Beiträge von m4ddy

    Ein letztes Mal, weil dann geh ich 3 Monate in die Uni zum lernen ;)


    Es ist völlig richtig...die Sache geht nur nach Bauchgefühl des Richters. Meine Erfahrung ist halt, dass es sich Richter so einfach wie möglich machen. Daher gehen sie immer mit SV-Gutachten oder höchstrichterliche Rspr. Wenn er sich einfach machen will, versteht er "stets" wie ich und fertig.


    Da nicht berufungsfähig sind genau sogut beide Varianten möglich. 1.) Er denkt sich Sche.... auf den BGH, ich mache was ich gerecht finde (die armen VN). 2.) Da eh nicht berufungsfähig ein Satz in Bezug auf "stets" und fertig. Daher dürfte die Sache 50/50 sein.


    Das Kostenrisiko ist allerdings nicht so gering, jedenfalls in Relation zum Streitwert. Ohne Berücksichtigung von irgendwelchem Kleinkram, den nur der Rechtspfleger kennt, komme ich auch
    289,20 €. Hiervon gehen vlt nochmal 50 € runter wenn man diese komische Verrechnung nach Vorbemerkung ziffer 3 oder wo immer das steht macht. Je nachdem aber plus Reisekosten und what not. Jedenfalls im Verhältnis zum Streitwert viel!


    Jetzt muss ich auch mal darauf hinweisen, dass alles was ich sage keine Rechtsberatung und wahrscheinlich grottenfalsch ist und keine Ansprüche begründet :D .


    Du (TE) kannst meiner Meinung nach (insbesondere das ist keine Rechtsberatung) dem aber aus dem Weg gehen, wenn du das Auto wirklich reparieren lässt. Soweit ich weiss, kann man nachträglich auf konkrete Reparatur umschwenken. Vermutlich willst du aber (verständlich) das Geld.


    Viel Erfolg

    horstie


    Wo ich dir zustimme ist, dass Versicherungen erst spät reagieren. Das liegt aber meiner Meinung nach nicht daran, dass die erstmal abwarten wollen ob geklagt wird, sondern einfach daran, dass sie überlastet sind. Geht ja aber hier auch um den TE. Du hast ihm ja auch -im Gegensatz zu manchen anderem im Thread- das richtige Urteil genannt. Es ist eben nicht zutreffend -wie du richtig bemerkst-, dass es egal ist, ob es scheckheft gepflegt ist oder nicht. Wir sind uns ja weitesgehend einig.


    Der Fall hier liegt in einem Bereich, in dem sich trefflich streiten lässt. Dennoch sehe ich die Erfolgschancen bei max 50 %. Er muss den Strengbeweis führen, dass das Auto immer in der Markenwerkstatt war. Natürlich hat der Richter hier Ermessensspielraum und sicherlich kommt es eigentlich nicht auf nen Ölwechsel bei ATU an. Aber in dem Urteil vom BGH steht "stets". Der Richter würde es sich daher bei der Begründung seines Urteils wesentlich einfacher machen wenn er an dem Wortlaut festhält, da kann er ja wenig falsch machen. Daher wird er im Zweifel auch so entscheiden und "stets" trifft hier eben nicht zu. Für alles andere müsste er ja großartig begründen warum er von der BGH Rechtsprechung im Einzelfall abweicht. Wer die Arbeitsauslastung von Richtern kennt, weiss das er das wahrscheinlich nicht machen wird.

    Dann wirds für den TE aber teuer...2 Anwälte und einen Richter bezahlen, evtl. noch en Gutachten. Würde ich ohne Rechtsschutz nicht machen...aber nur meine Meinung.



    Im Übrigen Vorsicht bei Captain-HUK. Die Seite verschweigt meiner Meinung nach gern mal für Versicherte ungünstige Urteile. Ausserdem würde ich auf Urteile von Amtsgerichten nix geben...davon gibts jeden Tag hunderte allein diesem Bereich...damit kannst du keinen Richter auf deine Seite ziehen.


