ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Interessant. Ich finde keine...
Ah ja......
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ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Interessant. Ich finde keine...
Ah ja......
Ständig kann man mir keine PNs zustellen, da mein Postfach angeblich voll ist. Habe dann mal aufgeräumt und im Posteingang noch 1 PN und im Postausgang noch 11, in der Nachrichtenüberwachung keine. Dennoch kann ich immer noch keine PNs empfangen. Woran kann das liegen?
ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
bitter sind deine ständigen Widerrufe wohl auch
Interessante Definition von ständig hast Du da......
Habe im November über 24mobile einen Vodafone-Vertrag mit einem Iphone 4s abgeschlossen, diesen aber dann widerrufen und das Iphone und die Simkarte an 24mobile zurückgeschickt. Eine Eingangsbestätigng habe ich nie erhalten. Nachdem ich dann 2 Wochen lang nichts gehört habe, habe ich dort mal angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass der Widerruf eingegangen ist und das Geld zurücküberwiesen werde. Dies ist eine Woche später auch geschehen. Auf die Rückerstattung der Versandkosten warte ich aber immer noch. Zudem bucht man seitens Vodafone immer noch munter die monatliche Gebühr ab. Ein Anruf brachte die Erkenntnis, dass dort von einem Widerruf nichts bekannt ist. Gut, Fehler passieren, ärgerlich wird es aber dadurch, dass ich genau das gleiche Schema schonmal vor einiger Zeit mit 24mobile hatte. Damals wurde O2 nicht über einen Widerruf seitens 24mobile informiert und ich durfte mich mit denen wochenlang rumärgern bis die Sache geregelt war.
Hinterlässt schon einen sehr bitteren Beigeschmack, wenn der gleiche "Fehler" jetzt zum zweiten Mal passiert. Naja, habe vesat mal eine pn geschrieben, hoffe, der klärt das jetzt mal zügig auf.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von system02
Ich kann die hier empfehlen:
Hat diese tolle Meldung denn jetzt irgendwelche ernsthaften Auswirkungen oder ist das nur ein bischen Politik und Säbelrasseln vor Weihnachten?
DARF ich die Dinger noch kaufen, ja oder nein?
Oder kriege ich's im Shop dann nur noch gegen Rezept? :p
Wenn überhaupt, gibt es Auswirkungen erstmal nur in NRW. Spannend wirds halt dann, wenn die Landesregierung das Verbot tatsächlich bei den Shopbetreibern durchsetzen will und diese sich dann dagegen gerichtlich wehren werden. Du darfst die Dinger aber weiterhin kaufen.
ZitatOriginal geschrieben von Kanefire
Dann die Frage: hat sie es erlassen? gibt es ein offizielles Schreiben? Einen offiziellen Erlass? Oder berufen sich alle auf die Aussage in der politisch nicht ganz koscheren WAZ?
Kein offizieller Erlass, kein offizielles Gesetz *gähn*
Mainframe: nicht ganz. Es geht einzig und allein um GELD. Denn um Geld dreht sich die Welt.
Ist doch nicht so schwer: Das Gesundheitsministerium NRW ist der Ansicht, dass gewisse E-Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz fallen und somit nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Nachzulesen auch hier: http://www.mgepa.nrw.de/mediap…orten_zur_E-Zigarette.pdf
Ob diese Rechtsauffassung zutreffend ist, werden letztlich die Gerichte entscheiden müssen. Dazu müsste dann z.B. ein betroffener Verkäufer gegen das Verkaufsverbot klagen. Wenn es denn mal zu einem Verbot kommen sollte, wird dies aber sicher passieren.
ZitatOriginal geschrieben von Bekiro
So muss mal meinen Senf auch dazu geben
Habe die Belkin Snap Shiel Acryl Schutzhülle für Apple iPad 2 in klar gekauft. Hatte vorher eine Folie hinten drauf aber das Teil ist einfach genial. Super dünn als wäre hinten nichts drauf. Sieht auch TOP aus finde ich. Kann ich also aufjedenfall empfehlen.
Silikon Case kommt für mich nicht in Frage, weil man das nicht herum "schieben" kann, weil es so ziemlich fest hält
Die Hülle hab ich auch und nutze sie in Verbindung mit dem Smart-Cover. Absolut top! Auch von meiner Seite eine Empfehlung.
ZitatOriginal geschrieben von Ob-Y
Dann haste aber auch kein 4S?
Doch, ist ein 4s, ich habe mich nur ungenau ausgedrückt. Habe mobile Daten auf aus.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von iStephan
Für mich als Praktiker steht das aber auf demselben Blatt! :p
Habe nicht vor mich gängeln zu lassen ....
Wo soll das stehen? :confused:
Das Widerrufsrecht erlischt eher, wenn man die Sache wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt.... das ist ein wichtiger Unterschied. So pauschal wie du das darstellst , verkürzt du wichtige Konsumentenrechte.
Ich war der Meinung, dass sich das aus § 312d BGb ergibt, aber ok, kurz gegooglet, das sehen die Richter dann wohl doch anders - zum Glück des Verbrauchers.
Noch ein letztes Mal zur Mail. Ich hatte noch nie den Fall, dass auf einen Widerruf per Mail nicht reagiert worden ist, so dass man auch nicht in Beweisschwierigkeiten kommen würde. Ich hatte aber mal den Fall, dass auf einen Widerruf per Mail mir mitgeteilt wurde, dass dieser per Mail nicht akzeptiert werden kann und das ist dann eben Unsinn. Auch in einem solchen Fall hätte man dann aber eher keine Beweisschwierigkeiten, da die Mail ja eindeutig zugegangen ist.