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Re: Re: Re: Lidl Strom
Zitat
So wie ich das sehe wird der Wechselbonus mit der 1. Jahresrechnung verrechnet, wie es bei anderen Anbietern mit dem Neukundenbonus auch üblich ist.
Heißt das, das die Verrechnung auch bei Kündigung des Vertrages zum Ende des 1. Laufzeitjahr erfolgt? Die Hotline hat mir dazu widersprüchliche Angaben gegeben.
AGB besagen dazu folgendes:
4. Bonus
[...] Wir berücksichtigen den Bonus in der ersten Rechnung dieses
Vertrags und nicht bereits bei Ihren Abschlagszahlungen. Wenn Sie den Vertrag während der
Erstvertragslaufzeit wegen einer Änderung der Preise oder Vertragsbedingungen kündigen,
erhalten Sie den Bonus wie vereinbart. Dies gilt nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung
bereits zu den Bedingungen dieses Vertrags beliefert werden. Sie erhalten keinen Bonus, wenn
der Vertrag aus anderen Gründen endet, bevor die Erstvertragslaufzeit abgelaufen ist.
-> Zunächst einmal heißt es dort ja, dass der Bonus auch dann gewährt wird, wenn der Kunde wg. Preisänderung kündigt. Wenn der Vertrag aus anderen Gründen endet (evtl. Kündigung zum Ablauf des 1. Jahres?), dann nicht? Der Vertrag kann ja gar nicht vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit ablaufen, das spräche wieder für die Gewährung des Bonus bei normaler Kündigung durch den Kunden.
Hat jemand dazu eine Info?
Danke & Gruß,
N.
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Hallo zusammen,
folgendes Problem: Mein Inklusivdatenvolumen von 1GB ist ohne große Nutzung sehr schnell vor dem Ablauf eines Monats aufgebraucht.
Ich habe mal die Statistik bemüht: Unter Mobile Daten/Systemdienste steht an 1. Stelle "Home Bildschirm" mit fast 500MB.
Hat jemand eine Ahnung, was diesen Verbrauch auslösen könnte?
Iphone 6, Ios 8.1
Gruß,
N.
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Wie lange habe ich Zeit vom Erhalt der SIM bis zum spätestmöglichen Vollzug des Aktivierungsprozesses (Stichwort: Urlaub...)?
Danke.
Gruß,
N.
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Zitat
Original geschrieben von DeutschlandSIM
Bei einer vorzeitigen Portierung müsst ihr als Kündigungsdatum den Monatsletzten angeben und uns dann eine E-Mail mit der Bestellnummer (Order) und der Information, dass eine vorzeitige Portierung vorliegt.
... d.h. dem alten Provider ist nur die Kündigung auszusprechen; die Mitteilung des vorzeitigen Portierungswunsches erfolgt dann über Euch, richtig?
Danke.
N.
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Zum Thema vorzeitige Portierung vor Ablauf Altvertrag:
Das hier ist doch sehr interessant. Rein rechtlich gesehen ist das wohl möglich; allein die Anbieter haben das mglw. noch nicht so richtig umgesetzt.
DeutschlandSIM: Die im Congstar-Forum geschilderten Probleme datieren auf Juni; ist Deiner Erfahrung inzwischen Besserung eingetreten?
Gruß,
N.
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Hallo,
nur zur Klarstellung:
Zitat
Original geschrieben von DeutschlandSIM
eine Rufnummerprotierung ist möglich. Das könnt ihr auch bei der Bestellung angeben.
Allerdings muss bei Bestellung der alte Tarif innerhalb des nächsten Monats gekündigt werden.
Gleichbedeutend mit: Vertrag mit zu portierender Rufnummer muss innerhalb von 4 Wochen beendet sein?
Zitat
Also Januar ist leider noch zu lange hin. Du hast aber die Möglichkeit einer vorzeitigen Portierung.
Mein Vertrag (Alice, also O2) ist monatlich kündbar, d.h. Ende wäre der 31.10. Wäre hier eine vorzeitige Portierung definitv möglich bzw. überhaupt notwendig? Altanbieter würde also -Lieferung&Aktivierung der Deutschlandsim bis Ende September vorausgesetzt- meine Nummer an Euch abgegeben und für wenige Tage eine neue Nummer schalten?
Besten Dank!
N.
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ok, werde das trotz des Abstimmungsergebnis durch meine Bank wie angekündigt zurückbuchen lassen.
Dann wird sich wohl ein Inkassobüro melden, irgendwann kommt der Mahnbescheid, dem ich natürlich widersprechen werde, und mglw. eine gerichtliche Auseinandersetzung, wobei ich bei dem Betrag nicht daran glaube.
Ach übrigens, Blau teilte mir mit, dass das Guthaben bei Kündigung nicht ausgezahlt werden könne.
Gruß, N.
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Liebe TT-Gemeinde,
besten dank für die zahlreichen Hinweise. Ich darf noch ergänzen,
dass ich Blau.de sofort nach der irrtümlichen Bestellung gebeten habe, diese zu stornieren.
Den Vorschlag mit der Abstimmung finde ich übrigens sehr gelungen!
Gruß, N.
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Hallo zusammen,
habe bei Blau.de irrtümlich eine Ersatz-SIM bestellt; ich war davon ausgegangen, dass der Bestellvorgang noch einmal einen "bestätigen"-Button beinhaltet. Dem war aber nicht so.
Da ich ohnehin kündigen wollte, habe ich die SIM direkt nach Erhalt mit der Bitte zurückgesendet, die mir belasteten 9,95 zu erstatten. Dies unter Hinweis auf den Irrtum.
Frage: Greift hier das BGB(Fernabsatzgesetz)? Anders formuliert: Ist der Anbieter verpflichtet mir den Betrag zu erstatten? Blau.de weigert sich natürlich.
Besten Dank!
N.
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Danke für den Hinweis.
Es handelt sich um ein ungebrandetes Gerät, daher sollte es doch eigentlich klappen...
Update installieren und loslegen klappt leider nicht.
Gruß,
N.