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Original geschrieben von iStephan
Ich halte mich hier an das was polli sagte zusammen mit eigenem Vorwissen:
es muss - nicht rein sklavisch nach Buchstaben der AGB sondern nach dem Geist des Fernabsatzrechts -
... mindestens eine Prüfung der Ware / Dienstleistung wie sie in einem Ladengeschäft möglich wäre, stattfinden können.
Und erlaubt ist nicht nur alles was ausdrücklich erlaubt ist, sondern alles was nicht nach AGB ausdrücklich verboten ist.
wenn man es auf Allmobil fokussiert: hier liegen ja die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone bei.
EDIT: was ist, wenn ich zum Testen die Fahrplanauskunft der Bahn anrufe? (0800 Nummer) :p
EDIT2: zum Ausüben des Widerrufs muss einem nichts weiß gemacht werden wenn man es schwarz auf weiss hat Mail reicht nur dann, wenn der Empfänger der Willenserklärung sie ausdrücklich bestätigt bzw. genügen lässt sodass man beweismässig nicht in die Bredouille kommt.
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Nein, eine Mail reicht nicht nur dann, eine Mail reicht nach dem BGB immer! Ob der andere das nicht genügen lässt, ist dann nicht mein Problem. Mein Problem kann aber bei einem Widerruf per Mail eine eventuelle Beweisschwierigkeit werden, aber das steht ja wieder auf einem anderen Blatt.
Auch das bei Benutzen der Simkarte das Widerrufsrecht in der Regel erlischt, lässt sich dem BGB bzw. der entsprechenden Kommentierung entnehmen. Aber wiegesagt, die AGB des Anbieters geben Aufschluss darüber, inwieweit eine Nutzung zur Prüfung möglich ist.
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Original geschrieben von jer81
Kennt jeman d eine App für das ipad um Preisentwicklungen von selbst definierten Apps zu verfolgen - am besten mit einer Pushbenachrichtigung bei erreichen eines Wunschpreises?
Appticker und Appticker Push
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Original geschrieben von polli
das ist falsch!
Der Zugang der Karte allein reicht bei weitem nicht aus die Frist für das Rückgaberecht beginnen zu lassen!
Warum das nicht? Schließe ich bei online einen Vertrag über eine Simkarte ab und bin über mein Widerrufsrecht belehrt worden, fängt die Frist mit Erhalt der Karte an zu laufen. Zur Ausübung des Widerrufs reicht immer eine Mail, auch wenn einem manchmal anderes weißgemacht werden soll.
iStephan: Hast Du die Karte nach Erhalt bereits aktiviert (sprich benutzt, dazu zählt nicht das Rausbrechen aus dem Kartenträger, sondern ein Telefonat oder eine SMS), erlischt in der Regel das Widerrufsrecht auch schon vor Ablauf der zwei Wochen. Da muss man vorher mal in die AGB schauen, inwieweit der Provider eine Nutzung gestattet, die das Widerrufsrecht nicht entfallen lässt (z.B. Testminute).
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Re: Vodafone löscht Servicekonten nicht von allein
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Original geschrieben von lisari
Stimmt offenbar auch nicht mehr. Habe heute mal, nachdem mein Vertrag im Juni ohne Probleme geendet hat, die Hotline angerufen, um ihnen Gelegenheit zu geben, den Schufa-Eintrag zu löschen. Nach schlappen 18 Minuten Wartezeit war ich auch durchgekommen. Die "kompetente" Dame war zunächst der Meinung, dafür sei Vodafone ja gar nicht zuständig. Als ich ihr klar gemacht habe, dass das zum Vertrag gehört, fragte sie dann nach. Nach weiteren 3 Minuten Musik war sie dann "schlauer" und sagte, Vodafone lösche diese Einträge grundsätzlich nicht, das müsse man schriftlich beantragen. :flop:
Ich war dermaßen verblüfft und habe mich nur darüber geärgert, dass ich überhaupt nochmals dort angerufen habe.
Zum Glück.
Bei meiner letzten Bank hatte die Antwort gelautet: "Danke, dass Sie uns darauf hingewiesen haben. Selbstverständlich löschen wir den Eintrag umgehend."
Nach den Erfahrungen, die ich als Vodafone-Altkunde nach 12 Jahren gemacht habe, passt das ins Gesamtbild: "Die Kunden stören nur bei der Arbeit." :flop:
Gruß
Lisa
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Wieso nutzt Du nicht einfach die Rückfragefunktion bei MeineSchufa? Als ich mir letztes Jahr einen Account zugelegt habe, habe ich gesehen, dass da noch ein Handyvertrag von O2 drin stand, der schon seit 3 Jahren beendet war. habe die Rückfragefunktion benutzt und eine Woche später war der Eintrag gelöscht ohne dass ich mich noch hätte mit O2 auseinandersetzen müssen.
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Original geschrieben von Der Schakal
O2 Blue 100/250 - FAQ
Danke
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Original geschrieben von phonefux
Wird das jetzt hier der Sammelthread für alle Fragen zu o2?
Antwort gibt's auf der Homepage von o2:
Gibt es denn einen O2-Sammelthread, den ich übersehen habe? Aber danke für die Antwort (auch an vodafrank). Hab die Info auf der Homepage in der Schnelle nicht direkt gefunden.
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Meine Schwester hat im Juli einen O2 Blue (20 Euro im Monat) abgeschlossen und ihre Nummer von E-Plus zu O2 portiert. Dafür sollte es ja 50 Euro Wechselbonus geben. Wie werden die denn verrechnet? Sie hat jetzt mal angerufen und an der Hotline wurde gesagt, dass die 50 Euro dann mit dem Rechnungsbetrag verrechnet werden, wenn man über die 20 Euro kommt. Das kann doch nicht stimmen, oder? Was passiert denn dann, wenn man nie über die 20 Euro kommt?
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Original geschrieben von Admen
Auszahlangebot statt iPhone möglich? Und Einmalzahlung der 24x7€ auch möglich? Bitte um PM mit angebot, danke!
Das Angebot scheint es so nicht mehr zu geben. Jetzt sind es wohl 24 mal 5€, die ausgezahlt werden.
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Dann ist ja nochmal alles gut gegangen. Aber Hauptsache vorher ne riesen Welle machen
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Original geschrieben von phonefux
In dem Fall liegt das wohl nicht an o2, sondern an diesem speziellen Shop. Mit denen hatte eine Freundin von mir auch schon Ärger. Die haben echt den Schuss nicht gehört. Die zuständige Filialleiterin sitzt übrigens in der Hunsrückenstraße im o2-Shop in der Altstadt. Mit der ließ sich alles dann unproblematisch regeln, nachdem sich die Nasen am Carlsplatz absolut lächerlich angestellt haben. Ich konnte nicht glauben, dass es sich um einen Original o2-Shop handelt. An Stelle von o2 würd ich die sämtlich vor die Tür setzen, die sind wirklich geschäftsschädigend.
Übrigens: Wenn du umissverständlich klar gemacht hast, dass du ein neues Gerät haben willst, müssen sie dir ein neues Gerät geben. Da gibt es gar keine Diskussion.
Wenn DU hier schon § 439 I BGB zitierst, solltest Du vielleicht auch Absatz 3 direkt mitzitieren