Beiträge von tobiklein

    Grundpreis + Kartenpfand


    So wie von Talkline/Debitel erwartet, macht die Sache natürlich weiteren Ärger.


    1. Obwohl ich eine sogar Kündigungsbestätigung erhalten habe, wird der Grundpreis weiter
    berechnet.
    2. Der Vertrag wurde nicht nach genau 24 Monaten beendet, sondern natürlich gemäß AGB erst
    zum Ende des Monats. Ein Tachsenspielertrick den immer mehr Anbieter anwenden, um dann
    wenigstens noch ein paar Tage hohe Grundpreise zu kassieren.
    Die diesbezügliche Klausel in den AGB ist allerdings gemäß § 309 BGB unwirksam.
    Der gekündigte Vertrag bzw. hier war eine Kündigung nicht nötig endet genau nach
    24 Monaten und es fallen daher keine weiteren Kosten bis zum Monatsende an!
    3. Natürlich wird auch wieder Kartenpfand berechnet.


    Auch wer die Rücksendung der Karte vergessen hat, sollte die Berechnung des Pfands keinesfalls akzeptieren.
    Jedermann weiß, dass die Karte natürlich nicht mehr verwendet wird, sondern bei denen sowieso im Müll landet. Daher wird im Kündigungsschreiben oder danach auch überhaupt nicht mehr darauf hingewiesen. Es handelt sich nur um Schikane bzw. will man nochmal kassieren.
    Die Durchsetzung dieser Forderung wäre daher in meinen Augen rechtsmißbräuchlich.
    Der Nachweis eines Schadens dürfte nicht gelingen.
    Kommt mir nicht mit Preislisten und AGB. AGB sind geduldig. Und so eine Klausel ist einfach überraschend, da nicht branchenüblich und natürlich auch unsinnig.
    Die Kosten der Vertragsabwicklung (Rücksendeporto) dem Kunden aufzuerlegen,
    ist ebenfalls fragwürdig. Das ist Sache des Anbieters.


    Ich habe meine Karte jetzt noch verspätet und unfrei an die geschickt, vielleicht gewöhnt man denen das ja so ab.
    Ansonsten erhalten sie mit kurzer Fristsetzung eine Aufforderung, die zu viel berechneten Kosten unverzüglich zurück zu überweisen. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs kündigt man gleich vorsorglich an, dass ansonsten selbst zurückgebucht wird und man Talkline für die Durchsetzung ihrer Forderungen auf den Rechtsweg verweist.


    Kommt das Geld nicht zurück bucht man zurück und die Sache ist damit erledigt.
    Etwaige Mahnungen landen in der Ablage P.
    Wer einem nicht ausgelasteten Anwalt im Bekanntenkreis was gutes tun will, übergibt ihm spätestens an dieser Stelle die Sache mit der Bitte um Einreichung einer Feststellungsklage.
    Talkline wird dann ziemlich schnell reagieren und zahlt dann auch noch etwas Lehrgeld.
    Würden alle so vorgehen, hätte man die Klausel längst abgeschafft. Aber offenbar rechnet es sich noch.

    Hallo,
    habe es mal wieder verpasst zu einem Vertrag auch die AGB zu speichern.
    Hat jemand die Versatel AGB + Leistungsbeschreibung für Mobilfunk als pdf
    Gültigkeit Ende 2008 ?
    Versatel hat die AGB anscheinend gerade geändert. Auf deren Seite gibts nur die
    neuen von 09/2009


    Danke im Voraus.


    Tobi