Beiträge von gate-promotion

    wenn du einen nachgebauten haben willst, denk ich mal agi empfehlen zu können. ist ein sehr grosser anbieter, von dem ich bisher nur positives gehört habe.


    bekommst halt keinen akku für € 1,00, aber du willst ja bestimt qualität ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Sorry gate, aber das ist wirklich Blödsinn. Es geht hier nicht um die schuldrechtlichen Bestimmungen des BGB sondern darum, wie O2 das in der Praxis handhabt. Und es ist nunmal so, dass JEDER, der den Genion S hat, mit 6 monatiger Frist kündigen kann. Das kann nicht nur ich bestätigen, sondern auch diverse andere User, musst nur die entsprechenden Threads suchen.


    Du hast außerdem behauptet, dass man vom Genion XL mit Handy in den Genion S für 150€ wechseln kann, auch das ist falsch, wie ich bereits schrieb. Man kann nur nach Ende der Laufzeit, genauer gesagt zu dem Zeitpunkt, an dem ein Vertrag theoretisch verlängerbar ist, in den Genion S wechseln. Es ist nun müßig sich darüber zu streiten, ob das eine Vertragsverlängerung oder defacto eine Vertragsverkürzung ist.


    Offensichtlich kennst du dich nicht genug mit den O2 Tarifen aus. Vielleicht erkundigst du dich erstmal, bevor du hier als Neulung rumpolterst und u.a. Mitglieder, die in der Materie drin sind und schon über 4500 (!) Beiträge haben unqualifizierte Aussagen vorwirfst. :flop:


    nur weil ich im forum kürzer aktiv bin, heisst es ja nicht, dass ich ein neuling im tk-bereich bin. so oder so sind beiträge wie "quark" für mich einfach nur **** (zensiert).


    und der wechsel von xl auf s (natürlich beide tarife mit handy) nach sechs monaten laufzeit ist nach der aktuellen o2-wechselmatrix aus dem partos möglich! kostet halt nur entsprechend.


    und ob ich mich mit den tarifen auskenne.... lies mal meine signatur... :D

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
      gate-promotion: ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass das definitiv nicht so ist! Sobald man im genin s drin ist, gelten auch sämtliche Konditionen dieses Tarifs, inkl. der kurzen Kündigungsfrist.


    um es einfach mal abzuschliessen: frag mal einen anwalt, der auf vertragsrecht spezialisiert ist... du wirst verwundert sein...


    Zitat


    Deine zweite Aussage stimmt so auch nicht. Aus Tarifen mit Handy kann man nicht vorzeitig in Tarife ohne Handy wechseln. Das geht nur im Rahmen einer VVL!


    ich hab auch nix anderes behauptet... du weisst aber selber, dass man ja eine "vvl" in den genion-s-ohne-handy machen kann... dadurch hat man früher diesen tarif. dann ist es also keine vvl, sondern eine vertragsverkürzung??? weil: nach deiner aussage gilt ja dann ab sofort die 6-wöchige kündigungsfrist...

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das geht natürlich auch erst, wenn der Vertrag verlängerbar ist. Sonst schließ ich auch einfach nen Genion XL mit Handy für 0€ ab und wechsel einen Tag später in den Genion S... :rolleyes:


    schön wärs... kannst du aber erst nach sechs monaten... mit einer gebühr von € 150,00!!

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wie kommst du darauf? :confused:


    weil ich lange genug für o2 gearbeitet habe !!!


    zuerst wird ein tarifwechsel vollzogen. nach beendigung der mindestvertragslaufzeit des ersten vertrages greift die kündigungsfrist des sich anschliessenden.
    also kein unterschied zu einer normalen vvl. die beginnt ja auch nicht bei vvl, sondern im anschluss der ersten vertragslaufzeit. also kein "quark", sondern fachwissen...


    eine vorzeitige möglichkeit zur portierung ist natürlich aus kulanz möglich, man kann aber auf keinerlei recht dazu pochen!


    vertragsrecht ist halt nicht allzu einfach. und wer so unqualitative aussagen macht wie fradi, der is bestimmt auch der meinung, dass sich ein nicht gekündigter vertrag tatsächlich um ein ganzes jahr verlängert, weil es in irgendwelchen agbs steht...;)


    wie gesagt: vertragsrecht hat schon was...

    könnte natürlich auch ein gerät mit alter firmware sein. das kannst du dann nicht updaten, ohne dass der lock wieder drauf ist.


    jemandem etwas illegales zu unerstellen, damit sollte man etwas vorsichtig sein.


    ein iphone mit firmware 1.1.2 kann man heutzutage auch schon ausserhalb eines tmob-vertrages anbieten... der preis ist natürlich nicht schlecht, ich weiss aber auch nicht, was die so von debitel an prov bekommen.


    bei nem original o2-vertrag wär das gerät jedenfalls teurer...

    is doch eigentlich garnicht soooo schwer:


    die kostenlose flatrate ist ein angebot von o2. kauft man bei mobilcom ist man nunmal NICHT o2-, sondern mobilcom-kunde. daher kann man natürlich auch das angebot nicht bekommen.
    sonst hätte mobilcom dieses angebot bestimmt auch auf der eigenen website, doch da sucht man es (natürlich) vergeblich!


    zum verdeutlichen ein fiktives beispiel: bmw bietet an, dass man ein jahr lang seine tankkosten erstattet bekommt, wen man direkt bei ihnen ein auto kauft. geht man dann zu einem freien händler und kauft das auto dort, würde bmw auch sagen "nö, is nich".


    was der ebay-händler da macht, sollte mal genauer geprüft werden, denk ich...

    ein vorzeitiger wechsel in einen genion s ohne handy berührt NICHT die mindestlaufzeit des vertrages.


    heisst z.b.:


    - vertragsabschluss 15.08.2006, mindestlaufzeit bis 14.08.2008


    - wechsel in den genion s ohne handy am 15.03.2008
    ----> laufzeit des vertrages bis 14.08.2008!!!


    man hat halt, wenn man die karte nicht mehr benutzt, keine laufenden kosten mehr... aber die vorzeitige wegportierung wird o2 wohl nicht zulassen...