Beiträge von pauloma591

    Hallo Leute,


    habe bei Mobilcom 4 Mobilfunkverträge (2 mal super5 duo, die aber im Endeffekt Einzelverträge sind). Diese Verträge werden eher gelegentlich genutzt; eine Nichtnutzung brauche ich mir allerdings auch nicht vorwerfen zu lassen.


    Wieso, weshalb und warum ich überhaupt diese 4 Verträge habe, steht auf einem anderen Blatt. (Wenn darüber einer diskutieren möchte: bitte einen neuen Thread über den Sinn und Unsinn von wenig genutzten Mobilfunkverträgen aufmachen...)


    Jedenfalls habe ich alle 4 Verträge fristgemäß zum Ende der 24monatigen Laufzeit (enden alle in 2009) gekündigt.


    Nun hat mir Mobilcom statt der erwarteten Bestätigung der ordentlichen Kündigung für 3 von 4 Verträgen eine SONDERKÜNDIGUNG bestätigt. Sie schreiben mir "wunschgemäß beenden wir Ihren Mobilfunkvertrag und rääumen Ihnen aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht..." ein.


    Da bin ich natürlich erstmal baff... Weil ich nicht an das Gute im Menschen glaube, habe ich mir überlegt was dahinter stecken könnte: In den ABG gibt es ja eine Absatz, der sinngemäß besagt, dass Mobilfunkgeräte zurückgegeben werden müssen, wenn der Vertrag nicht die vollen 2 Jahre läuft. Kann ich für Fälle, in denen z.b. ein Kunde ohne Grund nicht zahlt, auch prinzipiell nachvollziehen.
    Ich habe aber meine vertraglichen Pflichten (also die monatlichen Zahlungen) ohne Einschränkung pünkltich erfüllt - wenn auch keine Umsäze über den Mindestumsatz hinaus angefallen sind.


    Die Hardware wurde mir auch nicht von Mobilcom direkt, sondern von einem Vermittler zur Verfügung gestellt, der dafür natürlich eine Privision bekommen haben wird. Könnte Mobilcom von dem die gezahlte Provision zurückfordern? Auch wenn Mobilcom selbst und unaufgefordert ein vorzeitige Beendigung des Vertrags anbietet?


    Im Gegensatz zu dem, was man sonst so liest (z.B. dass Mobilcom angeblich überhaupt keine Kündigung schriftlich bestätigen wolle), ist das jedenfalls kurios, gell?


    Was meint Ihr dazu?

    Zitat

    Wie bereits mehrfach erklärt bitte die Kommunikation per Mail fortführen und auf unsere Schreiben antworten. Solange Sie nicht reagieren, können wir nicht helfen.


    Dann lassen Sie mir doch bitte eine eMail (oder ein "Schreiben") zukommen, worauf ich antworten könnte.
    Damit hier keine Missverständnisse auftreten: Die Darstellung, dass ich nicht auf Ihre Schreiben reagieren würde, ist falsch.

    Handybude.de


    Mobilcom teilt mir in dieser Woche mit, dass die mein Widerrufs zum Mobilfunkantrag vom 08.11.2007 dort noch immer nicht eingegangen sei und ich mich dazu an den Händler wenden solle.


    Dies habe ich ja nun oft genug getan. Offenbar interessiert Sie das aber nicht weiter, weil mit Widerrufen kein Geld zu verdienen ist.


    Tatsache ist jedenfalls, dass ich den Widerruf bereits erstmalig am 11.11.2007 zusammen mit einem geänderten Neuantrag (und geänderten Zugaben) ausgesprochen habe. Dass Sie das so interpretiert haben, dass nur die Zugaben geändert werden sollten ist FALSCH und RECHTSWIDRIG.


    Im Übrigen haben Sie dann nicht einmal die Zugaben geändert, sondern einfach alles so laufen lassen. Sie haben alle Faxe, eMails und sogar Einschreiben bzgl. des Widerrufs ignoriert.

    Handybude.de


    Zitat

    Nein, nix hapert. Die Kollegin ist bis auf wenige Ausnahmen auf 24h ran mit der Beantwortung der Mails.


    Sicher handelt es sich in meinem Fall auch um so eine "Ausnahme".


    Ich warte noch immer auf die Bestätigung meines Widerrufs zum Mobilfunkantrag vom 08.11.2007, nachdem ich diesen in dieser Woche weitere Male per eMail eingefordert habe.

    Zitat

    Nochmal, es geht hier nicht um den Widerruf und um irgendwelche Zuständigkeiten, sondern darum dass Sie behaupten Sie hätten von Ihrem Händler die Info bekommen, der Super5 wäre ohne Load-Option möglich. Dies war NICHT von uns, daher verwies ich Sie an den eigentlichen Verkäufer.


    1. Für mich geht es AUSSCHLIESSLICH um den (vielfachen übermittelten) Widerruf meines Mobilfunkantrags vom 08.11.2007, den Sie - als zuständiger Händler - offenbar nicht an den Provider Mobilcom weitergeleitet haben.
    Dies ist eine Tatsache, die Sie scheinbar nicht verstehen wollen.


