also ich denke man kann da nicht pauschal die schuld jemandem zuschieben. wenn natürlich leute einen 24-monatsvertrag abschließen, die häufig umziehen (z.b. alle 6 monate oder so), dann denke ich, wird man vernünftigerweise ihnen auch zumuten, den vertrag trotzdem 24 monate weiter zu bezahlen! denn hier liegt dann wohl die absicht, doch bloß günstig hardware abzugreifen, sehr nahe.
zieht dagegen jemand um, der nachweislich schon sehr viel länger irgendwo gewohnt hat, dann wäre das wohl doch wieder anders zu sehen und nicht als pure "absicht" zu beurteilen, solch einen vertrag abzuschließen...
generell gilt aber auf jeden fall gem. bgb, dass der vertragspartner die gegenleistung erbringen muss! so lange also ein anbieter nicht explizit den umzug in seinen agb erwähnt mit den entsprechenden optionen, so schuldet er dem vertragspartner (dem kunden) die leistung! sollte also z.b. jemand von einem arcor-gebiet in einer nicht-arcor-gebiet umziehen, heißt das dann, dass arcor die kosten für den telekom-anschluss übernehmen oder entsprechend anteilig erstatten muss (so wie es alice tut).
aber wie gesagt, in den agb steht vieles drin, was rechtswidrig ist. bloß wer will schon ständig den rechtsanwalt einschalten...