Danke erst mal für die Antworten.
Zitat
Original geschrieben von seby
1. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wieso sollte es nicht wirksam sein? Deine Schwester wird sich das Formular doch wohl durchgelesen haben. Dort steht es übrigens direkt auf der ERSTEN Seite!
Wieso so schroff? Bist du in der TK-Lobby? :p
Ich wollte an dieser Stelle eigentlich keine Diskussion der Rechtslage, denn die ist eindeutig. Auch wenn man etwas in den AGBs eines Vertrages liest, muss es nicht wirksam sein. Stichworte sind in diesem Zusammenhang die "überraschende Klausel" iSd § 305c BGB und die "unangemessene Benachteiligung" iSd § 307 I BGB. Im übrigen geht der Gesetzgeber treffend davon aus, dass Otto-Normalbürger gerade nicht alles liest, was sein Gegenüber ihm an AGBs präsentiert. Deshalb schützt er Verbraucher davor, dass Unternehmer ihn mit seitenlangen Bedingungen übervorteilen. Und ganz ehrlich: als ob man mit einem Unternehmen über die AGBs verhandeln könnte?!
Arcor wurde jedenfalls kürzlich vom Verbraucherschutzbund für die Verlängerungsklausel in den Umzugsanträgen abgemahnt und ich gehe jede Wette ein, dass ein AG ähnlich urteilt.
Persönlich finde ich es absolut daneben, dass man im Falle des Umzuges für die Erfüllung des Vertrags (man könnte ja auch einfach kündigen) noch mit der 24-monatigen Verlängerung "bestraft" wird.
Das ist aber nicht mein Anliegen.
Die Frage ist vielmehr:
Zitat
Original geschrieben von seby
2. Sie kann natürlich einen weiteren Anschluss bei einem anderen Anbieter geschaltet bekommen. Arcor blockiert in diesem Falle natürlich nichts.
Stimmt das?
Zitat
Original geschrieben von seby
3. Sie kann sich für 99 Euro aus dem Vertrag freikaufen.
Das ist indiskutabel, denn sie hat die ursprünglich vereinbarten 24 Monate erfüllt. Die Kündigung ist wirksam.