Beiträge von jungspund

    Moin!


    Ich bin bei Penny Mobil. Über die Online-Aufladung kann ich nur feste Beträge aufladen, bei Edeka und Norma gingen aber auch krumme Beträge ab 5,- € nach Wunsch. Anbieter ist jeweils Alphacom. Frage: Kann ich mein Penny-Guthaben also auch über Edeka oder Norma aufladen, um unnötiges Restguthaben zu vermeiden? Danke!

    Moin!


    Schnelle Frage an die blau.de-Experten:


    Ich habe vor kurzem bei Blau einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist fürs Kind geschlossen, die blau.de-App benutzt und erhielt dafür 1GB Gratis-Datenvolumen ("1 GB Daten gratis für App-Nutzung1 1Datum der Markteinführung 15.05.2020. Laufzeit 1 Monat ab Bestellung, endet danach automatisch. Das Pack beinhaltet 1 GB zusätzliches Datenvolumen für mobiles Surfen mit (...)").


    Erfolgt diese Gewährung einmalig oder dauerhaft? Oder ist sie davon abhängig, dass im jeweiligen Vertragsmonat die App wenigstens 1x benutzt wird? Letzterenfalls: kommt dann auch immer eine SMS-Info, dass die Option wieder geschaltet wurde? Lässt die sich ausschalten?


    Ich muss ein bisschen das Datenvolumen fürs Kind planen können und habe keine Lust, dass es von mir 1x im Monat die Appnutzung einfordert. :)


    Danke euch!


    PS. Die Suchfunktion hatte ich bemüht, aber nichts gefunden, wobei die Treffer aber auch zumeist aus 2006 und älter waren?!

    Sehe ich anders, sorry.


    Ich denke, wir sind gar nicht so weit auseinander. Ich würde auch nicht damit rechnen - siehe die Reaktion der VF-Hotline , dass Vodafone etablierte Prozesse einfach so abändert, insofern sehe ich die drei möglichen Szenarien genau wie du, wenn auch nicht in allen rechtlichen Details. Da es mir in erster Linie aber um die Portierung der Nummer geht und weniger um die 1:1-Weiterführung des bestehenden Callya-Vertrages, habe ich die Kröte mit dem Verzicht geschluckt - in Kenntnis der von dir vermutlich richtig erahnten Konsequenzen.



    2) Vodafone bemerkt die Zusätze und verweigert die Portierung. Über diese Schiene kann die Netzagentur eingebunden werden, da es dann grundsätzlich um die Frage der Verknüpfung Portierung und Kündigung bei Prepaid geht. Dauer ungewiss.


    Dass die Behörde zackig los marschiert, würde ich auch nicht erwarten. Ich habe den Sachverhalt aber im Rahmen einer "Fachanfrage Anbieterwechsel" gestellt, in der vagen Hoffnung, dass der Netzagentur die zwingende Verknüpfung von Verzicht und Portierungswunsch als Verstoß gegen das Leitbild des § 46 IV S.4 TKG grundsätzlich beanstandet. Ergebnis aus meiner Sicht aber offen. Ich werde berichten.

    D(...) Es verpflichtet Vodafone oder einen anderen Anbieter in keiner Weise, ein Vertragsverhältnis fortzuführen. Vodafone ermöglicht Dir ja Deinen Wunsch, hat es jedoch so umgesetzt dass zu sofort, bzw. zum tatsächlichen Zeitpunkt der Portierung, das Vertragsverhältnis erlischt. Da Vodafone keinem Kontrahierungszwang mit Dir unterliegt hast Du entsprechend keine Handhabe, Vodafone wird aber sicher gerne einen neuen CallYa-Vertrag mit Dir eingehen zu deren üblichen Bedigungen.


    Dem würde ich so nicht zustimmen. Nach § 46 IV S. 4 1.HS TKG gilt "Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt". Wenn Vodafone sich von dem bestehenden Callya-Vertrag lösen möchte, müssen sie kündigen. Nach Ziff. 4.2 der Vodafone-AGB gilt insoweit "Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.".


