Haben sonst noch Leute gegen die Insolvenzverwalterin gewonnen?
Oder hat gar jemand verlohren?
Es müssten doch einige Fälle schon abgeschlossen sein.
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Haben sonst noch Leute gegen die Insolvenzverwalterin gewonnen?
Oder hat gar jemand verlohren?
Es müssten doch einige Fälle schon abgeschlossen sein.
Super, herzlichen Glückwunsch :top:
ZitatOriginal geschrieben von paragraphrocker
Mal etwas aus der Ausbildungszeitschrift JuS:
"…a) Der Tatbestand einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners (§ 134 InsO) ist aus Gründen des Gläubigerschutzes weiter als der der Schenkung nach § 516 BGB, wo es auf die Einigung über die Unentgeltlichkeit ankommt. Für den Tatbestand des § 134 InsO genügt objektive Unentgeltlichkeit. Dazu führt der Senat aus:
„Die Regelung des § 134 I InsO will Gläubiger entgeltlich begründeter Rechte gegen die Folgen unentgeltlicher Verfügungen des Schuldners innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Insolvenzeröffnung schützen… Dieser Zweck gebietet eine weite Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit… Unentgeltlich ist danach eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll… Der insolvenzrechtliche Begriff der unentgeltlichen Leistung setzt eine Einigung über die Unentgeltlichkeit als solche nicht voraus. Maßgebend ist in erster Linie der objektive Sachverhalt…" (JuS 2011, 466ff)
Objektiv betrachtet kommt es doch aber nur zu einem Vertragsschluss durch den Anreiz der Provison. Fällt die Provison weg besteht auch kein Anreiz zum Vertragsschluss. Die Provision wird also zugunsten des Zustandekommens des Rechtsgeschäft aufgegeben, damit überhaupt ein Vermögenswert zufließen kann.
Die Auszahlung darf nur nicht mehr als die Provision seitens Vodafone sein.
Oder seh ich das falsch?
Wenn du jetzt beweisen kannst das ein Vertrag bestand, und die Zahlung nicht grundlos war.
Darfst du die Kohle dann behalten auch wenn die Auszahlung in den Zeitraum der Insolvenz verschleppt wurde oder muss dann tortzdem zurückgezahlt werden?
Also in folgendem Angebot
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=420844
von Handyzek schreiben Sie:
"Auszahlung:
Die Auszahlung wird circa 8 Wochen nach Abschluß der Bestellung überwiesen.
Wir haben die Dauer leider erhöhen müssen, damit die Auszahlung termingerecht eingehalten werden kann."
und bei der Krokofarm heißt es dazu:
"-250€ einmalige Auszahlung durch Handyzek (erfolgt nach etwa 8 Wochen auf euer Girokonto)"
aber leider nicht direkt zu deinem Angebot
Morgen,
Bitte PatrickSC eintragen
Freundliche und schnelle Abwicklung.
MfG
Mo
Hi,
ich such nen günstigen Tarif (ohne Handy) mit:
- Internetflat mit möglichst 1 GB Volumen (danach Drossel)
- günstige Minuten und SMS Preise (ungefähr 9ct / Min / SMS)
- oder FreiMinuten / -SMS mind. 60 Minuten, SMS egal (danach aber keine Wucherminutenpreise von 29ct/Min / SMS o.ä)
- nicht im E-Plus Netz (sonst Netz egal)
- mit mntl. Fixkosten so um die 5-10 € (inkl. Freiminuten)
- (eventl. Wechselprämie bei Rufnummerportierung)
gibt es sowas?
Angebote / Tipps sind wilkommen, hab den Überblick verloren. :confused:
MfG
Mono
Hat der Anwalt was gesagt wie deine Chancen stehen? Oder hatte er Erfahrungswerte wie solche Fälle sonst laufen?
ScheXXX, kein schönes Weihnachtsgeschenk.
War grad am Briefkasten. Hab auch einen Mahnbescheid bekommen.
So ein Dreck. Dabei hatte sich die Insolwenzverwalterin nach dem ersten Schreiben, dem ich wiedersprochen habe, nicht mehr gemeldet. Und jetzt noch schon 63€ Gebühren draufgepackt.
Das kann doch echt nicht sein.
Sehr schön aber auch der Hinweis vom gericht:
"Bitte beachten Sie, dass das gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist."
Das ist doch ein witz oder wie. Das heißt man kann wild Leute ohne Anspruch abmahnen?
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