Beiträge von elsobi

    So, nachdem ich meine Freundin und mich bei ashop.tv mit neuen o2-Verträgen ausgestattet habe, will ich auch mal kurz meine Erfahrungen schildern:


    Vor der Bestellung hatte ich noch ein paar kleine Fragen, die freundlich, vollständig und zügig beantwortet wurden. Sogar ein kleiner Rabatt war noch drin, der das ohnehin schon gute Angebot geradezu unschlagbar gemacht hat.


    Von der Absendung der Unterlagen bis zum Erhalt der Hardware verging bei mir gerade mal eine Woche (Vorkasse per Überweisung, Wochenende dazwischen). Über den Status der Bestellung wurde man bei jedem Schritt per Mail informiert, wenngleich die Hardware schon da war, als die Versandmeldung kam. :D


    Meine Freundin wartet noch auf ihr Handy, wobei aber schon bei der Bestellung klar war, dass auf den Liefertermin gewartet werden muss. Das PostIdent-Verfahren klappte bei ihr problemlos und ihr kleiner iPod wurde schon mal vorab geliefert, worüber sie sich sehr gefreut hat.


    Alles in allem sind wir sehr zufrieden mit der Abwicklung und können ashop.tv vorbehaltslos empfehlen! :top: Macht weiter so! :top:

    Ich empfehle allen Anwesenden, hier keine Rechtsberatung durchzuführen. Das obliegt den gesetzlich dafür Ermächtigten und kann bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld bewehrt werden, § 20 RDG.


    Diese Empfehlung insbesondere dann, wenn die Tipps so offenkundig falsch sind, wie der Rat, den Widerruf per Email zu erklären. Wer das denkt, sollte erst mal einen Blick ins Gesetz werfen. In § 355 I S. 2 BGB ist für den Widerruf Textform iSd § 126b BGB normiert. Nach § 126a BGB kann zwar die Textform auch elektronisch (z.B. Email) gewahrt werden. Dies gilt aber nur dann, wenn der Absender über eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz verfügt, § 126 I BGB.


    Zur Sache:
    Wie hier schon einige bemerkt haben, ist der Tarif offenkundig darauf angelegt, den oberflächlich Lesenden in eine Kostenfalle zu locken (siehe treffende Analyse unter: http://www.teltarif.de/tarifch…ien-paket/news/33640.html). Aus diesem Grunde wurde der Tarif hier in TT bislang kaum beworben, was für die anwesenden Händler spricht. Bei ebay sieht es dagegen anders aus...
    Bei der Summe, um die es hier geht, empehle ich in jedem Fall den Gang zum Rechtsanwalt.


    Gleichwohl muss das "Opfer" sich fragen lassen, ob es den Vertrag nicht etwas leichtgläubig abgeschlossen hat. Denn bei Grundkosten von vermeintlich nur 10,-/Monat sollten einen die hochpreisigen Zugaben schon stutzig machen. Das fordert geradezu auf, einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Also in Zukunft besser Augen auf...!

    Zitat

    Original geschrieben von americo
    so wie ich das jetzt leider mitbekommen habe gibt's ja bei dem paket zwar 2 karten nur ein handy, eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass es pro karte auch jeweils ein handy gibt.


    aber was bedeutet dann das einmalig ?
    das man nicht jedes monat den entsprechenden betrag zahlen muss?


    Nun ja: Dass man bei einem 5€-Fixkosten/Monat-Vertrag keine 300,- Zuschuss fürs Handy bekommt, sollte von vorneherein klar sein. Wie soll sich so ein Angebot rechnen? Im übrigen steht da auch keine "2x" vor dem Handy. Manchmal wundere ich mich schon, was für absurde Vorstellungen manche User hier haben - das Angebot ist so schon super, aber manch einer erwartet, dass es doppelt so viel bringt... :rolleyes:
    Falls ich dich missverstanden habe und es dir nur um ein zweites Handy zum Telefonieren geht, lässt ashop.tv sicher mit sich reden. Ein Nokia 1200 o.ä. lässt sich meist rausschlagen.


    Richtig, einmalig bedeutet: einmaliger Zuschuss für das Handy. Imho eine Selbstverständlichkeit, aber bei ebay und co. hat es sich eingebürgert, die Handys für 0,-* anzubieten und dann zusätzlich zum Vertrag 10,-€/Monat für die Nutzung abzuknöpfen.


    In der Tat läuft der Käufer Gefahr, sich der Hehlerei schuldig zu machen (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html lesen!). Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung des BGH nämlich auch, wer den Taterfolg für möglich hält, ihn aber billigend in Kauf nimmt. Dies ist unzweifelhaft der Fall, wenn einem Ware ohne ersichtlichen Grund derart weit unter dem Marktpreis angeboten wird (nicht unbedingt bei Auktion). Denn mal ehrlich: warum soll der Verkäufer ein iPhone für 230,- verkaufen, wenn er es auch für 400,- los wird?!

    Danke.


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Wenn du mit "Soko" Sonderkonditionen meinst ist das schon richtig, die können seit letztem Sommer schon auch geworben werden.


    Ja, meine Sonderkonditionen. Bei o2 heißt es:


    "Wann ist eine Freundschaftswerbung ausgeschlossen?
    Die Freundschaftswerbung ist nicht gültig bei der Inanspruchnahme von Sonderkonditionen (ausgenommen Schüler- und Studententarife)..."


    Dürfte also eigentlich nicht gehen. Werde es aber wohl mal versuchen - die Konditionen sind auch ohne Freundschaftswerbung gut genug.

    Habe versucht, was aktuelles zu finden, wurde aber nicht so recht fündig. Daher meine Fragen: Weiß zufällig jemand, wie das aktuell beim Abschluss eines Duo-Vertrages (IP 50) ist: Gibt es da zweimal die Prämie (sind ja 2 Verträge) oder nur eine (nur ein neuer Kunde)? Und: Der IP100+100SMS ist ein Soko, oder? Wundere mich, dass manche Händler den Tarif damit bewerben, dass auch Kundenwerbung möglich sei... Für eine Aufklärung wäre ich dankbar.