Beiträge von Sebastian
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Original geschrieben von moritzk
Wie denkt ihr stehen meine Chancen, wenn ich morgen in eine VW Vertragswerkstatt fahre, dass sich dies gleich einmal jemand anschaut und ich nicht mit einem späteren Termin weg geschickt werde?Dir ist schon klar, dass es völlig(!) sinnfrei ist, so eine Frage an ein Forum zu stellen, oder? :confused:
Unsere Glaskugel ist nämlich kaputt.
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Mein obiges Statement bezog sich nur auf das, wie ich das von Dir Genannte Zitat verstehe - dem Link war ich nicht gefolgt.
Aber ich gebe Dir Recht: Das ist nun in der Tat seltsam. *kopfkratz*
Woher man an der Stelle eine wirklich verbindliche Auskunft bekommen kann, ist echt schwierig. Sowohl die GKV als auch die PKV werden den Gesetzestext natürlich eher zu ihren Gunsten und Zwecken auslegen - von daher sind beide vermutlich nicht die 1a neutrale Instanz für verbindliche Auskünfte...
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Zitat
Original geschrieben von Simon21
So würde ich es zunächst auch sehen, allerdings stellt es der Verband der privaten Krankenversicherung anders dar:"Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist vielmehr, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet."
Der Satz heisst, dass Du nicht jeden Monat über der Grenze gelegen haben musst, so lange die Jahressumme insgesamt(!) über der Grenze liegt.
Also kannst Du theoretisch 10 Monate je 100 Euro verdienen und dann 2 Monate je 25000 - und liegst damit in der Jahressumme über der Pflichtgrenze.
Was das jedoch nicht heisst, ist, dass Du ein Monatsgehalt von einer unterjährigen Gehaltserhöhung zu einem theoretischen Jahresgehalt hochrechnen kannst, um damit die Pflichtgrenze rechnerisch zu überspringen.
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Zitat
Original geschrieben von chris80
Irgendwelche Tipps?Wie wärs damit, diesen Thread zu lesen?
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Dieser Spiegel-Artikel von heute abend liest sich jedoch "leicht" anders als die bisherigen Berichte:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,723211,00.html
ZitatEntwarnung im Fall Easycash: Der NDR hatte dem Unternehmen vorgeworfen, Kontobewegungen von EC-Karten-Käufern mit Adressen und Namen zu verknüpfen. Nach einer Überprüfung der Firma stellt Hamburgs Datenschutzbeauftragter klar: Der Verdacht hat sich nicht bestätigt.
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Das Leben ist hart, aber ungerecht...
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Wenn sie aus UK verschicken, steht meist ein Hinweis beim Produkt, dass der Versand zusätzliche 2-3 Tage benötigen kann.
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Express geht oft erst nach 22 Uhr auf die Reise. Habe sogar schon 23:30 erlebt - bei pünktlicher Ankunft am nächsten Tag.