japp bezog sich alles auf gerichtsurteile (zumindest meine argumentation).
was bei nem handy meist, aufgrund der diskrepanz zwischen möglichem finanziellen verlust durch zwar recht haben aber nicht recht bekommen und dem wertverlust durch evtl nur repariert aber nicht ausgetauschtem handy , wenig sinn macht.
würde ich auch nur machen wenn ich ne rechtsschutz habe mit nicht all zu hoher selbstbeteiligung und das handy komplett neu ist, somit der wertunterschied zwischen mehr oder minder neu, und komplett neu minimal ist.
Beiträge von moep83
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ups falsch ausgedrückt
das kommt davon wenn man zuviel gleichzeitig macht
wandlung sollte auch tausch bedeuten stand so auch in den urteilen -
Zitat
Original geschrieben von weberflo
Dein Handy zeigt nicht das Handysymbol, obwohl Du zuletzt die Festnetznummer eines Eintrags gewählt hast? Hab ich noch nie gesehen...
Persönlich bestätigen kann ichs jedenfalls für alle aktuellen S60 3rd FP1 Geräte (E90, N95, E65, ...) mit jeder Firmware... Total unverständlich.Hm mein E65 noch alte FW zeigt eindeutig an obs festnetz oder handynummer war.
kann auch nen screenshot nachreichen falls nötigaber wollte mich eigentlich zu was anderem äußern.
geht um die nacherfüllung, in §439 BGB heißt es ja dass der kunde selbst entscheiden darf wie er nacherfüllung wünscht, absatz 3 gibt dem händler aber die möglichkeit der ablehung bei unverhältnismäßig hohen kosten.
Ich weiß nicht wie es euch geht aber für mich ist nicht klar was unverhältnismäßig hoch bedeutet, also hab ich mal ein wenig in Gerichtsurteilen gestöbertGrundtenor ist dort dass eine wandlung ca das doppelte der reperatur kosten darf, sinngemäß dürfen also die kosten für ein neues handy abzüglich des wertes des aktuellen handys (welches ich dem händler zurückgeben will) die reperaturkosten um das doppelte übersteigen.
Wie gesagt das war in allen urteilen die ich gelesen habe so ca der bereich in dem unverhältnismäßig hohe kosten abgelehnt wurdenhoffe ich konnte dem ein oder anderen damit weiterhelfen
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hat jemand ne idee???
wollte mein E65 nämlich in der uni mitlaufen lassen, und die basissoftware lässt ja nur 1 minute ohne unterbrechung zu, oder mach ich irgendwas falsch?