Beiträge von elsobi

    Zitat

    Original geschrieben von seby
    Da widersprichst du dir aber selbst.
    1 Die Rechtslage ist sicher nicht so eindeutig, wie du sie gerne hättest.
    2 Das Umzugsformular besteht aus einer (1) Seite, nicht aus seitenlangen Bedingungen und AGBs. Auf dieser einen Seite steht auch das mit der Verlängerung. Es wäre sehr traurig, wenn man einem geschäftsfähigen Menschen nicht zutraut das, was er unterschreibt, wenigstens einmal gelesen zu haben. Besonders dann, wenn es sich nur um eine Seite handelt.


    Alles andere wurde ja schon gesagt. Deine Schwester kann nur auf Kulanz hoffen.


    Zu 1.: Wenn es für eine Abmahnung der VBZ reicht, ist die Rechtslage für mich eindeutig genug (http://frontal21.zdf.de/ZDFde/…/5/0,1872,7257509,00.html). Ferner ist die AGB-Rechtsprechung des BGH recht großzügig. Da wurden schon ganz andere Klauseln für nichtig erklärt. Und die Arcor-Klausel lässt sich ohne Mühe unter § 305c und § 307 BGB subsumieren.


    Zu 2.: Anscheinend hast du meine Ausführungen nicht verstanden. Auch wenn es nicht meine Aufgabe ist, dir Jura-Nachhilfe zu geben, noch ein paar Worte dazu: Es gibt zwei Stränge beim AGB-Recht. Der eine ("überraschende" Klauseln) zielt darauf ab, dass der Verbraucher u.U. seitenlange AGBs vor die Nase gesetzt bekommt. Hier ist es unrealistisch, davon auszugehen, dass der Verbraucher den ganzen Mist liest und versteht. Werden in den AGBs Dinge versteckt, mit denen man unter gewöhnlichen Umständen nicht zu rechnen braucht, sind sie unwirksam.
    Der zweite Strang basiert auf der Überlegung, dass über AGBs nicht verhandelt wird. Wer einen Kredit bei der Bank will, hat regelmäßig keinerlei Möglichkeit, über die AGBs der Bank zu verhandeln. Auch wenn er zehnmal etwas in den AGBs gelesen hat, was ihm nicht passt: wenn er den Kredit will, muss er trotzdem unterschreiben. Aus diesem Grund wird man auch vor unangemessener Benachteiligung geschützt.
    Und zu guter Letzt: es ist völlig egal, ob die AGBs 100 oder 1 Seite haben. Lies dir einfach mal § 305 BGB durch. Dein Bild vom mündigen Bürger ist ja schön und gut, für die Praxis aber wenig hilfreich. Wir können uns natürlich gern über Sinn und Unsinn dieser Regelungen streiten, nur ist die Sache von Gesetzes wegen entschieden: Es gibt die AGB-Kontrolle im BGB und sie ist auch in vorliegenden Fall anwendbar. Ich persönlich finde das auch richtig!

    Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Warum die Anbieter eine Vertragsverlängerung beim Umzug einbauen wird immer gerne verschwiegen. Arcor muss nämlich beim Umzug eine neue TAL durch die TCom Schalten lassen. Ohne Arbeiten beim Kunden(sehr sehr selten) verlangt die Tcom ~36€ mit Arbeiten beim Kunden (üblich) ~68€. Bei den heutigen Margen(gut 11€/Monat gehen ja schon für die TAL Miete ab ) muss man dieses Geld erstmal verdienen. Deswegen müsste eigentlich der Telefonanbeiter den Umzug kostenpflichtig machen um die Ausgaben auf den Kunden umzulegen. Das darf man aber AFAIK nicht. Deswegen halte ich eine Vertragsverlängerung garnicht für so ungerechtfertigt. Wenn auch 2 Jahre Verlängerung wie bei Arcor IMHO nicht fair sind. Dafür kann man aber durch das Freikaufen (99€) quasi die Kosten der Tal Schaltung übernehmen und dafür jederzeit kündigen. Andere Anbeiter sind da nicht so kulant und verlangen immer die Zahlung aller Grundgebühren bis Vertragsende -als Vertragsauflösungsgebühr.


    http://www.telespiegel.de/news…snetzagentur-tal-ent.html


    Danke für die Hintergrundinfos. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass ein Unternehmen diese Kosten wieder reinholen möchte. Die Art und Weise ist aber imho völlig indiskutabel.


    Wie gesagt, freikaufen kommt nicht in Frage, denn es wurden 24 Monate erfüllt. Zudem weigert sich Arcor ja auch, Kunden die günstigeren Tarife ohne Wechselgebühr anzubieten.


    Ich bin Jurist und bleibe dabei, dass die Kündigung wirksam ist. Würde es auch in jedem Fall auf eine Klage von Arcor ankommen lassen.
    Was ich aber vermeiden muss, ist, dass Arcor den Anschluss blockieren kann und meine Schwester dadurch gehindert wäre, einen Neuvertrag bei einem anderen Anbieter abzuschließen.

    Danke erst mal für die Antworten.



    Zitat

    Original geschrieben von seby
    1. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wieso sollte es nicht wirksam sein? Deine Schwester wird sich das Formular doch wohl durchgelesen haben. Dort steht es übrigens direkt auf der ERSTEN Seite!


