Beiträge von 7SAC7

    Nein, kein SonderKÜ-Recht weil sich die Pflichten & Rechte des Kunden bzw. der Gesellschaft nicht ändern.
    Nur wenn sich die Vertragsgegenstände zu deinen Lasten ändern, besteht die möglichkeit zur auflösung. hier ändert sich nur ein name, jedoch ohne Konsequenz für das zubezahlende Produkt.


    Das Recht du Widerspruch räumt man dir proforma ein, ebenso wie man dich über den Übergang des Vertrages auf eine andere Gesellschaft informieren muss. Wenn du widersprichst, wird man diesen widerspruch lediglich zu kenntnis nehmen

    Lass es mich mal so sagen, die Produkte "pure, plus und premium" sind neue Produkte. Also auch die, welche Neukunden bekommen. Neue Produkte sind günstiger bzw. mit mehr Leistung. Deshalb ist als Bestandskunde nicht immer einfach sein alten, teuren Vertrag in einen neuen, günstigeren Vertrag umstellen zu lassen. Die meisten Carrier verweigern dies oder fordern eine wechselgebühr dafü.


    Wenn VT dir das Angebot dennoch macht, wollen sie doch als Kunden behalten. Wenn du ebenfalls zufrieden bist, kannst du dir ja überlegen den Vertrag zu neuen Konditionen zu verlägernn.

    Die Starterbox ist ein Kaufgerät. Wenn das außerhab der Gewährleistung kaputt geht, dann ist das halt Pech.


    Der NTBA gehört zwar zur Grundausstattung des Anschlusses, aber ich kann mir vorstellen das mit "kostenpflichtig" auch bloß die Versandkosten gemeint sind.

    Zitat

    Original geschrieben von jockel3465
    Ich hoffe das klappt!!!!!!!!!


    Du bist ja neu in die Wohnun eingezogen. Folgende Dinge solltest du tun, damit es reibungslos klappt:
    - Schau dir an, wo überall in der Wohung Telefondosen angebracht sind.
    - Der Techniker muss an den Verteilerkaste der Telekom bei euch im Haus. Erfahrungemäß befindet der sich im Keller oder auf der Gebäudewand. Schau dich vorher um, damit du dem Techniker diesen Kasten zeigen kannst. Lasse ihn dir zur Not vom Hausmeister/Gebäudeiegentümer zeigen. Wenn der Kasten in einer Waschküche oder Fahrradkeller angebracht ist, halte unbedingt den Schlüssel bereit.
    - Bringe unbedingt ein Namenschild an Tür/Klingel. Die Klingel muss unbedingt funktioneren

    Zitat

    Original geschrieben von telcafe
    Vor allem ist natürlich das unbedingte Mitwählen von Vorwahlen - auch der eigenen Ortsnetzvorwahl - sicher nicht ganz unproblematisch.


    Bei vielen VoIP/GSM-Router lässt sich die Vorwahl in der Konfig festlegen. D.h. bei (Orts)Gesprächen ohne führene 0, wird die hinterlegte Vorwahl ergänzt.
    Also prinzipiell kein grund zur Besorgnis