Beiträge von Ochsenkopf

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ähmm... er ist mehrfach wegen des Verstoßes gegen Gesetze verurteilt worden... :confused: Gegen welche Gesetze er verstoßen hat, ist doch völlig irrelevant. Deshalb:


    Wenn die Rechtsanwaltskammer einen Anwalt, der rechtskräftig verurteilt wurde (egal wegen was und mit welchem Strafmaß) nicht ausschließen kann, dann stimmt mit dem Verein etwas nicht. Ich kann doch als "Kunde" nicht jedes Mal, bevor ich einen Rechtsanwalt nehme, prüfen, ob dieser rechtskräftig wegen irgend etwas verurteilt wurde. Dazu habe ich ja auch gar keine Möglichkeit.


    Mir ging es - wie ich ja auch geschrieben habe - lediglich um den Abmahn-Bereich.


    Was etwaige Straftaten betrifft, mach dir mal keine Sorgen. Anscheinend gibt es da einige Urteile, die noch nicht rechtskräftig geworden sind. Bis dahin hat der Freiherr noch Schonzeit.

    Mal abgesehen von Urkundenfälschungen, Unterschlagungen und Betrügereien:


    Der Freiherr hat die Gesetze nicht geschrieben, die ihn zum Abmahnpapst gemacht haben. Und er hat gegen DIESE Gesetze nicht verstoßen, sondern von ihnen in genau der Weise Gebrauch gemacht, die vom Gesetzgeber gewollt ist. Zwar stellt der Staat die Regeln auf, nach denen ein "lauterer" Wettbewerb zu funktionieren hat; er ist aber nicht willens und auch nicht in der Lage, die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen. Der Markt soll das selbst machen. Erreicht wird dies dadurch, dass jeder Marktteilnehmer zum Überwacher und zugleich Überwachten in einer Person gemacht wird. Heute ist der Konkurrent dran, den man mit einer Abmahnung überzieht; morgen ist man´s selber. Die Gerichte werden zum Büttel der Wölfe, die sich gegenseitig zerfleischen. Leider tun sie das ihrige dazu, dieses Treiben auch noch kräftig anzuheizen, indem sie ständig neue Regeln erfinden, die kein Mensch nachvollziehen kann und auf die deshalb auch niemand vorbereitet sein kann. Bestes Beispiel ist die bekannte Monatsfrist beim Onlinekauf. Überflüssig, nicht nachvollziehbar - aber zumindest für eine gewisse Zeit eine Lizenz zum Gelddrucken für Spezialisten wie den Freiherrn.


    Nur eben: das alles ist nicht neu. Es wird auch nichts geändert werden, weil es ja genau so sein soll, wie es ist. Deshalb will und kann die Rechtsanwaltskammer auch nichts gegen Freiherrn & Kollegen unternehmen.