Beiträge von blumentopferde

    Hallo,


    ich habe gerade eben im Sat1 Frühstücksfernsehen gehört, dass der Moderator sein iPhone verloren hat.
    Nun ist er in seinen T-mobile Shop gegangen und wollte eine neue Simkarte haben, um diese dann erstmal in einem andern Telefon zu betreiben. Man sagte ihm dann, das ginge nicht, es geht nur mit den iPhone. Dann meinte er, dann will er ein iPhone dazu kaufen. Dann kam als Antwort, das iPhone wird ohne Vertrag nicht verkauft.
    Das heißt unterm Strich, er bekommt kein Telefon und keine Simkarte muss aber den Vertrag weiterhin erfüllen.


    Jetzt bekomme ich leicht Schwierigkeiten, da meine juristische Denkweise mir hier ein wenig im Wege steht.
    Kann mir jemand erklären, was in dem Vertrag steht, oder auf welcher Grundlage T-mobile hier eine Leistung verlangt, ohne selbst eine Leistung zu erbringen (Keine Simkarte)?
    Ich komme da nicht mit, bitte helft mir.

    @ Dauerposter:


    Nun ich bin Strafrichter am OLG.


    Ich hoffe Du bist kein Jurist, obwohl man es fast vermuten könnte ;)
    Dann bist Du aber noch am Anfang Deiner Karriere oder Du bist Anwalt oder Verteidiger. Besonders bei den o.g. fällt es mir immer wieder auf, dass dieser Menschenschlag immer versucht etwas zu interpretieren was garnicht da ist.
    Selten werden einfach mal die Fakten geshen.
    Die vom TE gemachten Angaben reichen eigentlich für eine wirkliche rechtliche Meinung kaum aus, aber mit dem kleinen Strohhalm den wir hier bekommen haben, gibt es nur eine Argumentationskette.
    Nach § 271 BGB besteht eine sofortige Zahlungsverpflichtung, da uns nichts anderes Bekannt ist und ich nicht glaube, dass der Zahlungsrahmen die genannten 5 Monate beinhaltet. Das Mahnverfahren ist gerechtfertigt. Das sehe ich schon aus der Tatsache, das es von gerichtlicher Seite veranlasst wurde. Die daraus entstehenden Kosten hat der Schuldner zu tragen.
    Es ist daher vollkommen belanglos, ob die Rechnung persönlich übergeben wurde, die Rechnung eine Zahlungsvereinbarung von 30 Tagen hat, oder auch welche Farbe der Umschlag hatte. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von handyprayer
    Nachdem ich das Gerät ja schon mal hatte und es auf Grund der bekannten schlechten Sprachqualität wieder verkauft habe, habe ich es mir nun erneut geleistet.
    Der haupt Grund dafür war der Preis. Bei 111€ für ein neues Gerät, konnte ich nicht anders :D
    Denn vom Design her und dem Funktionsumfang bei dieser geringen Größe, ist es einfach genial. Da kann ich dann auch gut mit den Schwachpunkten leben...


    Gruß, Marc


    Ich weiß was Du meinst. Ich habe meines am WE bestellt. Ich konnte einfach dem geringen Preis nicht widerstehen...

    Genau, was anderes kann man jetzt eh nicht machen.


    Denn.... Das Geld bekommst Du durch nicht schneller und das Gerät auch nicht.
    Wenn Du wirklich abgezogen wurdest, dann dauert es sowieso sehr lange bis Du Dein Geld bekommst. Wenn der Kontoinhaber zu ermitteln ist, dann zeigst Du ihn an, wegen Betruges, das wird dann nach 3 - 4 Monaten eingestellt, wegen Geringfügigkeit, da es ein Einzelfall ist. Nun hast Du aber immer noch kein Geld. Also musst Du einen Zivilprozess anstreben, der ebenfalls nochmals ein paar Monate dauern kann um dann am Ende zu erfahren, dass der vermeintliche Betrüger gar kein Geld mehr hat...


    Soviel zur kleinen Aufmunterung. Hab ich es überlesen oder hat der TE mal geschrieben wieviel er angezahlt hat???

    Zitat

    Original geschrieben von amori12


    Wobei ich aber auch glaube, dass ein normaler Richter das bejahen würde. Nur richtig finde ich es nicht.


    Hier geraten wir an einen Punkt, an dem wir eigentlich einen neuen Thread eröffnen könnten. Bei meiner täglichen Arbeit komme ich immer wieder an den Punkt, wo die moralische Denkweise eines Jeden, mit der des Gesetzes kollidiert.


    Stellen wir uns einen Fall vor in dem ein Mensch auf die schlimmste Art und Weise getötet wurde und ein naher Verwandter sitzt mit dem Täter nun zusammen in einem Gerichtssaal. Was glaubst Du würde passieren, wenn er nun das Recht besäße über ihn zu urteilen??? Was glaubst Du, welche Gefühle manchmal durch einen Richter gehen. Aber genau dort ist der Punkt, dafür gibt es Gesetze die den Rahmen vorgeben, an den auch ich mich zu halten habe.


    Ich schließe mich der Meinung der Meisten hier an, die es mieß finden, dass gleich ein Mahnverfahren eingeleictet wird, ohne eine Mahnung zu schicken. Klar, die meisten schicken eine Mahnung, weil sie eben auch ihren Kunden behalten wollen. Ich denke es ist auch der richtige Weg.
    Aber, es ist eben das gute Recht auch sofort sein Geld zu bekommen und eben dieses Verfahren einzuleiten.


    Ich bräuchte hier in diesem Fall keine Zeugen um mit ruhigen Gewissen sagen zu können, dass ich dem Arzt glaube, wenn er sagt, er habe die Rechnung übergeben. Es ist zum Teil so üblich und er verschafft sich keinen Vorteil dadurch.
    Während ich der Behauptung keine Rechnung bekommen zu haben keinen Glauben schenken würde...

    Ja ich bin Richter. Ärgere mich aber zum Glück nicht mit solchen Dingen herum. Merkt man das??? :D


    Ich sehe einen Prozess ablaufen. Die Zeugen wissen es genau, dass die Rechnung übergeben wurde und die Rechnung ist fällig. Wie glaubst Du, soll man in diesem Fall urteilen.
    Ich würde außerdem dem Zahnarzt die Zustellung der Rechnung jederzeit abnehmen, da er nicht wirklich etwas damit erreicht ein Mahnverfahren erreicht, außer das er sein Geld bekommt...