    Wenn du es machen willst wünsche ich dir aber viel Erfolg!

    horstie


    Bin Rechtsreferendar und habe bis zuletzt in einer Kanzlei gearbeitet, die im Wesentlichen den Versicherungen beisteht (jetzt tauche ich). Deine ersten beiden Fragen kann ich dir gerne beantworten.


    1.) Das mit den Anwälten ist einer Erfahrung, die ich da gemacht habe. Manche Klagen waren komplett unverschämt dem Mandanten gegenüber...die Rechtslage so klar, dass der Richter sich nur nach links dreht und einem die Klagerücknahme sehr ans Herz legt. Wesentlich schlimmer waren aber Berufungen, die ja durch das RVG gut bezahlt werden. Hier wurden bei Urteilen die klarer nicht sein können Berufung eingelegt, bei denen die Berfungsbegründung in 5 Minuten hingeko...und hinge.... wurde. Es war wirklich quantitativ so, dass ich mich teilweise für den Berufsstand geschämt habe. Nicht anders bei Vergleichen vor Gericht....


    Aber hier muss ich zu Gute halten, dass dies wohl hoffentlich nur bei rechtsschutzversicherten Mandaten der Fall war. Und wie gesagt, bei dem Streitwert hier macht der Anwalt ja richtig gerechnet auch eher Verlust.


    Wenn du aber wirklich glaubst, dass sich alle Anwälte so fair verhalten ist das wirklich sehr naiv. Vorwerfen kann man es aber auch keinem, Geld liegt ja nicht auf der Straße.


    Deine zweite Frage kann ich dir so beantworten, dass dies fast nie vorkommt. Geht eine Klage ein, wird dies auch vor gericht ausgetragen. Bei den Versicherern sitzen ja auch Volljuristen in den Schadensabteilungen und die wissen wirklich was sie machen. Die Erfolgsquote in den Prozessen ist sehr hoch.


    Falsch ist auch, dass Versicherungen Urteile scheuen...im Gegenteil trifft dies eher auf Vergleiche zu.


    P.S. Wieso beschränkst du captain-huk auf NRW?

    Habe bis vor wenigen Tagen genau in der Branche gearbeitet..die Probleme da sind immer die gleichen, da kennt man sich dann zwangsläufig irgendwann aus. Da geht es auch nicht nur um die Stundensätze, sondern auch um sowas wie Verbrinungskosten, UPE-Aufschläge usw.



    Die Versicherungen wissen da schon was sie machen. Mag bei dir ein Grenzfall sein, wenn es bis auf wenige Ausnahmen in der Werkstatt gemacht wurde. Aber da wird sich kein Amtsrichter großartig reinfuchsen und eine von den Grundsätzen des BGH abweichende Entscheidung treffen. Du könntest bei dem Streitwert nichtmals in Berufung gehen.


    Dass der Anwalt von A, vlt. kennst du diesen A ja ;), zur Klage rät wundert mich nicht. In welchen Konstellationen manche Anwälte den Mandanten zur Klage raten ist teilweise nix anderes als Parteiverat. Damit meine ich nicht zwingend deinen Fall, da man hier echt mal drüber diskutieren könnten. Nur so generell zur Motivation von manchen Anwälten. Aber das er bei dem Streitwert heiß auf das Mandat ist, kann ich nicht verstehen.


    Mein guter Rat ist aber, lass es sein. Du bist für die Schadenshöhe voll beweisbelastet! Du musst nachweisen, dass du Anspruch auf die hohen Stundensätze hast. Für ein etwaiges ger. SV-Gutachten musst du in Vorkasse gehen....

