Beiträge von USP

    ... dass das Gerät in Nutzung war, tut innerhalb der 14 Tage nichts zur Sache !!!


    T-Mobile kann höchstens die Kosten für die "Abnutzung" von Dir fordern, sofern diese Spuren über das "gewöhnliche" Maß hinausgehen. Alles klar?


    Also Bestellung gemäß Fernabsatzgesetz SOFORT widerrufen und eine Rückübersendung mit der Hotline vereinbaren, zur Not als versichertes Postpaket abschicken, falls das mit der Frist knapp wird. Versandkosten müssen auch von T-Mobile übernommen werden. Kurz und schmerzlos!


    Gruss,
    mark

    Gesellschafterdarlehen (Fremdkapital=Verbindlichkeiten) wurden/werden in Eigenkapital umgewandlt ...


    Hier mal ein Auszug aus dem Handelsblatt:


    ... und nun ärger Dich Dr.Z ... ;)

    Moin, moin!


    Wenn ich mich recht entsinne, dann beruht unser Rechtssystem u.a. auch auf moralisch-ethischen Grundsätzen und alle Mitglieder dieses Rechtssystems haben sich in dessen Grenzen zu bewegen. Ein Verstoss gegen diese Grenzen führt zu einer Sanktion.


    Ein Verstoss liegt IMHO auch dann vor, wenn geltendes Recht "missbraucht" wird, um seine persönliche Interessen, über ein adäquates Maß hinaus, durchzusetzen. In diesem Fall ist zu überprüfen, mit welchen geeigneten Mitteln wieder eine VERHÄLTNISMÄßIGKEIT hergestellt werden kann und das ist Aufgabe der Gesetzgebung bzw. der entsprechenden Kontrollorgane. Hier besteht eindeutig Handlungsbedarf und ich denke, dass sich über kurz oder lang auch etwas in dieser Richtung tun wird.


    JurTech: Du beziehst Stellung indem Du Dich hinter formaljuristischen Grundsätzen versteckst. Insofern ist Deine Argumentation "technisch" zwar vollkommen korrekt, für die eigentlich Problematik jedoch vollkommen unbrauchbar, weil nicht konstruktiv, und damit leider "obsolet". Ich würde es begrüßen, wenn Du Dein Fachwissen eben für ein konstruktive Auseinandersetzung nutzen würdest und hier Vorschläge unterbreiten würdest, mit welchen Mitteln man Personen wie v.G. begegnen könnte. Dein bisheriger Vorschlag der neg. Festellungsklage ist IMHO nur eine "statische" Lösung innerhalb der jetzigen Rechtssituation, wie wäre es denn mit einem innovativ-dynamischen Konzept Deinerseits?


    Viele Menschen betrachten die Juristerei als ein geeignetes Handwerkzeug, um durch Leben zu kommen. Um diese Metapher aufgreifen: Jedes Werkzeug ist einmal erfunden worde, wurde verbessert und wird auch in der Zukunft weiteren Verbesserungen unterworfen sein. Unter Umständen wird es durch Subsitute oder durch Innovationen ersetzt. Das sollte auch für unser Rechtssystem gelten und jeder sollte seinen Beitrag dazu leisten.


    Beste Grüße,
    Mark

    Hallo!


    Da ich denke, dass einige User sowohl ein S/// i.V.m. dem MP3 Player HMP-10 als auch das Siemens SL4x besitzen, habe ich mir nach Anschaffung einer 128 MB MMC meine Gedanken gemacht, wie man diese Karte in beiden Geräten einsetzen kann.


    a) HPM-10
    - relativ trivial, da der Player die MP3 Dateien IMMER im Hauptverzeichnis ausliest (und nur da).


    b) SL4x
    - liest in der Regel die Dateien aus dem "MP3" Verzeichnis aus, ist aber so "schlau" und guckt, ob es im Hauptverzeichnis MP3 Dateien findet.


    Lösung:
    - kleinster gemeinsamer Nenner ist also das Hauptverzeichnis. MP3 Dateien die sich hier befinden, werden sowohl im SL4x als auch im HPM-10 abgespielt. :top:


    Tipp:
    Man kann weiterhin Playlists für das SL4x anlegen, der HPM-10 ignoriert diese. Eleganterweise kann man die Playlists aber auch nach dem anlegen in den "MP3" Ordner verschieben, dann startet der MP3 Player des SL4x schneller und zwar mit der ersten Playlist.


    Beachtet bitte, dass die Playlist bei Erstellung immer in das Verzeichnis der dazugehörenden MP3s verweisen. Da wir aber die Playlists nach dem erstellen im Hauptverzeichnis ins "MP3" Verzeichnis verschoben haben, aber das Hauptverzeichnis als MP3 Quelle nutzen wollen, müssen die Playlists editiert und ergänzt werden und zwar mit dem Präfix "../" (DOS Zeiten)


    BSP: ../Alicia Keys - Fallin.mp3


    Ich setze natürlich den Besitz eines externen MMC Laufwerks voraus, was beim HPM-10 sowieso inklusive ist. Hoffe, dass das den einen oder anderen interessiert.


    Beste Grüße,
    Mark