Beiträge von iazz

    Um dich besser zu fühlen kannst du ja mal einen Blick in die AGB werfen. dort wird definiert sein, wie der Vertrag zustande kommt. Dort wird dann sowas stehen wie "Der Dertrag kommt zustande durch Leistungserbringung seitens des Betreibers und Leistungsannahme seitens des Kunden". Allein deshalb ist der Vertrag schon nichtig.


    Und dann kommt zusätzlich der zweite Punkt zu Geltung, dass du durch die Nichtannahme auf das Fernabsatzrecht berufst.


    Nur mal so: Hast du eine Mobilfunkrechnung erhalten, oder eine Hardware-Rechnung?


    Ein Anruf bei der Kundenbetreuung sollte das ganze klären.


    Gruß,
    Thorsten

    Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Bei mir wurde so ein Lieferschein ohne imei nicht akzeptiert. Der Händler meinte ich soll es zu dem Händler bei dem ich das Gerät gekauft schicken denn der hat dieses Gerät in seinem System. So kann ja jeder mit einem gleichen Gerät auftauchen das eventuell älterem Datum entspricht. War mir irgendwie einleuchtend.


    Hattest Du denn das Handy in einem Vodafone-Shop gekauft oder bei einen Fachhändler?


    Generell kannst Du davon ausgehen, dass Geräte aus einem Netzbetreiber-Shop allesamt aus demselben Pool stammen und somit die IMEI bekannt ist. Ein Fachhändler hingegen kann natürlich Geräte verkaufen, die den jeweiligen Netzbetreibern völlig unbekannt sind, was dann eine Garantie-/ Gewährleistungsabwicklung kompliziert. Dann würde Dir Vodafone sagen: gehe zum Verkäufer und klär das da.


    ciao,
    Thorsten

    Hallo,


    generell muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden.


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie kann vom Hersteller festgelegt werden, zB was die Dauer angeht und auch was von der Garantie abgedeckt ist (also: Hersteller fragen).


    Gewährleistung ist die gestzliche Verpflichtung eines Verkäufers für 24 Monate im Falle eines Defekts eine Nachbesserung anzubieten. Nach 6 Monaten allerdings gibt es die erwähnte Beweislastumkehr. Das heißt, dass Du im Zweifelsfall nachweisen musst, dass der Defekt schon von vornherein vorhanden bzw. so ausgelegt war, dass ein Defekt auftreten wird (Nachweis eines Sachverständigen). In der Praxis wird auf diesen Nachweis nach 6 Monaten oft verzichtet.


    Aaaaber: Wenn Du von Privat kaufst kannst Du davon ausgehen, dass Du weder Garantie noch Gewährleistung in Anspruch nehmen kannst. Garantie kann im Regelfall nicht auf eine dritte Person übertragen werden (Ausnahme: auf der Rechnung steht kein Name). Und Gewährleistung kannst Du - wie gesagt - nur gegenüber dem Verkäufer (also in diesem Fall den eBay-Partner) geltend machen, aber eben nicht bei Privatpersonen.


    Hoffe geholfen zu haben,
    Thorsten

    Hallo,


    ich kann jetzt nur von o2 sprechen, danke aber, dass es bei den anderen Anbietern ähnlich oder gleich sein wird.


    Wenn Du die Annahme verweigerst kommt der Vertrag erst gar nicht zustande.


    Wenn Du die SIM-Karte (ggf. + Handy) innerhalb von 14 Tagen zurückschickst, wird der Vertrag storniert. Du darst aber in der Zeit NICHT mit der SIM telefoniert haben; in den ABGs findet sich nämlich eine Klausel, dass Du mit Inanspruchnahme der Mobilfunkleistung auf das Widderrufsrecht verzichtetst. Mit dem Handy (andere SIM einlegen) hingegen darfst Du telefonieren.


    Die 14 Tage beginnen ab Erhalt der SIM und enden mit dem Tag der Rücksendung.


    Dies gilt natürlich nur dann, wenn das Fernabsatzgesetz greifen kann (also bei Online- oder telefonischer Bestellung).


    ciao,
    Thorsten

    Hallo zusammen,


    ich habe das Gerücht aufgeschnappt, dass es Probleme beim SMS-Versand über UMTS kommen kann. Stellt man das Handy auf GSM Only ein, so soll es dann wieder gehen.


    Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn, weil ich noch nie davon gehört habe, dass es unterschiedliche Einstellungen (im Endgerät) für GSM und UMTS gibt.


    Sind das nicht nachvollziehbare Einzelfälle, also zB temporäre Störungen im UMTS-Netz? Weiß da jemand was drüber?


    Dank und Gruß,
    Thorsten