Beiträge von jt6210

    Deshalb haben clevere Leute die Allgemeinen Geschäftsbedingen erfunden und die schließen wohl in 99% aller Geschäfte die "grundsätzlichen" Wahlmöglichkeiten der Käufer aus. Schadenersatz wegen Anfahrtkosten zum Geschäft etc. sowieso.

    Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor


    Eine Sache gilt nach § 434 BGB erst dann als geleistet, wenn sie bei Gefahrenübergang frei von Sachmängeln war. Vorliegend war der Communicator durch die Softwarebugs offensichtlich nicht frei von Sachmängeln. Demnach ist der Verkäufer so gestellt, als habe er noch gar nicht vertragsgemäß geleistet.
    Ihr müßt Euch also diese wochenlange Garantieabwicklung überhaupt nicht antun, sondern könnt gleich beim Verkäufer (nicht beim Hersteller) auf den Tisch hauen und wegen der m.E. erfüllten Voraussetzungen des § 323 IV BGB entweder komplett vom Kaufvertrag (und ggf. vom Mobilfunkvertrag) nach § 437 II Hs.1 BGB zurücktreten, nach § 437 II Hs.2 BGB den Kaufpreis mindern, nach § 437 I BGB eine Reparatur, ein neues Gerät oder aber ein vergleichbares anderes Gerät verlangen und darüberhinaus nach § 437 III BGB Schadensersatz verlangen u.a. wegen vergeblicher Aufwendungen (ggf. Porto, Fahrkosten zum Händler etc.), statt der Leistung (z.B. Mehrpreis für den Kauf bei einem anderen Händler, evtl. Schäden druch den Ausfall). Welches dieser Rechte Ihr dabei ausübt ist grundsätzlich allein Euch überlassen.


    Beachtet: Hobby-Hilfsjuristen machen Sich in Geschäften regelmäßig lächerlich und furchtbar unbeliebt!

    Da hier das Thema noch mal angesprochen wird:


    Wenn ich auf dem Commi 95er eine Telefonnummer ändere wird diese Änderung nicht synchronisiert. Selbst die angehängte Notiz übernimmer er nicht. Gleiches passiert wenn ich einen Geburtstag hinzufüge. Lediglich neue Kontakte werden fehlerfrei übertragen.