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Zitat
Da Dir ein Strafprozess Dein Geld auch nicht wieder bringt, kann Dir vollkommen schnurz sein, was die Staatsanwaltschaft macht.
Dass dir ein Straßprozeß kein Geld wieder bringt stimmt nicht, jedenfalls nicht bei einer Einstellung.
Wenn du Glück hast, dann wird das Verfahren mit der Auflage der Schadenswiedergutmachung eingestellt. Halte ich für nicht unwahrscheinlich. Einfluß darauf hast du natürlich erstmal nicht.
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Du willst wohl auf meine "Argumente" nicht eingehen. Es bleibt doch dabei, dass du hier den Fehler der Spedition, oder wohl auch deinen Fehler wenn du Nörgeleien wegen MwSt. von Privatkunden bekommst, mit aus deiner Sicht Unwissenheit der Kunden verwechselst.
Amazon oder sonst wer ist auch nicht auf dich angewiesen, dennoch senden sie dir was und nehmen es im Zweifel zurück. Wenn du en Pfund Butter billig im Prospekt siehst, gehst du auch davon aus, dass der Preis inkl. Steuer ist.
Wenn du im Mediamarkt an der Kasse stehst und der will über den ausgezeichneten Preis noch nen Hunni für die Mehrwersteuer von dir, dann gibst du die dem selbstredend!
Ich wiederhole mich, aber ich kann echt nicht verstehen, wie man für die Belange von Privatleuten so wenig Verständnis haben kann. Zumal wenn diese auf Fehlern der Unternehmer beruhen!
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@ senderlisteffm
Ich kann deinen Standpunkt und deine "Schadenfreude" auch absolut nicht nachvollziehen. Der Fehler liegt er eindeutig bei der Spedition. Wenn diese ihr Geschäft für Privatkunden öffnet, muss sie auch die (wenigen) Abweichungen berücksichtigen die entstehen.
Einfach mal in die Situation des TE versetzen: Zahlst du als Privatperson mehr für irgendwas als vertraglich geregelt und als du rechtlich verpflichtet bist?
Wenn du mal von einem Unternehmen anstatt als Verbraucher behandelt wirst wie ein Unternehmer, sagen wir mal dir werden keine Widerrufsrechte nach ehemaligem Fernabsatzgesetz eingeräumt weil sie denken du seist Unternehmer, nimmst du das so hin?
Ich denke nicht. Also objektiv bleiben
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Höh? Es geht doch hier nicht um schlechte Zahlungsmoral oder so, sondern schlicht und einfach darum das ein falscher Kostenvoranschlag, bzw. ein falsches Angebot gemacht wurde. Oder jedenfalls eines, was nicht klar genug war.
Ganz klar Verschulden des Unternehmers (jedenfalls nach Sachverhalt wie hier dargestellt)
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Auf jeden Fall direkt die 110 € zahlen, damit du mit der Summe nicht in Verzug kommst und Anlass für ne Klage lieferst.
Ob die wegen den 20 € nen Anwalt einschalten würde ich mal bezweifeln, zumal das wohl auch keine tollen Erfolgsaussichten hat.
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Tja, die Beweislast bleibt trotzdem beim Herausgabegläubiger. Ausserdem hat die Ansprüche nur der Eigentümer, und der ist immer noch unser Wayne Rooney.
Wenn er sich jetzt noch verleugnen lässt, vergiss es. Die Polizei wird dir auch nix sagen können. Aus eigener (beruflicher) Erfahrung weiss ich, dass Polizisten was zivilrechtliche Ansprüche nicht viel Ahnung haben (müssen sie ja auch nicht), leider dennoch viel erzählen. Ausserdem immer beachten das wir hier vermeintlich vom englischen Recht reden!
Du wirst für dein Anliegen keinen Anwalt finden, sorry. Es müsste ja einer sein, der nicht nur Ahnung vom britischen Recht hat und ausserdem noch ne Anwaltszulassung dort haben.
Solche Leute nehmen sicherlich keine Aufträge mit 400 Euro Streitwert an!
Vlt. findest du wen mit ner Kooperation in England.
Aber sieh es besser realistisch
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Ach der arme Kevin... das Argument mit dem passt taktisch nicht ist ja recht dreist. Einzig und allein nachvollziehen kann ich, wenn er sagt, dass der Kaba und der Poldi mitfahren weil die sich spielerisch unterscheiden von den anderen Stürmern.
Kuranyi, Klose, Kießling und Gomez sind alle der gleiche Stürmertyp (bitte schieß mich im 5er an), wobei das ja auf hohem Niveau. Aber das machen Kuranyi und Kießling halt am besten.
Demnach Kaba und Poldi irgendwie nachvollziehbar, Gomez und erst Recht Klose wohl eher weniger :flop:
Auch mal gespannt obs müllert!
Allerdings bin ich jetzt optimistisch, dass der Kevin sich am Samstag mit 20 Buden den Frust von der Seele ballert und Schalke Meister wird
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Klingt absurd, aber vlt. mal ne Nachricht an den Hersteller schreiben?
http://privileg.de/kontakt.html
Wenn die Lage so aussichtslos ist, muss man auch zu solchen Strohhalmen greifen!
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Ganz clevere Sache . Wieviel Kohle wird so ein Verein haben, wieviele Gläubiger werden da Schlange stehen? Dass du Anwaltkosten wirklich durchsetzbar bekommen wirst halte ich für ausgeschlossen, Zu pfänden wirds auch nix geben, man müsste ja auch erstmal wissen wer da wirklich hinter steht. Das heisst dann, dass sich der Anwalt vollkommen zu Recht an dich hält und du bezahlst den Spaß.
Damit hat man die dann richtig geärgert :top:
P.S. Die Gerichtskosten, mit denen du bei Klageeinreichung in Vorkasse gehen musst, zahlst du auch :top:
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Hey Priintus,
natürlich ist das ein ungewöhnliche Sachverhalt, aber dass die StA nur bei Straftaten eingreift ist ja so nicht richtig. Die StA ermittelt bei dem Verdacht einer Straftat und, in Gottes Ohren es möge nicht so sein, ein Verdacht ist hier nicht auszuschliessen.
Wenn eine Anzeige gegen Unbekannt stellt wird, dann muss die StA sogar aktiv werden. Habt ihr es denn schon probiert?
Kann mir nicht vorstellen, dass die euch bei der misslichen Lage nach Hause schicken.
Viel Erfolg!