Beiträge von stumacher


    Nein, eine Mail reicht nicht nur dann, eine Mail reicht nach dem BGB immer! Ob der andere das nicht genügen lässt, ist dann nicht mein Problem. Mein Problem kann aber bei einem Widerruf per Mail eine eventuelle Beweisschwierigkeit werden, aber das steht ja wieder auf einem anderen Blatt.


    Auch das bei Benutzen der Simkarte das Widerrufsrecht in der Regel erlischt, lässt sich dem BGB bzw. der entsprechenden Kommentierung entnehmen. Aber wiegesagt, die AGB des Anbieters geben Aufschluss darüber, inwieweit eine Nutzung zur Prüfung möglich ist.

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    das ist falsch!


    Der Zugang der Karte allein reicht bei weitem nicht aus die Frist für das Rückgaberecht beginnen zu lassen!


    Warum das nicht? Schließe ich bei online einen Vertrag über eine Simkarte ab und bin über mein Widerrufsrecht belehrt worden, fängt die Frist mit Erhalt der Karte an zu laufen. Zur Ausübung des Widerrufs reicht immer eine Mail, auch wenn einem manchmal anderes weißgemacht werden soll.


    iStephan: Hast Du die Karte nach Erhalt bereits aktiviert (sprich benutzt, dazu zählt nicht das Rausbrechen aus dem Kartenträger, sondern ein Telefonat oder eine SMS), erlischt in der Regel das Widerrufsrecht auch schon vor Ablauf der zwei Wochen. Da muss man vorher mal in die AGB schauen, inwieweit der Provider eine Nutzung gestattet, die das Widerrufsrecht nicht entfallen lässt (z.B. Testminute).

    Re: Vodafone löscht Servicekonten nicht von allein



    Wieso nutzt Du nicht einfach die Rückfragefunktion bei MeineSchufa? Als ich mir letztes Jahr einen Account zugelegt habe, habe ich gesehen, dass da noch ein Handyvertrag von O2 drin stand, der schon seit 3 Jahren beendet war. habe die Rückfragefunktion benutzt und eine Woche später war der Eintrag gelöscht ohne dass ich mich noch hätte mit O2 auseinandersetzen müssen.

    Meine Schwester hat im Juli einen O2 Blue (20 Euro im Monat) abgeschlossen und ihre Nummer von E-Plus zu O2 portiert. Dafür sollte es ja 50 Euro Wechselbonus geben. Wie werden die denn verrechnet? Sie hat jetzt mal angerufen und an der Hotline wurde gesagt, dass die 50 Euro dann mit dem Rechnungsbetrag verrechnet werden, wenn man über die 20 Euro kommt. Das kann doch nicht stimmen, oder? Was passiert denn dann, wenn man nie über die 20 Euro kommt?

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    In dem Fall liegt das wohl nicht an o2, sondern an diesem speziellen Shop. Mit denen hatte eine Freundin von mir auch schon Ärger. Die haben echt den Schuss nicht gehört. Die zuständige Filialleiterin sitzt übrigens in der Hunsrückenstraße im o2-Shop in der Altstadt. Mit der ließ sich alles dann unproblematisch regeln, nachdem sich die Nasen am Carlsplatz absolut lächerlich angestellt haben. Ich konnte nicht glauben, dass es sich um einen Original o2-Shop handelt. An Stelle von o2 würd ich die sämtlich vor die Tür setzen, die sind wirklich geschäftsschädigend.


    Übrigens: Wenn du umissverständlich klar gemacht hast, dass du ein neues Gerät haben willst, müssen sie dir ein neues Gerät geben. Da gibt es gar keine Diskussion.


    Wenn DU hier schon § 439 I BGB zitierst, solltest Du vielleicht auch Absatz 3 direkt mitzitieren ;)