Ga es hier von Seiten O2 eine Lösung, sprich Du konntest in den alten 10/10 Tarif zurückwechseln?
Beiträge von geniongroup
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Hallo,
ich wollte nochmals nachfragen, ob jemand für o.g. Problem eine Lösung hat. Kann man einen unbeabsichtigten Online Tarifwechsel rückgängig machen?
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Woher 300 Ohm Übertrager beziehen?
Was mich bei der Anschaltung einer analogen Amtsleitung an die TFE interessieren würde:
Was ist die Bezugsquelle für den 300 Ohm Übertrager. Habe bis jetzt nirgends einen gefunden.
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Zitat
Original geschrieben von ganymed
ich glaube hier greift das Fernabsatzgesetz gar nicht. Man schließt ja in dem Sinn gar keinen Vetrag ab, sondern wechselt ja nur die Option.
Aber im §312e BGB steht dazu folgendes:
§ 312 e Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
2. die in der Rechtsverordnung nach Artikel 241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können.
(2) Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 findet keine Anwendung, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 finden keine Anwendung, wenn zwischen Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, etwas anderes vereinbart wird.
(3) Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt. Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 geregelten Pflichten.
Also hätte 02 nicht auch ausdrücklich auf eine Verschlechterung der Tarife hinweisen müssen (angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann)
Man kann m.E. nach §312 i.V. mit §§355ff doch von allen Online Verträgen zurücktreten.
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Hätte mein Kumpel gewußt, dass die neuen Tarife so schlecht sind, hätte er nie gewechselt. Aber kann man nicht grundsätzlich von Verträgen oder Vertragsänderungen die online durchgeführt worden sind innerhalb von 14 Tagen zurücktreten?´
Definition des Fernabsatzvertrages (§ 312b BGB)
Der Fernabsatzvertrag hat folgende Voraussetzungen:
a) Er ist mittels eines Fernkommunikationsmittels zustande gekommen. Das sind gem. § 312b BGB:
Brief, Katalog, Telefon, Fax, E-Mail, sowie Rundfunk-, Tele- oder Mediendienste.Widerrufsrecht, Rückgaberecht (§ 312d BGB)
Das Widerrufsrecht gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag rückgängig zu machen.
a) Nach § 355 BGB ist folgende Form vorgeschrieben::
- Schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) oder durch Rücksendung der Ware.
- Es genügt das rechtzeitige Absenden der Ware.b) Fristbeginn: § 312d Abs. 2 BGB:
- Nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des § 312c BGB;
- nicht vor Eingang der Warenlieferung, bei Sukzessivlieferung nicht vor Eingang der 1. Teillieferung;
- jedenfalls nicht vor Vertragsabschluss.c) Die Widerrufsbelehrung muss nicht vom Verbraucher unterzeichnet werden (InfoPflVO).
d) Erlöschen des Widerrufsrechts (§§ 312d, 355 BGB):
- Spätestens 6 Monate nach Eingang der Ware (§ 355 Abs. 3 BGB);
- Bei Dienstleistungen: wenn Unternehmer mit der Dienstleistung begonnen hat (§ 312d Abs. 3 BGB).e) Ausschluss des Widerrufsrechts bei (§ 312d Abs. 4 BGB) bei:
- Speziell für den Kunden angefertigten Waren und verderblichen Waren;
- CD oder Software o.ä., die entsiegelt ist;
- Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten;
- Lotterien;
- Versteigerungen (§ 156 BGB).f) Alternativ kann der Verbraucher ein vereinbartes Rückgaberecht geltend machen: (§ 312d Abs. 1 S. 2 BGB)
§ 356 BGB nennt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen:
- Information über das Rückgaberecht im Verkaufsprospekt.
- Kenntnisnahme durch Verbraucher in Abwesenheit des Unternehmers.
- Einräumung des Rückgaberechts in Textform.
- Die Kosten der Rücksendung trägt der Unternehmer.
- Alternativ kann der Verbraucher schriftlich oder in Textform das Rücknahmeverlangen stellen, wenn die Rücksendung nicht per Paket möglich ist.4. Rückgängigmachung nach Widerruf bzw. Rückgabe
Aus §§ 346 ff., 355 und 356 BGB ergeben sich die Rechtsfolgen:
Der Vertrag wird durch den Widerruf unwirksam.
Es gilt Rücktrittsrecht gem. §§ 346 ff. BGB mit folgenden Modifikationen:
- Die Ware ist auf Kosten des Unternehmers zurück zu schicken (bei Warenwert unter 40
Euro kann dies auch auf Kosten des Verbrauchers vereinbart sein), § 357 Abs. 2 BGB.
- Bei Verschlechterung der Ware durch bestimmungsgemäße Benutzung ist Wertersatz zu
leisten (entgegen § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB), wenn der Verbraucher darauf in Textform
hingewiesen worden ist (§ 357 Abs. 3 S. 1 BGB). Dies gilt auch bei unverschuldeter
Verschlechterung, wenn er sein Widerrufsrecht gekannt hat (entgegen § 346 Abs. 3 Nr. 3
BGB).
- Bei verschuldeter Verschlechterung ist Wertersatz zu leisten.
- Bei fehlender Belehrung: Nur Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (§ 346 Abs.
3 Nr. 3 BGB).
- Wertvergütung für Gebrauch einer Sache (§ 346 Abs. 1 BGB).
- Wertersatz ist zu zahlen, wenn die Rückgabe nach der Natur des Erlangten
ausgeschlossen ist (§ 346 Abs. 2 Nr. 1 BGB). -
Zitat
Original geschrieben von Flora13
wurde da evtl. auf die aktuellen Tarife und AGB´s verwiesen?Gruß Ben
Soweit ich weiß nein. Im Dialog stand nur was vom Taktungswechsel.
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Ein Freund von mir hat auf der Website von O2 irrtümlich seine Taktung von 10/10 auf 60/1 umgestellt, ohne das er wußte das er damit auch die neuen höhere Tarife akzeptiert hat (stand ja auch nirgendwo beim Tarifwechsel Dialog). Nachdem er dass 1 Tag später gemerkt hat, rief er sofort bei O2 an bzw. schrieb eine Email. Doch die Anwort war: Gewechselt ist gewechselt und es gibt kein zurück! Auch nicht bei Irrtum!
Was kann er jetzt tun? Gibt es eine rechtliche Handhabe ggü. O2 z.B. nach Fernabsatzgesetz/BGB 14 Tage Rücktritt von Online Vertragsgeschäften.
Wer hat hier ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß einen Lösungsweg?
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Vielleicht ist ja hier ein Österreicher, der Bezugsquellen für das 2Phone nennen kann.
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Habe bisher noch kein Guthaben bekommen, Weiß jemand eine Möglichkeit, wie ich Quam noch erreichen kann und die Guthabenauszahlung anstoßen kann?