Beiträge von Jonas-Webdesign

    WOW das hab ich echt net gewusst, und der Techniker wollte dein Hausnetz nicht modernisieren (was ja normalerweise Vertragspflicht wäre) und dir ein neues (abgeschirmtes) Kabel vom ÜP bis zur Dose legen?


    naja hab schon die lustigsten Techniker erlebt^^
    Einer wollte von nem Kunden (einer Frau, die ehrlich zugab keine Ahnung davon zu haben) das selbiger ihm das Kabel vom Keller bis zur Wohnung zieht und ist dann gegangen als er logischerweise kein Hilfe von ihr erhielt.


    Gut wo sie war logischerweise sauer und ich hab ihr halt nen neuen Technikertermin organisiert.


    aber sowas passiert bei 200 Kunden (die ich abgeschlossen habe) einmal, ist also noch ein guter Schnitt


    LG aus Augsburg
    Horst

    klar da wird ein TV-Filter eingebaut und schon kannst kein TV mehr schauen so einfach ist das.


    und klar des geht über die gesamte Laufzeit des Vertrages.


    Achtung wichtig das Hausnetz gehört KDG d.h. Veränderungen dadran (z.b. Entfernung des Filters) können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen


    LG aus Augsburg
    Horst


    PS: achja mit dem TV-Filter logischerweise kein TV über Kabel falls es nicht klar aus dem Posting hervorgehen sollte

    Zitat

    Original geschrieben von ullid
    Obwohl bei Kabel Deutschland die Gebühr für den Kabelanschluß nicht zu vergessen ist...nicht jeder hat Kabelanschluß..


    Welche Gebühr?


    Achtung neu (seit ca. 1.6.07 spätestens aber 1.7.07)
    Es wird kein Kabelanschluß (hardwareseitig natürlich schon aber nicht mehr gebührenpflichtig) benötigt, wenn man Internet mit KabelDeutschland haben will.


    LG aus Augsburg
    Horst


    ne eben nicht (wofür bezahlst sonst die 3 Euro mehr) Die Verkabelung wird kostenfrei (zu lasten von KDG) modernisiert und/oder errichtet bis zur Anschlußdose d.h. du musst maximal nen Staubsauger mal benutzen falls irgendwelche Löcher gebohrt werden müssen ;)


    Ansonsten wäre es nur dein Fehler wenn du AB der (neuerrichteten) Wohnungsdose nen Fehler drinne hättest, der vermutlich nicht vorkommen wird, weil wird ja erst noch gebaut.


    LG aus Augsburg
    Horst

    Re: Problem mit Kabelanschluss



    Zitat

    Hab an der Leitung mehrfach beim Aufdrehen einen geschossen bekommen, von daher will ich da ungern nochmal dran herumwerkeln.


    Mal ne ganz wichtige Frage:
    Was für einen Vertrag für den Kabelanschluß hast du abgeschlossen?
    Wenn es ein Service Premium ist dann lass den Techniker kommen das kostet Dich nichts extra.
    Ansonsten würde ich mal meinen geht die Verkabelung vom ÜP (Übergabepunkt) über Parterre zum 2. Stock hoch und muss dadurch jedesmal Verstärkt werden und hier kommt der Punkt wo ich mal pauschal sage das der eine oder andere Verstärker ein wenig mehr macht als nur das Signal zu verstärken wenn du sagst du bekommst eine gewischt wenn du an der Leitung drehst normalerweise fliessen da nur Stromstärken die der Mensch nicht spürt.


    Die sauberste Lösung wäre es direkt vom ÜP (neuen Verteiler im Keller) und von dort direkt ein neues Kabel bis zur Dose (im 2.) ziehen.


    Dadurch muss nicht zusätzlich mehrfach verstärkt werden und das Signal hat keine zusätzlichen Verluste durch die Adapter.


    Vielleicht hilf auch ein Mandelstromfilter , jedenfalls funktioniert das Digital-TV auch ein wenig anders als das Analoge daher der Grund weshalb bei dir im DigitalTV keine Störungen auftreten.


    LG aus Augsburg
    Horst

    ja also mal abgesehen davon das das Thema extrem OT wird (wo sind die Mod's an der Stelle?^^)


    Aufnehmen kann man auhc per ISDN (oder MODEM) wenn eien full-duplex Soundkarte im PC ist (was eigendlich fast überall derzeit sein sollte) und der Hersteller eine Telefoniesoftware mitliefert (AVM z.b.) also kann man alle Telefongespräche die über PC geführt werden, können nun aufgezeichnet werden.


    So und nun die rechtliche Seite, wenn eine Firma dir per Telefon einen Vertrag "aufschwatzt" ist diese Firma beweisspflichtig das ein Vertrag zustandegekommen ist (z.b. Unterschrift auf einen Vertrag, Mitschnitt des Gespräches, Nutzung des Kunden der gelieferten Telefonkarte (stille Vertragszustimmung) ).


    Sprich wenn aufienmal was abgebucht wird von Firma X und man erinnert sich an ein blosses "Info"-Telefonat mit derselbigen - einspruch zu Buchung schreiben und Nachweiss des Vertrages einfordern - Die Buchung mit Rücklastschrift zurückfordern.


    Prinzipiell gilt bei solchen anrufen zu sagen: "Ich informiere mich selber über neue Produkte/Diesntleistungen bitte benutzen Sie meien Adresse/Telefonnummern nie wieder und dann AUFLEGEN - nicht beirren lassen was die Leute sagen WIRKLICH AUFLEGEN - die Leute dort sind auf sowas extrem gut geschult und auf solche Situationen gefasst also wirklich auflegen.


    LG aus Augsburg
    Horst

    Hallo Cellphones,


    also prinzipiell toll das du dich für KabelDeutschland (bei Interesse einfach PN mit PLZ, Straße und Hausnummer an mich) interessierst, aber so einfach kommst du aus dem Tele2-Vertrag so nicht raus.


    Du musst Tele2 mit ihren Leistungen in Verzug setzen d.h. Du hast für funktionierende Internetverbindung bezahlt (oder wirst das noch tun) und erhälst eine stotterde Verbindung das wäre so als ob man sich ein Auto kauft und der Motor schmiert alle paar Minuten ab - ergo ein Mangel im Produkt (Dienstleistung) - diesen Mangel musst du Tele2 erstmal nennen (am besten per Fax) und mit einer Fristsetzung (sagenwirmal 7-10 Tagen) dazu bewegen ihren Vertrag zu erfüllem (unkomlizierte Internetverbindung) und gleich dazu schreiben, wenn der Mangel bis dahin nicht behoben werden sollte, du vom Vertrag zurücktreten wirst, da du ja schliesslich keine abgehackte Internetverbindung bestellt hast.


    Selbstverständlich verlangst du neben der Mangelbehebung auch eine Gutschrift für die Zeit in der du die Dienstleistung nicht ordentlich nutzen konntest - Wieso solltest du auch für eine Dienstleistung bezahlen die du nicht in Anspruch genommen hast?


    Sollte der Mangel nach Ablauf der Frist immernoch vorhanden sein, kannst du eine weitere Frist setzen (um den Mangel zu beseitigen) und gleich hinweisen das wenn diese Friste ebenfalls abgelaufen ist der Vertrag aufgrund fehlender Dienstleistung (seitens Tele2) von dir einseitig sofort gekündigt wird.


    Bei beiden Fristsetzungen (oder der Kündigung) immer eine schriftliche Bestätigung zum Erhalt des Schreibens einfordern.


    Ich hoffe mal das war jetzt nicht zu kompliziert beschrieben^^


    LG aus Augsburg
    Horst