Wie o2 das Thema handhabt und welche Infos dazu o2 selber gibt sind offenbar zwei unterschiedliche paar Schuhe. Hast Du Dir mal die Infos zum Tarifwechsel angesehen die ich genannt habe? Wenn dort steht die ursprüngliche Vertragslaufzeit bleibe erhalten, ausgenommen hiervon ist der Wechsel in den o2 o, da dieser keine Mindestvertragslaufzeit habe, wie soll dies anders verstanden werden? Wenn man hier liest, wie o2 das dann tatsächlich behandelt kommt allerdings die Vermutung auf, als habe man mit Einführung des o2 o diese Infos einfach um einen Satz ergänzt und das passt jetzt so nicht mehr zusammen.
Ich meine aber weiterhin, o2 handelt in diesen Fällen entgegen den eigenen Angaben zum Tarifwechsel.
Entweder man ermöglicht dem Kunden den Wechsel in den o2 o mit allen sich daraus für beide Seiten ergebenden Konsequenzen oder eben nicht. Für mich gelten doch bei einem Wechsel in den o2 o die AGB und Preislisten für den o2 o und nicht mehr die AGB resp. Laufzeit für beispielsweise einen IP 50, den ich vielleicht vorher hatte.
Was meiner Meinung nach vollkommen unsinnig ist - was dieser Thread ja beweist - ist Regelungen aus Laufzeitverträgen mit einem Vertrag ohne Laufzeit zu kombinieren bzw. kombinieren zu wollen.
Zu Deinem Beispiel: Umstellung im Mai 09 auf o2 o. Damit "verliert" o2 die Grundgebühren bis zum eigentlichen Vertragsablauf bis Sept. 09. Dies will man irgendwie über die Vertragsverlängerung kompensieren. Da man Dich aber ab Mai 2009 auf den o2 o umgestellt hat, gelten aber AGB und Preisliste für den o2 o. Eine passive Vertragsverlängerung wäre also doch eigentlich gar nicht mehr möglich. Schließlich kann sich nur ein Laufzeitvertrag gem. den AGB passiv verlängern. Dein Vertrag und Deine AGB bzw. Preisliste sind aber die des o2 o Und da komme ich wieder darauf zurück, dass hier unterschiedliche Dinge vermischt werden.
Anderes Beispiel: Ich habe einen 24-Monatsvertrag, der am 15.11.10 abläuft. Der ist bereits direkt nach Beginn zum Ablauf gekündigt um die Frist nicht zu verpassen. Trotzdem kann ich diesen ja ab Juni verlängern. Wenn ich dann in den o2 o wechseln will, was passiert dann? Wenn ich jetzt Dein Beispiel annehme, müsste mein Vertrag nach einem Wechsel in den o2 o per 15.11. plus 30 Tage kündbar sein, da ich den Ursprungsvertrag ja zum 15.11. gekündigt hatte. Oder sieht o2 den Wechsel als eine Kündigungsrücknahme und teilt mir später dann mit, dass sich der Vertrag passiv um 12 Monate verlängert hat?
Wenn ich nicht hier im Forum lesen würde, ginge ich automatisch davon aus, dass ich bei einem Wechsel in den o2 o, wenn o2 diesem Wechsel zustimmt, auch keine Mindestvertragslaufzeit mehr habe. Die Beispiele zeigen aber, dass dies von o2 in unterschiedlichster Art und Weise gehandhabt wird. Von "sie müssen mindestens 3 Monate in diesem Tarif bleiben" über 12 bzw. 24 monatige Vertragsverlängerungen. Da scheint es doch ein ziemliches Durcheinander zu geben.