    2. Ich habe nicht behauptet, ich habe die Info bekommen, der "super 5", wäre ohne "LOAD-Option" möglich.
    Eventuell habe ich geäußert, dass ich aus dem Angebot nicht erkennen konnte, der Tarif sei zwingend mit "LOAD-Option" zu beantragen. Auf dem Antragsformular befindet sich jedenfalls ein Ankreuzfeld "LOAD-Option nicht gewünscht" und kein Hinweis darauf, dass Ankreuzen verboten sei.


    Zitat


    Bezüglich Ihres Anschreibens hatte ich Sie kontaktiert und Sie haben dies auch erhalten, denn Ihre Antwort enthält unsere Informationen im Anhang. Aber scheinbar wollen Sie dies nun gar nicht mehr verstehen.


    Ich habe Ihre eMail, dass Sie den zweiten Antrag vom 11.11.2007 storniert haben, verstanden. Dies war im übrigen keine Antwort auf meine vielen Anfragen bzgl. der Bestätigung des Widerrufs zum Antrag vom 08.11.2007.


    Zitat


    Wie dem auch sei, warum Sie nicht mehr auf unsere Mails antworten und sich statt dessen hier ständig im Forum wiederholen, ist mir unklar.


    Ich antworte sehr wohl auf Ihre eMails.


    Zitat


    Lösungsvorschlag wurde mehrfach per Mail mitgeteilt, damit sollte die Diskussion nun dort weitergehen.


    Ihren "Lösungsvorschlag" musste ich ablehnen. Ich erwarte weiterhin die Bestätigung meines Widerrufs.

    Zitat

    ich habe es Ihnen mehrfach per Mail genauestens erklärt und Sie über Ihre Verwechslung aufgeklärt.


    Es liegt keine Verwechslung vor. In beiden Antragsformularen steht als Händler "Handybude H. Herrmann". Also sind Sie auch für die Bearbeitung des Widerrufs zuständig.


    Im übrigen (eine theoretische Erwägung): selbst WENN Sie NICHT der zuständige Händler WÄREN, hätten Sie m.E. nicht so einfach meine unzähligen Anfragen bezüglich des Widerrufs meines Antrags vom 08.11.2007 ignorieren dürfen, sondern diese weiterleiten müssen.


    Unabhängig davon ist der zweite Antrag vom 11.11.2007 lt. Ihrer Aussage "nicht aktivierbar". Das mag sein. Ich verzichte darauf.

    Handybude.de


    Zitat

    NOCHMAL: Lesen Sie bitte unseren Beitrag, habe ich Ihnen eben auch nochmals per Mail erklärt.


    Ihren Beitrag habe ich nochmals studiert und komme zu demselben Ergebnis von vorher:
    1. Die Website, über die die Bestellungg lief, nennt als Verantwortlichen: Handybude.de
    2. In den AGB ist unter Widerrufsrecht angegeben: Handybude.de
    3. Im per Fax übermittelten Antrag ist als Händler angegeben: Handybude.de
    4. Mobilcom teilt mir auf Nachfrage als verantwortlichen Händler für den Widerruf mit: Handybude.de


    Somit ist die Aussage falsch, dass ich den Widerruf an "Handy Tipp 24" hätte richten müssen.


    Zum Thema Änderung der Zugaben: es ist richtig, dass ich am 11.11.2007 versucht habe, durch einen Neuantrag (ebenfalls Mobilcom "super 5 duo"), sowohl die "Load-Option" zu deaktieren, also auch die Zugaben zu ändern. In diesem ebenfalls per Fax übermittelten Dokument habe ich bereits im Anschreiben den Antrag vom 08.11.2007 widerrufen.


    Wenn es nicht möglich ist, den Vertrag ohne "Load-Option" zu erhalten (was nun auch keine Rolle mehr spielt), so hätten Sie mir dies direkt mitteilen können.


    Das ändert alles nichts daran, dass ich den zuerst gestellten Antrag vom 08.11.2007 zigfach widerrufen habe. Nachdem ich das Fax gesendet habe, noch ungefähre 10 Mal per eMail und einmal per Einschreiben.


    Eine Bestätigung habe ich bis heute nicht erhalten.

    Handybude.de


    Nein, auf Ihrer Website (egal, ob man über handy-tipp24.de oder direkt über handybude.de einsteigt) steht ganz klar:


    "Dies ist ein Anbebot von Handybude.de, ..., 01662 Meissen", ebenso in den AGB unter Widerrufsrecht: "Handybude.de, ..., 01662 Meissen".


    Ebenso teilte mir Mobilcom auf Anfrage mit, der Widerruf sei zu richten an:
    "Handybude.de, ....01662 Meissen", was ich ja auch ein duzend Mal getan habe.

    Handybude.de


    Mobilcom hat mir ausdrücklich Ihren Namen als Verantwortlichen genannt, der die Stornierung des Mobilfunkantrags gegenüber Mobilcom auszuführen hat.


    Soeben habe ich eine weitere eMail mit der Bitte um Stornierungsbestätigung gesendet (die auch promt mit einer "Automatischen Antwortmail" quittiert wurde).