ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Damit ist das Widerrufsrecht beim Teufel.
Ist das eine laienhafte Vermutung oder eine juristisch fundierte Aussage?
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ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Damit ist das Widerrufsrecht beim Teufel.
Ist das eine laienhafte Vermutung oder eine juristisch fundierte Aussage?
ZitatOriginal geschrieben von Korinthenkacker
Wo soll denn die Einschränkung sein, wenn man trotzdem den Tarifwechsel anklicken kann?
Ein eingeschränkter Account ist derart eingeschränkt, dass außer Web-SMS gar nix geht.
Eben.
Und deshalb nützt auch deine Anleitung nichts. Lesen kann ich zwar, wenn ich mir Mühe gebe, aber wenn ich das Meü, von dem du ausgehst, gar nicht erst auf den Schirm bekomme ....
Nein, Original T-Mobile
Problem besteht nach wie vor.
Ich habe gerade versucht, eine (bei ebay gekaufte) Xtra Classic online in den Click umzustellen.
1. Karte registriert. Ich musste lediglich die Tel.-Nummer eingeben (Felder für Kartennummer, Puk o.ä. waren nicht vorhanden).
2. Es kommt eine SMS mit dem Freischaltcode.
3. Nach dem Anklicken des Tarifwechselbuttons kommt folgende Meldung:
"Keine Berechtigung für die gewählte Anwendung
Der Zugriff auf diese Anwendung ist aufgrund Ihres Tarifs leider nicht möglich. Wenn Sie auf "OK" klicken, gelangen Sie zu Ihrer persönlichen Homepage, auf der alle benutzbaren Anwendungen aufgeführt sind."
Aha.
Kann das jemand erklären?
:confused:
Richtig! Die Anwälte hätte man gleich mit einsperren müssen.
ZitatOriginal geschrieben von TM1
Du solltest vorsichtig mit solch verleumderischen Aussagen sein - das bewegt sich an der Grenze zur Strafbarkeit.
Ich glaube eher, du bewegst dich an der Grenze zur Strafbarkeit.
Wie kommst du dazu zu behaupten, dass fanaticsulm lügt? Dies ist eine Beleidigung, falls du den Wahrheitsbeweis nicht führen kannst.
Im Gegensatz dazu vermute ich, dass fanaticsulm Aussage auf Tatsachen beruht. Von Verleumdung kann dann keine Rede sein.
Roaming in Kroatien
Ist das schon jemandem aufgefallen:
Kroatien gehört ja nicht zur EU. Trotzdem verlangt T-Mobile im Roaming lediglich die EU-Preise.
Bei Vodafone gilt noch nicht mal das Reiseversprechen.
ZitatOriginal geschrieben von hasenhirn
genau meine meinung, warum sollen männer sich von frauen begaffen lassen, wenn sie es nicht wollen?
Damit dürfte das Ausgangsthema endgültig erschöpfend behandelt sein
ZitatOriginal geschrieben von C0nker
angebot ist ech top. Mich macht aber stuzig, dass er hier ein Hausverbot hat...
Weis jemand warum?
SG meint offenbar WOP18 = Timo Berger.
Timo Berger ist TT-geprüfter Betrüger.
Wenn WOP18 hier keine Plattform mehr geboten bekommt, ist das unter dieser Voraussetzung selbstverständlich richtig. Ich bin mir nur nicht sicher, ob die besagte Annahme den Tatsachen entspricht. Ich selbst habe mit WOP18 ein Geschäft gemacht, das vorbildlich abgelaufen ist. Natürlich sagt das nicht viel.
Absurdes Gefasel.
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Vertrag wurde nicht gekündigt; von Widerrufsrecht wurde kein Gebrauch gemacht.
Kündigungsbestätigung des Providers geht ins Leere.
Falls Provider Leistung nicht erbringt: Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - danach Kündigigung des Vertrags. Handy behalten.
Nix Bußgeld - Knast!
Allerdings müsste jeder dieser Mitarbeiter - grob überschlägig - an die 50.000 € pro Monat verdient haben, wenn die genannten Zahlen stimmen sollen.