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ACHTUNG zu myEurope Top ...
Bitte dran denken die Minuten die Ihr angerufen werdet schön mitzuzählen, bzw. mitzuschreiben, denn O2 sagt Euch net, wann diese vorbei sind und Ihre kräftig draufzahlt. Dies wäre angeblich net möglich im System zu sehen(oder man will es nicht sehen) wieviele von den 100Min schon verbraucht bzw. noch frei sind ... Nur wie erstellen die dann ne Rechnung *grübel*
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thx.
1. Also gibt`s keine einschlägige Rechtsnorm, dass ne Unterschrift nötig ist bei ner VVL. Hab mich schon gewundert, des es ohne weiteres beim Nachbarn abgegeben wurde, weil bisher musste ich`s immer selbst entgegennehmen und unterschreiben. Das der Vertrag verlängert wurde ist ja Fakt und unstreitig, nur halt die Konditionen stimmen nicht mit dem vereinbarten überein.
2. Ist`s auch niergends geregelt wie es mit dem Rücktritt aussieht?
3. Wie schaut der Fall wegen dem Handypreis aus, wenn sich sonst nichts machen lässt, ich bestelle zum Preis X, bekomme nach etlichen Wochen geliefert, nun ist aber der Preis inzwschen bei X-...% also deutlich geringer. Hätte ich da wenigst Anspruch auf den niedrigeren Preis? Ich meine es kann ja nicht sein, dass man ein Produkt zum Preis X verkauft, es aber nicht vorrätig hat und wenn der Kunde es dann nach Wochen erhält, das Gerät dann gleichzeitig mit Lieferung regulär nur noch 2/3 vom Ursprungspreis kostet. Hätte ich es dann bestellt, bekäme ich ja auch den akt. Preis, für mich ist der alte nichtmehr gültig, da die Lieferung erst Wochen später erfolgte und der Preis somit nicht mehr akzeptabel ist.
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Die wiegeln ab("Das mit den Sonderkonditionen hätte man mir nie angeboten,war wohl ein Mißverständnis"), rückgängig machen da sei auch nix drin es ist verlängert und somit habe ich Pech gehabt. Handy länger wie 14Tage her, ist noch beim Nachbarn bei dem es abgegeben wurde, wenn es meine Family nicht schon abgeholt hat, da ich selbst z.Z nicht da bin. Der Widerspruch gegen die VVL müsste knapp 14Tage/16Tage nach der Handylieferung gewesen sein.
Ich dachte immer, man müsste bei einer VVL etwas unterschreiben damit Sie wirksam wird ?
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Hey,
ich hoffe mein Anliegen passt in dieses Forum.
Ich habe eine telefonische Vertragsverlängerung durchgeführt(also bis dato keine Unterschrift geleistet) Nun ein paar Wochen später stellte sich heraus,dass es doch andere Konditionen sind als vereinbart.
Die Beweislage ist mehr als dürftig also unklar und nicht nachweisbar(für beide Seiten).
Die eigentliche VVL war mit Tarifumstellung welche jetzt schon stattfand, die VVL an sich greift allerdings erst in ein paar Monaten.
1. Was kann ich tun bzw. habe ich rechtl. gesehen überhaupt eine Handhabe bei einer VVL und weil ich keine Unterschrift geleistet habe. Das das Handy(unbenutzt, da es ewig gedauert hat bis Lieferung) zurück muss ist klar.
2. Zu Handylieferung(nach Wochen) war is mittlerweilen nun 40Euro günstiger als zur VVL, da hätte man dann wohl sicher auch nichts machen können.
Vielen Dank
HH