für den XXL- Tarif ausgelegt war, schnappte er sich die Nummer der uni@home- Hotline und verschwand kurz im Hinterzimmer.
Als er die Sache mit dem Formular geklärt hatte, fragte ich ihn nochmals nach der Erstattung der Bereitstellungspreise. Ich fragte ihn auch, ob er mir die zutreffende Information zeigen könne. Da er dies nicht konnte, habe ich auf dem Vertrag vermerken lassen, dass "Die Bereitstellungspreise rückerstattet werden. "
Gestern habe ich dann selber mal bei der uni@home- Hotline angerufen, um dort nachzufragen. Die nette Dame meinte, dass sie sich nicht vorstellen könne, wie der Herr im T- Punkt zu seinen Aussagen käme und dass die Bereitstellungspreise definitiv nicht rückerstattet werden.
Ich hoffe ich habe die Situation einigermassen verständlich darstellen können.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie sollte ich mich denn nun verhalten? Ich habe nämlich keine Lust auf den 100 Euro Bereitstellungspreis sitzen zu bleiben.
Weiter würde mich interessieren, ob ich erstmal abwarten soll und bei fehlender Aufführung auf der Rechnung tätig werden sollte oder ob ich demnächst schonmal im T- Punkt vorstellig werden sollte um die Sache frühzeitig zu klären?
Für mich ist klar, dass ich falsch beraten wurde, allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, welche Pflichten und Rechte sich für mich und den Verkäufer bzw den Konzern ergeben.
Vielen Dank für sämtliche Anregungen und Hilfestellungen im Voraus