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Ich hatte vor 2 Jahre vorzeitig meinen Vertrag bei O2 verlängert (5 Monate früher) und dabei von Genion M auf Genion L gewechselt. O2 hat mir damals 100 % auf das SMS-Pack-M gewährt.
Jetzt erhalte ich plötzlich diesen Rabatt nicht mehr, mit der Begründung, dass der Rabatt nur 24 Monate gültig ist. Weil durch die vorzeitige Vertragsverlängerung mein damaliger Vertrag aber um weitere 24 Monate NACH Ende der damaligen Vertragslaufzeit verlängert wurde, muss ich für die restlichen 5 Monate monatlich 12 € für das SMS-Pack-M bezahlen.
Damals hat die O2-Hotline mir nicht gesagt, dass das SMS-Pack-M NICHT bis zum Ende der neuen Vertragslaufzeit gilt.
Was kann ich jetzt machen? Hat jemand ähnliche Erfahrung? Gibt es bereits ein Thread, der sich mit diesem Thema beschäftigt?
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Nicht aufgeben
Falls die Hotline für Dich kostenlos ist: Ich würde an Deiner Stelle nochmal (notfalls mehrmals) anrufen und die Situation erklären, insbesondere auf die technischen Probleme seitens O2 hinweisen. Viele Hotline-Mitarbeiter sind ganz nett bei O2, aber wenn Du unnachgieben Mitarbeiter am anderen Ende hast, kannst Du bitten, Dich mit dem Vorgesetzten verbinden zu lassen. Diese lassen sich lieber mit sich reden. Ein Versuch ist es wert.
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Zitat
Original geschrieben von wimpi80
Hab mich jetzt auch durchgerungen einen Debitel Genion Card S abzuschließen.
Aber eine Frage stellt sich mir noch...laut HP bei Debitel ist das Jamba Paket voreingestellt, die Preise bei der Bestellung lauteten aber alle Null.
Muss ich das Jamba Jaket auf dem Vertrag, den der Briefträger bringt irgendwo streichen?
Hallo wimpi80, Vorsicht bei Debitel Genion Card S. Dort steht zwar einmalige Kosten = 0, aber unten schreiben sie, dass bei Verträgen mit 6 Monaten Laufzeit einmalig 25 € zu entrichten ist. Irgendwo im Kleingedruckten findest Du dann noch die Info, dass Genion Card S eine Laufzeit von 6 Monaten hat. Verarsche pur.
Das Jamba Paket ist nicht voreingestellt.
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Zitat
Original geschrieben von leibi111
Warum sollte ich so eine, sorry, idiotische Antwort mit Humor nehmen? siehe auch unten
Die Verhältnismäßigkeit, wenn man jemandem auf die Finger klopft, der verspricht "A ist kostenlos" und dann A rotzfrech berechnet? Ich denke, die ist mit böser (Anwalts)Post und ggf. Durchsetzung der Kostenfreiheit durchaus gegeben. Oder siehst du das wirklich anders?
Was allerdings GSG9 und AI da zu suchen haben, weiß ich immer noch nicht. Das ist nämlich in der Tat nicht verhältnismäßig.
Der Scherz mit "Hast Du es nicht noch größer" und "GSG9, Verfassungsgericht, Amnesty International" vom Moskauinkasso war zwar nicht bös gemeint, aber unpassend.
Ich würde auch mein Geld zurückverlangen, wenn absichtlich falsch abgerechnet sein sollte. Und falls der Provider nicht nachgibt, mache ich ernst. Es geht mir dabei 1. ums Prinzip und 2. handelt es sich in diesem Fall sicher nicht um Pfennig-Beträge. Dann könnte ich final durchaus ein Rechtsanwalt einbeziehen, wenn ich mir 100% sicher bin, dass ich Recht habe.
Daher stimme ich leibi111 zu, und Moskauinkassos Versuch, die Antwort ins Lächerliche zu ziehen, finde ich unpassend.