Beiträge von blumentopferde

    Okay, ich merke schon, dass Du einen Richter nur aus dem Fernsehen kennst. Das ich Privat vielleicht vollkommen anders bin, als Beruflich geht bei Dir anscheinend nicht ein.


    Es wäre mir übrigens neu, nicht verbeamtet zu sein, aber lass mal, Du hast schon recht, ich muss immer mit einer bitterbösen Minie durch die Gegend laufen.


    Im übrigen bin ich nicht beurlaubt, sondern habe einen voll Internetzugang über meinen privaten Account. Es lenkt mich eben auch ein wenig ab, hier und da mal etwas sinnvolles zu Posten.


    Naja, ich hätte mich überhaupt nicht auf solche Situationen einlassen sollen, ich wusste esi st ein Fehler hier und dort ein wenig rechtliche Beratung durchscheinen zu lassen, zumal es immer noch irgendwelche Klugschwätzer gibt, die mal etwas in einem Juriforum gelesen haben und das nur weitergeben wollen.
    Aus diesem Grund habe ich mal zwei Bücher geschrieben, die durchaus gut angekommen sind und meinen Dr. Titel habe ich auch nur aus Spaß.


    Vielleicht gehe ich damit jetzt ein bischen weit, denn ich wollte hier nicht Breittreten wer ich in wirklichkeit bin, aber wer ein wenig mit der Juristerei zu tun hat, kann durchaus erkennen wer ich bin...

    Ich finde es schön sowas zu lesen, wie von Dauerposter und amori12. :D


    Nun ich denke der TE ist bei Euch in wirklich guten Händen und wenn er dann demnächst noch weiter Zahlungen zu leisten hat oder vielleicht einen Anwalt hinzuzieht, dann werden aus die 100€ schnell mal ein paar Hunderter mehr.
    Es ist leider so, dass solche Leute wie Ihr, einfach die Justiz unnötig mehr belastet, mit Eurem immer gegen die Wand an.
    Aber hier war doch auch ein Anwalt anwesend? Dann kann ich verstehen, woher die "gute" Beratung kommt, denn ich kann immer wieder beobachten, dass ein Anwalt doch sehr wirtschaftlich denkt und ja auch gut was verdienen will.


    Ich kann Euch nur soviel sagen, dass ich bei solchen Themen auch gern mal meine Kollegen zu ihrer Meinung frage und bisher liefen die immer mit meiner konform.
    Ich kenne mich als Volljurist natürlich nicht so gut in Zivilrecht aus, ist schon klar. Es ist nicht mehr mein Fachgebiet, da stimme ich zu.


    Aber es kommt doch immer wieder vor, dass man hier eine große Weisheit von Pipi Langstrumpf verfolgt: "Ich mach mir die Welt, wiedi wiedi wie sie mir gefällt..."


    So und nun könnt Ihr über mich herziehen und keine Sorge, ich werde keine Beamtenbeleidigung zu Grunde legen.

    Ich lese dort leider nichts Gegenteiliges, zu dem was ich geschrieben habe.
    Es gibt auch für den Gernzbereich keine Sonderregelung, auch wenn in der Ausführung das Thema angeschnitten wird.
    Ich kann es durchaus Nachvollziehen, das ein Ausländer, also jemand der nur über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt, schon Probleme mit der Polizei bekommen kann, da er unter Umständen nicht so leicht zu kontrollieren ist, wie ein deutscher Bürger.
    Im übrigen darf die Möglichkeit der Ausweisüberprüfung nicht soweit gehen, dass man mit zur Wache genommen wird. Da man ja eine Ausweispflicht hat, muss die Polizei einem auch diese Möglichkeit einräumen. Daher ginge der Weg erst über das Zuhause.


    Eine Ordnungswidrichkeit stellt nur der Grenzübertritt dar und das ist ja nicht unser Thema.


    Es ist und bleibt auch so, dass es kein Geld kostet, wenn man seinen Perso nicht mit hat. Im übrigen ist es Möglich, dass man im Zweifel wirklich den Weg zur Wache antreten muss, aber ich glaube es ist nicht möglich, dass ein Polizist die Notwendigkeit eines 12 Std. Gewahrsams in solchen Fällen rechtfertigen kann. (Ausgenommen vielleicht bei Ausländern, dessen Identität nicht zu klären ist)

    Nagut, ich merke schon, dass hier weiterhin Haare gespalten werden sollen.


    Mal ganz ab von allen Gesetzen. Wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme und ich weiß, das ich dafür auch was bezhlen muss, dann kann ich nicht sagen, keine Rechnung keine Bezahlung.
    Da ja seitens des Gläubigers keine Verpflichtung zur Mahnung besteht, sollte ich durchaus mal darüber nachdenken, Kontakt zu meinem Gläubiger aufzunehmen.


    Leider ist es um die Zahlungsmoral in Deutschland sehr schlecht gestellt und das auch noch ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.


    Was die Beweisbarkeit angeht, denke ich sollte es einer Firma durchaus Möglich sein zu belegen, dass eine Rechnung verschickt wurde, dem Empfänger aber kaum, dass er nichts erhalten hat.
    Nicht umsonst schicken immer mehr Firmen Mahnungen raus um sich dieser Tatsache nochmals zu versichern, aber selbst bis zu drei Mahnungen werden häufig einfach ignoriert. Viele Firmen verlangn daher Vorkasse oder sofortige Barzahlung.


    Im übrigen sollte der TE ruhig einen Widerspruch einlegen, ich frage mich zwar wo gegen, aber bitte, er hat natürlich das Recht gehört zu werden. Ich bin gespannt, was in dem Widerspruch stehen soll...

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ich meinte das jetzt grundsätzlich. Eine Zusendung der Rechnung auf normalen Postweg ist doch kein Beweis., sondern nur Einschreiben mit Rückschein. Da dies aber kaum bei einer Rechung gemacht wird, kann man dann wenn man einen Mahnbescheid ohne vorausgeangen Mahnungen erhält, doch einfach sagen, habe keine Rechung bekommen. Oder?


    Aber Du hast Kenntniss von den entstandenen Kosten !!!

    Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Der Zugang der Rechnung muß meines Erachtens von der Firma bewiesen werden.
    Im Falle des Thread Erstellers gibt es aber sicherlich Zeugen für den Erhalt der Rechnung .


    Es liegt ja auch im Bereich der Glaubhaftigkeit. Ich denke beim Postversand ist es dem Arzt zu glauben, dass er die Rechnung verschickt hat, oder eben sein Agrechnungsstelle. Das man sich wiederum nach 5 Monaten keinen Gedanken macht über die Bekanntermaßen kostenpflichtige Leistung.


    Der TE kann froh sein, dass er kein Privatpatient ist. Er würde wohl in Zukunft seine Arztrechnung noch in der Prais begleichen müssen ;)