vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt:
bsp. A frisiert seinen roller auf 80 km/h hat nur fe der klasse M.
Fazit: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ein vg. nach dem PflVersG ist es nicht, da ein haftpflichtvertrag besteht. Es ist lediglich eine obligenheitspflichtverletzung d. h. der versicherer kann, muss aber nicht, geld zurück fordern.
eine erlöschen be ist nicht mehr ganz richtig. die stvzo wurde zum teil durch die neue (eu) fzv abgelöst. inzwischen muss man schon eine gefährdung nachweisen d. h. mit 80 km/h sind die bremsen nicht mehr ausreichend etc...
wichtig ist auch die v auf der geraden und nicht den berg herunter.
es gibt ein urteil vom olg das von 20% mehr von der bbh spricht. aber aufgemerkt, ist kein bgh urteil und wird von den meisten staatsanwaltschaften nicht beachtet.
ich denke, dass bei 5 km/h schneller schon der polizeibeamte nichts sagt.
aufpassen sollten noch die leutz ohne führerschein oder mofa-prüfbescheinigung. roller auf 25 km/h gedrosselt, schön und gut. jedoch ist das merkmal eines mofa einsitzig. wenn jetzt der roller, wie die meisten, zweisitzig ist, muss eine sitzschale hinten angebracht werden, sonst fahren ohne fahrerlaubnis.
wenn jetzt einer auf der sitzschale sitzt, sehr unbequem, ist es kein fahren ohne fahrerlaubnis. viele machen die sitzschalen weg weils blöd aussieht.
hört sich blöd an, ist aber so. wird jetzt auch nicht unbedingt verfolgt, nur den streß mit der polizei kann man sich ersparen.
hoffe jetzt sind alle fragen beantwortet