Beiträge von Jodan

    Zitat

    Original geschrieben von jenswaldow
    Heute ist bei mir nun Tag X, an welchen ich abgeschaltet werden sollte bzw. die SIM-Karte deaktiviert werden sollte. Der Tag ist noch lang und ich bin seit 1 1/2 Stunden auf Arbeit online mit der guten Flat von E-Plus.
    Vielleicht zeigt ja mein Widerspruch gegen die außerordentliche Kündigung doch Wirkung, auch wenn ich bis jetzt noch keine Reaktion auf meinen Widerspruch habe (trotz Fristsetzung bis 01.04.2008).
    Sobald sich natürlich mein Online-Zustand ändert, d.h. ich von E-Plus abgeschalten werde, gibts natürlich eine Info. Denn bis jetzt gab es noch keine Nachricht von jemanden der abgeschalten wurden ist, oder?


    Bei mir ist heute auch Tag X. Ich habs jetzt noch nciht pribiert obs noch geht sondern bin anderweitig im Netz. Die Frage ist, ob nun ein Volumen oder Zeittarif greift, wo doch die Flatrate ab heute gekündigt ist. also ich ruf später erst mal den Service an und frag wie das jetzt ist. Eigentlich hieß es nämlich die Kündigung bleibt trotz Widerspruch meinerseits bis zur endgültigen Klärung bestehen. Also eigentlich sollte mit Internet nix mehr gehen.

    Leute, ihr müßt doch wissen ob ihr bei Vertragsabschluß die AGBs ausgehändigt bekommen habt? Kann oder will mir niemand helfen? Weil wenn nichtmal wer drauf reagiert, werd ich für den Fall das ich den richtigen Anwalt gefunden habe das AZ für mich behalten - geben und nehmen ist das Motto.

    Zitat

    Original geschrieben von Lestrade
    g) der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung gegeben hat,


    Heisst das jetzt, dass BASE die Karte sperren kann und trotzdem bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Gebühren abkassiert?


    Zu Punkt g: Klar... damit können die jetzt alles als Grund angeben.


    Zur Sperre an sich: Ich habe ein ausserordentliche Kündigung erhalten und keine Sperre. Einzig der letzte Absatz in dem erhaltenen Schreiben ist da etwas schwammig:

    Zitat

    Auf Grund der fortgesetzten Beibehaltung dieses Nutzungsverhaltens kündigen wir daher den mit Ihnen geschlossenen Mobilfunkvertrag fristlos aus wichtigem Grund und deaktivieren Ihre Mobilfunkkarte zum 3. April 2008.


    Ok, fristlose Kündigung, und die Karte ist ab 3.4. deaktiviert. Aber - ganz wichtig - was heißt das für die Zeit zwischen Erstellungsdatum des Schreibens bis zur Deaktivierung ? Wird da das Volumen abgerechnet? Gilt die Flat bis dahin und danach ist dann einfach komplett Schluß? Ist dieses Deaktivierungsdatum gleichzeitig der Kündigungstermin oder ist der dann irgendwann?


    Alles in allem finde ich das Kündigungsschreiben ziemlich luftig und naja, sicherlich rechtlich bedenklich. Aufklärung wurde zu dem Schreiben schließlich seitens E-Plus keine geleistet.


    Was neue AGBs betrifft: Ich wurde in keinster Weise gefragt, ob ich diesen zustimme. Ich habe - so fern das wirklich neue AGBs sind - den vorherigen zugestimmt. Von einer Angabe bzgl. Sperre kann ich mich nicht erinnern. Die letzten AGBs die ich mir angeschaut habe - aus dem Internet (sind das die richtigen?) - heißen "BASE_AGB_Preisliste_Leistungsbeschreibung_Internet-Flatrate.pdf" und waren gültig ab 1.2. 08. . Weiter habe ich im Vorfeld meine Unterlagen durchsucht, und keine AGBs darin gefunden.


