Beiträge von pimper

    Verkaufe aus meiner VVL von O² meinen neuen noch eingeschweißten Apple Ipod Touch mit 16 GB. Rechnung liegt zwecks Gewährleistung bei.


    Ich schließe meinerseits jegeliche Gewährleistung aus, da Privatverkauf.


    Makelloses Ebayprofil vorweisbar.


    Abholung in 12... Berlin. Versand auf Wunsch versichert zu 3,90 €


    270 €

    Hallo, wer kann meinen O2 Vertrag (Mitarbeiterkonditionen) verlängern ? Die Mitarbeiterkonditionen sollen erhalten bleiben !


    Preis für die Verlängerung mit dem XDA Diamond ?


    Bitte per PN

    Ich suche ein Iphone 2G mit 8GB in einem neuwertigen Zustand. Es sollte technisch und optisch 1A sein. Das Kratzer am Chromrand unvermeidbar sind ist mir klar. Das Display und die Rückseite sollten jedoch in einem sehr guten Zustand sein. Zubehör sollte komplett sein.


    Vorzugswürdig wäre ein T-Mobile Gerät mit noch vorhandener Garantie. Alternativ auch US Geräte.


    Dafür biete ich Euch ein neues unbenutztes XDA Diamond mit Rechnung vom Kauftag.
    Das Gerät werde ich durch eine VVL in einem O² Shop erwerben, so das der Käufer den Diamond am Kauftag erhält. Die Rechnung für die Gewährleistung lege ich bei.
    Da es sich um ein absolut neues Gerät handlet welches der Käufer als erstes in den Händen hält möchte, ich zusätzlich eine Zuzahlung von 100€ haben.


    Der Tausch sollte im Raum Berlin vorgenommen werden.


    Bei Interesse bitte PN !

    Keinesfalls musst du die Versandkosten zahlen!


    § 439 Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.



    Wenn Plus dich in einer AGB auffordert, sich hinsichtlich deiner Mängelrechte an den Hersteller zu wenden, gilt Folgendes:


    § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit


    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

    8. (Sonstige Haftungsausschlüsse bei Pflichtverletzung)

    b) (Mängel)


    eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen

    aa) (Ausschluss und Verweisung auf Dritte)


    die Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels insgesamt oder bezüglich einzelner Teile ausgeschlossen, auf die Einräumung von Ansprüchen gegen Dritte beschränkt oder von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme Dritter abhängig gemacht werden;

    cc) (Aufwendungen bei Nacherfüllung)


    die Verpflichtung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt wird, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen;

    Eine solche AGB wäre unwirksam. Grundsätzlich muss der Verkäufer (Unternehmer) für die Gewährleistungsrechte (Mängelrechte) einstehen. Dies gilt jedoch nur, sofern ein Mangel bereits bei Gefahrübergang, im Sinne des § 434 BGB vorliegt. Dies wäre die Grundvoraussetzung. Einen solchen Mangel, müsstest du 6 Monaten nach dem Kauf selber beweisen. Wenn zwischen Kauf und Nacherfüllungverlangen (Mängelbeseitigung --> Reparatur oder Neulieferung) weniger als 6 Monate liegen gilt die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB. In diesem Fall wird vermutet das der Mangel bereits bei Kauf vorlag.


    ich hoffe ich konnte helfen.

    @ Blutengel


    dann gehörst du eben zu den Glücklichen bei denen alles auf Anhieb klappt. So sollte es nunmal in den meisten Fällen auch sein. Ich persönlich finde die Art und Weise des Bestellvorgangs über sparhandy einfach super und absolut unkopmliziert. Wenn dann alles so klappt wie im Angebot beschrieben, wäre Sparhandy uneingeschränkt zu empfehlen.



    Nur gibt es genug andere hier bei denen es eben Probleme gibt. Ich möchte dich mal sehen wenn du ewig deiner versprochenen Auszahlung oder einer zu unrecht berechnten AG hinter rennen musst. Kein Thema, Probleme können immer auftauchen und sind bei so einem Geschäft fast unvermeidbar. Natürlich mus ich mich als Kunde auch gedulden, wenn es um die Problemlösung geht. Und da, Blutengel gebe ich dir Recht, gibt es bestimmt auch sehr viele ungeduldige Kunden.


    Aber sich in jedem Thread, wo es um die Neukundengewinnung geht zu angagieren und im selben Atemzug die User bei denen es eben nicht so, wie im Angebot beschrieben abgelaufen ist über 4 Wochen keine Antworten auf Emails zu geben finde ich, um es mal so ausdrücken eher Kundenunfreundlich.


    Schlussendlich sorgt dann die Eigeninitative des Kunden beim Netzbetreiber zur Lösung des Problems und nicht die Initiative von sparhandy. So war es zumindest bei mir.


    Mein Fazit: läuft alles wie beschrieben ist sparhandy super, kommt es zu Problemen, ist man auf sich allein gestellt und das zeichnet nicht gerade einen guten Verkäufer aus.