Beiträge von blumentopferde

    Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Hat die Zahlung nicht erst mit Fälligkeit zu erfolgen?


    Und selbst wenn nein...
    Ist denn der Zugang der Rechnung nachweisbar? Bei "in die Hand drücken" wird das wohl nicht der Fall sein.


    Moralisch sollten Rechnung + Mahnkosten gezahlt werden, aus juristischer Sicht nur der Rechnungsbetrag (und natürlich Widerspruch gg. Mahnbescheid).


    Besitzt die Rechnung keinen Termin, hat die Zahlung sofort zu erfolgen. Daher besitzt eine Rechnung keine Fälligkeit, wenn nicht z.B. eine Zahlung binnen 2 Wochen zu erfolgen hat.


    Deinen Letzten Satz verdrehst Du. Ich denke Moralisch sollte der Zahnarzt auf die Mahnkosten verzichten, das bringt dann kein böses Blut.
    Juristisch sind die Mahnkosten gerechtfertigt, da führt kein Weg dran vorbei.
    Und ich denke die Beweisbarkeit der Rechnungszustellung ist in diesem Fall sogar noch besser für den Zahnarzt, denn die Rechnung wurde (ich denke vor Zeugen) persönlich überreicht. Daher kann man nicht mit "Hab ich nicht bekommen" oder "ist wohl in der Post verloren gegangen" kommen.


    Ein Rechtsstreit würde in den meisten Fällen zu Ungunsten des TE ausgehen.


    Im übrigen gibt es auch bei Ärzten sowas wie eine Schufa und wenn man regelmäßig säumig ist, dann kann es schnell passieren, das die Behandlung nur gegen Vorkasse erfolgt. Das sollte man sich dann schon mal überlegen.

    Die Zahlung hat mit der Rechnungsstellung zu erfolgen. Der Glaubiger muss die Bezahlung seiner Rechnung überhaupt nicht anmahen, um sein Geld Gerichtlich eintreiben zu können.
    Also, eine erste, zweite, oder dritte Mahnung muss nicht sein um ein Mahnverfahren einzuleiten. Es wird aber im täglichen Geschäftsleben so gemacht und daher ist der Kude es so gewohnt.


    Du musst also mit den Kosten leben, da Du im Grunde die Rechnung nicht hättest vergessen dürfen.


    Nachzulesen §271 BGB "Leistungszeit"

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    Original geschrieben von tilldo
    auch dir danke ich für deinen hilfreichen und informativen Beitrag. Hast du keine wand oder etwas ähnliches dem du das erzählen kannst?


    Ich muss Dir beipflichten. Noch ist das Kind ja nicht in den Brunnen gefallen. Alle sehen hier so schwarz, obwohl man ja nicht immer enttäuscht werden muss...


    Ich hoffe nur das Beste für Dich.

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    Original geschrieben von StebuEx
    ...dann bin ich ja der reinste Kapitalverbrecher mit den 5 Kopien, die ich von meiner Diplomurkunde für Bewerbungszwecke gemacht habe.... :D


    jetzt fehlt nur noch: ohne Perso darf die Wohnung nicht verlassen werden :p


    Auf Punkt 1 brauche ich glaube ich nicht eingehen, wie sprechen hier die ganze Zeit von Ausweisdokumenten, nicht um eine Diplomurkunde oder ein Schulzeugniss.


    Punkt 2, warum sollte man das nicht können. Klar, der Perso ist viel besser Zuhause aufgehoben und es gibt keinen Grund warum man ihn bei sich haben sollte. Ist ja nur ärgerlich wenn man ihn verliert.
    Jedoch kann es, sollte es mal zu diesem unwahrscheinlichen Fall kommen, sehr nutzlich sein, das man sich z.B. gegenüber der Polizei ausweisen kann. Dann spart man sich unter umständen sogar den Weg auf die Wache zur Feststellung der Personalien.
    Es bestehet ja generell eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht ;)

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    Original geschrieben von sway-67
    Wie sieht es denn nun mal aus mit deiner PN Funktion?


    Traust dich nicht oder warum hast Privat Nachrichten aus?


    Hatte ich schon in einem anderen Thread geschrieben.
    Leider wurde ich von einigen ziemlich viel angelabert, weil ich doch einigen ein wenig vor den Kopfschlge, wenn ich meine Meinung äußere. Aus dem Grund habe ich die PN aus..
    Hat auf alle Fälle nichts mit Dir zu tun ;)

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    Original geschrieben von stevenson-.-
    Dann handeln wir quasi alle strafbar, wenn wir ein Internetgeschäft tätigen, bei dem alle z.B. für einen Vertragsabschluss ne Kopie seines Persos mitschicken müssen?


    Korrekt. Eine Kopie Deines Personalausweises ist nur durch behördliche Institutionen gestattet einhergehend mit der Beglaubigung der Kopie.
    Keine Behörde wird Dich auffordern (jedenfalls sollte es nicht so sein) eine Kopie von Deinem Ausweis anzufertigen.
    Leider ist es so, dass bei vielen Geschäften oder auch im Internet diese Kopien einfach gefordert werden.
    Abgesehen von der Tatsache, das keiner soetwas machen oder verlangen darf, frage ich mich, welche Bewandnis sollte eine Ausweiskopie haben?
    Eine Kopie ist in keinster Weise relevant verwendbar, zumindest ist es kein Beweis für die existens einer realen Person. Deshalb stellt sich mir die Frage, warum möchte jemand eine Kopie haben?
    Im Grunde ist eine Kopie nicht bedeutender, als wenn jemand die Daten von meinem Ausweis auf ein Antragsformular überträgt, die Kopie ist im Rechtszug nicht einsetzbar.


    Leider ist es aber eben so, dass jemand den Ausweis haben möchte um eine Kopie zu fertigen und jeder tut den dann raus. Damit wird die Grundlage für solche Betrügereien geschaffen. (Ich will damit nicht sagen, dass jeder Handyshop damit illegale Dinge plant)


    Mich würde allerdings schon interessieren, wo die Kopie eines Persos VORGESCHRIEBEN ist...