    Kann es sein das man mit allen Unterlagen, Hardware, SIM usw. gar keine AGBs erhalten hat oder hat von euch jeder die zum Vertragsschluß gültigen AGBs erhalten? Würde mich echt interessieren. Und falls von euch jemand die AGBs welche mitte Dezember 2007 gültig waren hat, wärs nett die einzuscannen und mir entweder als Download von irgendeiner Seite oder per Mail (Adresse gibts dann per PM - aber eben nicht sofort, da ich ab 3.4. ja nur noch unregelmäßig bei Freunden ins Netz kann) zur Verfüfung zu stellen. Danke dafür.

    Zitat

    Original geschrieben von clarke
    E-Plus sieht sich im Recht.


    Wir uns auch... und eine ausserordentliche (fristlose) Kündigung kann auch im Nachhinein angefechtet werden wenn diese unrechtens ist. (Klar, einfacher wird die SAche dadurch nicht.) Die sollen vernünftige Gründe aufführen welche diese Kündigung rechtfertigen. Aber SO gehts nicht.
    Ich trag ja auch kein Schild um den Hals auf welchem steht, dass mir jeder einen Euro geben muß der mir den Weg kreuzt, weil mir derjenige die Luft wegatmet. Und wenn der dem nicht widerspricht schuldet er mir automatisch einen Euro. Schließlich geht das nicht, da keiner die Luft besitzt. Auch dann nicht, nur weil ichs da stehen habe und mir keiner Widerspricht - getreu stillschweigendem einvernehmen.


    Unnamed: Soweit ich das mitbekommen habe (in anderen Foren) trifft es die mit der Sprachflat nicht. Bezweifle das allerdings, sofern nur jeweils die Flat genutzt wird und nicht noch zusätzliche Gebühren anfallen, welche durch Anrufe ins Mobilfunknetz anderer Anbieter anfallen.


    Ich selbst habe einzig die Internetflat.

    Naja, die Sache ist noch einfacher: Kennt man das konkrete Aktenzeichen, kommt es gar nicht mehr erst zu anderen Verhandlungen die ja ein Präzedenzfall existiert auf den Siche der eigene Anwalt berufen kann. Somit schon mal die Gerichtskosten gespart - und vor allem Zeit.


    Naja, wenn derjenige nimmer erreichbar ist, hilft nur hoffen das ich den richtigen Anwalt erwische.

    Die SAche ist nur die: ICH wär schon lange zum Juristen gegangen, aber mein alter, grauer Vater, derjenige auf den der Vartrag läuft, bewegt sich eben - in mehrerer Sichtweise - nicht mehr so schnell. Heißt: Hoffentlich ist er morgen fit genug den Widerspruch zu unterzeichnen.


    Und was den an sich betrifft - mag sehr theoretisch sein, aber ich mein das stimmt so: Eine Kündigung welche keine rechtmäßigen Fristen einhält ist von vorn herein ungültig. Daher ist es soooo tragisch dann auch nicht wenn der Widerspruch erst nach Ablauf der Frist kommt. Aber da das eh zum Anwalt geht, ist das letztlich dann eh dessen mehraufwand das dann wieder hin zu biegen.


    Bisher hab ich nur eine "wahrschienliche" Auskunft welcher Anwalt das war. Dummerweiße konnte derjenige den es damals getroffen hatte noch nicht erreicht werden und somit ist auch nocht nicht ganz klar ob ich den richtigen Anwalt genannt bekommen habe.

    Naja, ich wohne hier in einer eher Ländlichen Gegend und bin ziemlich sicher einer der wenigen - wenn nicht der einzige von 15 Leuten - zu sein, der diese Flatrate nuzt. Warum? Naja, unser Haus liegt einfach noch im Empfangsgebiet, der Rest vom Ort nicht. Darum bekommen die den Vertrag auch nicht. Warum? Weil er denen nichts bringt. Also ich rede hier nicht vom mobilen Internetzugang, sondern von der Möglichkeit per UMTS ins Internet zu gehen weil DSL und Internet per Kabelfernsehen nicht verfügbar ist. Also: Wenn ein anderer Einwohner die Base Flat will weil sonst nix geht, bekommt der direkt im Laden und auch wohl bei der Bestellung per Internet gesagt, dass das eh nicht geht und somit wird kein Vertrag gemacht. War bei mir auch so bis dann per Zufall mal genau hingeschaut wurde und ich denen unser Haus auf der "Netzabdeckungskarte" gezeigt hat. Plötzlich gings doch.