    Wieso so schroff? Bist du in der TK-Lobby? :p


    Ich wollte an dieser Stelle eigentlich keine Diskussion der Rechtslage, denn die ist eindeutig. Auch wenn man etwas in den AGBs eines Vertrages liest, muss es nicht wirksam sein. Stichworte sind in diesem Zusammenhang die "überraschende Klausel" iSd § 305c BGB und die "unangemessene Benachteiligung" iSd § 307 I BGB. Im übrigen geht der Gesetzgeber treffend davon aus, dass Otto-Normalbürger gerade nicht alles liest, was sein Gegenüber ihm an AGBs präsentiert. Deshalb schützt er Verbraucher davor, dass Unternehmer ihn mit seitenlangen Bedingungen übervorteilen. Und ganz ehrlich: als ob man mit einem Unternehmen über die AGBs verhandeln könnte?!


    Arcor wurde jedenfalls kürzlich vom Verbraucherschutzbund für die Verlängerungsklausel in den Umzugsanträgen abgemahnt und ich gehe jede Wette ein, dass ein AG ähnlich urteilt.


    Persönlich finde ich es absolut daneben, dass man im Falle des Umzuges für die Erfüllung des Vertrags (man könnte ja auch einfach kündigen) noch mit der 24-monatigen Verlängerung "bestraft" wird.


    Das ist aber nicht mein Anliegen.


    Die Frage ist vielmehr:


    Zitat

    Original geschrieben von seby
    2. Sie kann natürlich einen weiteren Anschluss bei einem anderen Anbieter geschaltet bekommen. Arcor blockiert in diesem Falle natürlich nichts.


    Stimmt das?


    Zitat

    Original geschrieben von seby
    3. Sie kann sich für 99 Euro aus dem Vertrag freikaufen.


    Das ist indiskutabel, denn sie hat die ursprünglich vereinbarten 24 Monate erfüllt. Die Kündigung ist wirksam.

    Hallo,


    folgende Situation:
    Meine Schwester besitzt einen Laufzeitvertrag bei Arcor, der ursprünglich bis zum 03.08.08 laufen sollte und von ihr auch zu diesem Zeitpunkt gekündigt wurde. Sie ist während der Laufzeit einmal umgezogen und hat ihren Anschluss "mitgenommen". Dabei wurde ihr von Seiten Arcors im Umzugsantrag eine Verlängerungsklausel untergejubelt. Diese halte nicht nur ich für unwirksam (http://frontal21.zdf.de/ZDFde/…29/0,1872,7258525,00.html) und habe für meine Schwester ein entsprechendes Schreiben an Arcor gesendet. Dort stellt man sich dumm und bestätigt eine Kündigung für September 2009. Ich habe inzwischen ein weiteres Schreiben dort hin gesendet, mit der Bitte es an eine entsprechende (Rechts-)Abteilung des Unternehmens weiterzuleiten. Allerdings kam seitdem keine Antwort mehr.


    Nun zu meiner Frage:
    Kann Arcor tatsächlich den Anschluss blockieren, wenn meine Schwester nun ab August bei einem anderen Anbieter unterschreibt? Im o.g. Frontal21-Link klingt dies so:


    "Häufig würden Firmen dann versuchen, einen Wechsel zu einem neuen Anbieter zu verhindern, indem sie den Anschluss nicht freigeben. In diesem Fall bleibe dem Kunden nur die Möglichkeit, gerichtlich eine einstweilige Verfügung zu erwirken."


    Das wäre doch sehr ärgerlich und aufwendig, wenn man im Eilverfahren Rechtsschutz suchen müsste... Wäre super, wenn jemand eine Einschätzung oder gar Erfahrung für solch einen Fall hätte.

    So, nachdem mich heute eine Buchung von obocom/TK-24 Obermüller auf meinem Konto anlächelte, schildere ich auch mal kurz meine Erfahrungen.


    Zum ersten Mal mit obocom/TK-24 Obermüller zu tun hatte ich zur Hochzeit des VF 50 Student, als ich dort einen Vertrag für meine Freundin abschloss. Neben der vergleichsweise hohen Auszahlung überzeugte die schnelle Bearbeitung (inkl. Status-Meldungen) und schließlich die prompte Überweisung, die nicht wie bei vielen anderen Anbietern verschleppt wurde.


    Im Januar 2008 schloss ich daraufhin ein Festnetzangebot über obocom/TK-24 Obermüller ab. Auch hier lief alles einwandfrei. Als ich einmal eine Frage zu den Modalitäten hatte, erhielt ich an einem Samstag (!) innerhalb von 2h eine Antwort. Den Rechnungsnachweis konnte ich bequem via Email einreichen und die Überweisung erfolgte auch wieder recht zügig.


    Alles in allem kann ich obocom/TK-24 Obermüller daher nur empfehlen. Weiter so! :top:

    Zitat

    Original geschrieben von ebax
    Hat noch jemand das Rivo-Rack bei Amazon bestellt und ist eventuell schon beliefert worden?
    "Voraussichtlicher Versand dieser Artikel: 7 Januar 2008 - 23 Januar 2008"
    Preis ist jetzt wieder auf normalem Niveau (EUR 249,95) und lag bei Bestellung bei EUR 47,99...


    Wollte das Thema noch mal aufgreifen. Habe am 28.12. bestellt und nun eine Mail erhalten, dass der Artikel auf unbestimmte Zeit nicht lieferbar sei und man mir mitteilen würde, wenn sich etwas tut. Wie sieht es bei anderen Bestellern aus? Ware oder Email bekommen?