"Achtung, vielleicht gefährliches Halbwissen.
Aber: Vom Mobilfunkvertrag kannst Du nicht mehr zurücktreten, durch die VVL hast Du ihn ja verlängert. Was Du aber machen kannst, ist, vom Kaufvertrag für das Telefon zurückzutreten. Daraufhin kannst Du Dich dann für ein anderes Telefon entscheiden."
Im neuesten ct' (Magazin für Computertechnik, 5€, aber man kann auch schnell am Zeitungsstand durchlesen) ist ein Artikel darüber.
Kurz gefasst; es gibt keine einheitliche Rechtssprechung in dieser Materie. Neulich hat sich die Auffassung etabliert, dass Vertrag und Kauf des Handys zwei getrente Geschäfte sind.
Beim Rücktritt vom Kauf des Handys kriegt man nur den Einkaufspreis und der ist bei Lockangeboten oft bei 1€. Und eben diesen 1€ kriegt man.
Also Nachbesserung oder Umtausch ist die bessere Lösung. Ew. kriegst Du ein anderes Handy.
Wenn Du dei Handy vom Netzanbiter hast, hast Du ew. eine Chanze, aber es ist ein Eiertanz und kann nach Hinten losgehen.
Sonst bitte in ct' nachlesen.
Im übrigen, ich war gewisse Zeit in der österreichen Bergwelt mit einer Gruppe von Freunden. Mein alter Siemens S35 hat dort besser funktioniert als alle Nokias der Freunde. Besonderes die neusten, angeblich fit für die Wildnis.
Für einen Notruf behalte ich lieber diesen Stück Handygeschichte