Beiträge von alex23de

    vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt:


    bsp. A frisiert seinen roller auf 80 km/h hat nur fe der klasse M.


    Fazit: Fahren ohne Fahrerlaubnis


    Ein vg. nach dem PflVersG ist es nicht, da ein haftpflichtvertrag besteht. Es ist lediglich eine obligenheitspflichtverletzung d. h. der versicherer kann, muss aber nicht, geld zurück fordern.


    eine erlöschen be ist nicht mehr ganz richtig. die stvzo wurde zum teil durch die neue (eu) fzv abgelöst. inzwischen muss man schon eine gefährdung nachweisen d. h. mit 80 km/h sind die bremsen nicht mehr ausreichend etc...


    wichtig ist auch die v auf der geraden und nicht den berg herunter.


    es gibt ein urteil vom olg das von 20% mehr von der bbh spricht. aber aufgemerkt, ist kein bgh urteil und wird von den meisten staatsanwaltschaften nicht beachtet.


    ich denke, dass bei 5 km/h schneller schon der polizeibeamte nichts sagt.


    aufpassen sollten noch die leutz ohne führerschein oder mofa-prüfbescheinigung. roller auf 25 km/h gedrosselt, schön und gut. jedoch ist das merkmal eines mofa einsitzig. wenn jetzt der roller, wie die meisten, zweisitzig ist, muss eine sitzschale hinten angebracht werden, sonst fahren ohne fahrerlaubnis.


    wenn jetzt einer auf der sitzschale sitzt, sehr unbequem, ist es kein fahren ohne fahrerlaubnis. viele machen die sitzschalen weg weils blöd aussieht.


    hört sich blöd an, ist aber so. wird jetzt auch nicht unbedingt verfolgt, nur den streß mit der polizei kann man sich ersparen.



    hoffe jetzt sind alle fragen beantwortet

    Zitat

    Original geschrieben von Konfusius
    Totale Zustimmung!


    Wenn einige Rollerbesitzer ihren Plastikbomber unbedingt entdrosseln wollen (inklusive Verlust von ABE & Versicherungsschutz !!! ) sollen sie das tun, aber dafür bitte nicht das Forum, sondern Google & Co. befragen ...


    Und nicht vergessen: Auch die netten Damen und Herren in Grün werfen gerne ihren Blick auf kleine, schnelle Rollerchen ;)



    es ist inzwischen auch bei den grünen bekannt, dass erwachsene ihre roller frisieren.


    das problem ist, dass die meisten erwachsenen, wie auch die jüngeren, nur die klasse 3,4,5 haben bzw. b,m.


    wenn der führerschein der klasse 3 nicht vor dem 01.04.80 ausgestellt worden ist, und mann nicht extra die klasse 1, 1a, 1b, erworben hat, ist es ein fahren ohne fahrerlaubnis.


    die meisten polizeidienststellen, zb. in bayern, haben sog. mobile rollenprüfstande. die passen in jeden kofferraum.


    so ein strafverfahren kostet gleich mal ein monatsgehalt.


    davon abgesehen, wenn es zu einem unfall kommt, auch wenn man den passenden führerschein hat, die wollen geld sehen - können se bis zu 5.000.- Euro - machen se auch.



    ich denke mal, was für den abzug tun - für die berge, fährt der roller 50 km/h (im alten 3er steht ja KKR bis 50km/h). natürlich nur das erlaubte!


    und wenn man sich ärger mit seinen nachbarn ersparen möchte, nicht diese super lauten rennauspuffe kaufen...


    und so geschichten wie versteckte schalter - zum drosseln. alter hut inzwischen kennt sich die polizei sehr gut aus, einfach finger davon lassen.

    warte seit fast 10 wochen auf den roller, bei einer erneuten anfrage habe ich lediglich wieder eine standard-antwort bekommen:


    Die Auslieferung des Motorrollers wird sich voraussichtlich auf Grund von Versandproblemen in den chinesischen Häfen um ca. 2-4 Wochen verzögern.
    Sobald wir neue Informationen über die Verzögerung erhalten, werden wir uns unverzüglich bei Ihnen melden.



    unverschämt! nicht zu empfehlen!!!


    :mad: :mad:


    auch wenn im verkaufs-text ca. steht, einige leute hier scheinen ja schon seit monaten zu warten, mal im kommentar lesen ob hier nicht so langsam der tatbestand eines betruges erfüllt ist.


    warum bietet die firma nicht den service, kaufen den roller bei einem deutschen händler, und liefern die roller aus. die von china bestellten roller können se ja dann für die neuen abos nehmen?