    So, sicher bin ich aber nicht der einzige Nutzer des Knotenpunktes, da nebenan noch ne Stadt ist. Aber da stehen auch mehr als eine Eplus Antenne. Und wenn die einen User wollen der zahlt abern ichts nuzt um Geld in die Kassen zu bekommen, dann sollen Sie vorher die technischen Möglichkeiten ausbauen bevor Sie Kunden werben.

    clarke: Wer redet denn von Filesharing? Also in meinem Schreiben steht diesbezüglich nichts drin.


    Aber: Ich war ja schon im base und Eplus Laden und hab auch imt der Hotline telefoniert. Die im Laden konnten nicht weiterhelfen, konnten die Kündigung nur auch nicht nachvollziehen, die bei der Hotline wußte nicht was sie tun soll und konnte die Kündigung aus Ihrer privaten Sicht auch nicht verstehen (hatte wohl Angst selbst noch gekündigt zu werden) und hat von mir wohl zum ersten mal von einer Kündigung erfahren.


    Was mir die nette Frau an der Hotline aber sagen konnte: Wenn ich Widerspruch einlege, bleibt die Kündigung dennoch bestehen bis die Sache endgültig geklärt ist. Das heißt: Nur durch den Widerspruch hat man trotzdem nicht weiterhin einen Internetzugang.


    Für mich persänlich hat die Sache mit dem gleichen Anwalt noch den Hintergrund, dass ich im selben Ort wohne und es somit uach eine praktische Sache ist direkt zum gleichen zu gehen, da unser bisheriger Anwalt vor ein paar Jahren verstorben ist und wir eh nen neuen brauchen.

    Generell würds die Sache ja vereinfachen und beschleunigen wenn alle zum gleichen Anwalt gehen. Ein Bekannter von nem Freund bekam schon recht und in so fern hab ich gestern schon um Info gebten welcher Anwalt das war. Der braucht dann nur noch auf den anderen Fall verweisen und nicht die ganze Sache von neuem Aufrollen.

    Jens: Du hast denen eine Frist zum 1. April gesetzt? Passend zum Aprilscherz, oder? Wann hast du denn das Fax abgeschickt, war das auch gestern als den du deinen Beitrag hier verfasst hast, dass man auch dir gekündigt hat? Und: Ich würde darauf wetten das du morgen keine Antwort hast.
    Deine 5GB spielen eigentlich auch keine Rolle. Also ich mein ich bin nicht der erste ders in diveren Foren gepostet hat bzw. zitiert hat "[...]Ganz gleich, wie viel Volumen[...]". Wir reden immer noch von derselben Flatrate; an der Artikelbeschreibung der beworbenen Dienstleistung hat sich nichts geändert.


    Ach, und mit der Angabe von:

    Zitat

    meine Mails (dienstlich) haben oft große Anhänge

    wär ich vorsichtig. Mag sein das es heißt "zu Hause, im Büro" aber es geht dabei um eine private Nutzung. dienstliche Mails mit großen Anhängen entsprechen einer gewerblichen Nutzung und die, naja, ist nicht inhalt der angebotenen Dienstleistung. Die Flat ist für Privatnutzer...


    daniel: Die Verbraucherschutzbehörde verlangt für eine Beratung auch Geld - da kannst du auch gleich zum Anwalt gehen. Das schenkt sich im Preis nicht all zu viel: Preise Verbaucherzentrale RLP, Anwaltkostenrechner


    Ich kann also nur jedem raten: Geh zu nem Anwalt, der klärt dich auch günstig auf. Vor allem: Lasst euch nicht verarschen. Vertrag ist Vertrag - so lange die Dienstleistung nicht für illegale Dinge genutzt wurde kann eigentlich keiner was wollen. Oder? Also!