    Dadurch dass sie das Portierungsverlangen an eine Verzichtserklärung hinsichtlich des Callya-Vertrages knüpfen, umgehen sie die Kündigungsproblematik. Der Rechtslage nach kann ich verlangen, dass mir im bestehenden Callya-Verhältnis eine neue Nummer zugeteilt wird - bis ggf. eine von Vodafone ausgesprochene Kündigung wirksam würde. Mit "Kontrahierungszwang" hat das nichts zu tun, ich habe bereits einen Vertrag mit Vodafone. Und insoweit gilt pacta sunt servanda.


    Da ich über das Thema nicht meine Portierung verzögern will, habe ich dem Verzicht zugestimmt, den Sachverhalt aber gleichzeitig an die Bundesnetzagentur gegeben. Danke für eure Rückmeldungen.

    Moin! Ich möchte von Callya zu einem anderen Anbieter wechseln und meine Nummer zu diesem portieren. Hierzu muss ich mit dem Infodok 233 https://www.vodafone.de/infofaxe/233.pdf eine "Verzichtserklärung für die Mitnahme Ihrer CallYa-Rufnummer" abgeben. Die Erklärung sieht allerdings zwingend vor: "Ich verzichte gegenüber Vodafone auf die Bereitstellung von CallYa-Dienstleistungen ab der erfolgreichen Portierung der Rufnummer zum neuen Anbieter und bin damit einverstanden, dass der dieser Rufnummer zugrundeliegende CallYa-Vertrag zum selben Zeitpunkt endet.". Ich möchte nun aber im Sinne von § 46 Abs. 4 S. 3,4 TKG https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html nur meine Nummer wegportieren, dass Callya-Verhältnis selbst aber bestehen lassen. Von Vodafone müsste also eine neue SIM-Karte zum bestehenden Kunden-Callya-Konto kommen.


    Die Mitarbeiterin an der Callya-Hotline schien mir mit diesem Ansinnen überfordert zu sein. Ich bin mir nicht mal sicher, ob sie verstanden hat, was ich möchte. Sie meine aber zum Schluss sinngemäß, ohne Neubeantragung und neue Identitätsfeststellung bei Auszahlung/Auflösung des alten Kontos ginge es nicht. Diesen Aufwand möchte ich vermeiden.


    Kennt jemand das Problem und konnte es lösen? Falls nein: Wie komme ich bei Callya an einen kompetenten Ansprechpartner mit überdurchschnittlichen Deutschkenntnissen? Besser schriftlich machen?


    Danke & Gruß
    jungspund

    Moin!


    Was jemand was zu den Auflademöglichkeiten? Soweit ich es sehe, müssen mind. 10,- Euro aufgeladen werden. Ist es vielleicht auch möglich, weniger (z.B. auch nur Centbeträge, um einen Guthabenverfall zu vermeiden) zu zahlen, etwa per Banküberweisung so wie bei Vodafone Callya?


    Danke!

    Funktioniert das EU-Roaming erst nach der ersten (weiteren) Aufladung?


    Moin!


    Ich frage mich gerade, ob bei den im Handel erhältlichen Smartphone-Special-Paketen mit 10 Euro Startguthaben das EU-Roaming sofort nach Kauf/Aktivierung zur Verfügung steht oder erst nachdem eine weitere Aufladung erfolgt ist.


    Eine Kollegin wollte sich bei einem der zahlreichen eBay-Händler (konkret Angebot Nr. 201507864429, http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=201507864429) zwei Pakete für den Frankreich-Urlaub kaufen. Im Angebotstext findet sich dort nun aber der (bei anderen nicht zu findende) Hinweis:


    "EU Roaming erst nach der ersten Aufladung in Deutschland möglich!!
    Sie haben nach der Aufladung dann zwei Monate EU Roaming und den normalen Tarif mit 750 MB, 200 frei Minuten in alle Netze und der Vodafone Flat zur Verfügung!!"


    Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?


    Nachtrag: Ich habe mit der VF Hotline telefoniert, danach sei es tatsächlich so, dass EU-Roaming "erst nach vier Wochen" zur Verfügung stehe. Finde ich einigermaßen skurril, weil der Tarif ja nicht mal im Kleingedruckten mit dieser Einschränkung vermarktet wird?!


    2. Nachtrag: Die Callya-Hotline selbst hat (erste Info war von der Angebotshotline) gesagt, dass EU-Roaming sofort zur Verfügung stünde. Nach den Infos von peterdoo Und Jim666Beam (Danke!) scheint der ebay-Händler damit einem Fehler aufgesessen zu sein.


    Danke & Gruß
    jungspund