    Muss mal was ergänzen...hier geht es mit dem "rechtlichen" Rat aber ziemlich quer durcheinander! Nutzungsausfall wird mit den (fiktiven) Reparaturkosten durcheinander geschmissen, auch werden falsche Aussagen gemacht, wer ein Gutachten zu zahlen hätte. Hier würde ich dem TE zur Vorsicht raten. Ein vorgerichtliches Gutachten wird nur kostenmäßig ersetzt, wenn es notwendig war. Das würde ich hier bezweifeln, da du ja schon nen Kostenvoranschlag hast. Dies geht übrigens davon aus, dass du gewinnst.


    Wenn du verlierst zahlst du es eh selbst. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten zahlst auch du, wenn du den Prozeß verlierst.



    Das würde ich mir gut überlegen!

    Hallo zusammen,



    vlt. ist die Umschreibung "scheckheftgepflegt" nicht ganz richtig, aber im Ergebnis hat die Versicherung Recht. Falsch ist auch, hier das "Porsche-Urteil" zu zitieren. Laut BGH kannst du aber auf die Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen Werkstatt verwiesen werden, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dein Auto immer einer Markenwerkstatt gewartet worden ist. Das ist nur anders, wenn die Auto jünger als 3 Jahre alt ist. Die Entscheidung ist ca. ein Jahr alt.



    Die Klage würde ich mir sparen, wenn dem nicht so ist.

    Sehe es genau wie horstie...so wie der Moderator die Frage erklärt hat, war Deutschland falsch. Allerdings muss ich schon zugeben, dass man trefflich drüber diskutieren kann. Von daher wäre es schon mal angezeigt gewesen, den Notar zu fragen. Wenn der eh schon da sitzt!


    Ansonsten aber super, dass ein "normaler Mensch" gewonnen hat. Finde diese Dr.Dr.mult. Typen, die noch in 8 Sportarten Deutscher Meister sind, zum abgewöhnen.


    Apropos...was hatte denn dieser "Junior-Professor" für nen Komplex? Nach eigener Beschreibung war er einfach "nur" Doktor. Dabei wohl Mitarbeiter am Lehrstuhl...keine allzu unübliche Kombi oder?

    Selbst als Jurist, als der man bekannter Weise über jede Regel diskutieren will, fand ich die Antwort Deutschland falsch. Ergab sich schon aus der Überschrift, vorallem aber aus der Erklärung zuvor. Danach wurde Raab dann meiner Meinung nach etwas unsportlich mit seinen doofen Rückfragen zu den letzten Fragen. Das lässt es so aussehen, als wäre der Sieg nicht verdient, was er aber ohne jeden Zweifel war.


    Raab war irgendwie nicht richtig wach...wie er z.b. das Kegelspiel nicht kapiert hat..oder beim Wiegen (auch) nicht zugehört hat. Bei der letzten Frage sollte es auch möglich sein, innerhalb von 30 Sekunden 729 * 3 zu rechnen. Er kommt sich manchmal auch einfach zu clever vor. Seine "Strategie" beim Malen war ja zum Beispiel ziemlicher Humbug, weil er ja gar nicht wissen kann, was die Leute denken, wie der Kandidat malt.


    Guter Kandidat (von dem ich nach den Videos nie gedacht hätte, dass er rankommt)!

    Sehr gutes Spiel der Deutschen..da gibts wenig zu meckern. Es ist wirklich bemerkenswert, wie sich die DFB Elf unter Löw zu einer Maschine entwickelt hat, die nur noch sehr selten zu schlagen ist. Selbst ohne überragende Leistung einzelner eine nicht schwache Mannschaft wie die Türkei 3:0 besiegt..schöne Sache.


    Allerdings auch gesellschaftlich interessantes gestern. Ein Teil der Gesellschaft der sich immer über fehlende Integration beschwert pfeift denjenigen aus, der Integration verkörpert wie wahrscheinlich wenig andere, da fehlen mir echt die Worte.


    Übrigens Schade für Sahin...gestern nicht sein bestes Spiel. Hätte ihm was mehr gegönnt, finde ihn derzeit überragend in der Buli