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Original geschrieben von tom27
Wenn man sich sicher ist das es eigentlich nichts kosten kann, auch wenn "kostenpflichtig" draufsteht, so ist es eine Falle.
Du bist ja lustig
Das Ding trägt groß das Schild "kostenpflichtig" und kostet auch tatsächlich Geld - und Du kommst tatsächlich auf die Idee, das "Falle" zu nennen? Erstaunlich ...
VG, Julian
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Original geschrieben von tom27
Es wird nur drauf gewartet das welche in die Falle tappen,
Und gern noch einmal nur für Dich: Der TE hat genau gewusst, was er da tut! Er ist somit nicht in die Falle getappt!
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Original geschrieben von tom27
Das was dem TE passierte [...] ist und bleibt moderne Wegelagerei!
Ach - und wie nennst Du das, was der TE gemacht hat? Noch einmal: Er hat etwas ganz bewusst und aus Neugier zahlungspflichtig bestellt, nur um zu schauen, wie das wohl abgerechnet werden würde, um dann die Bestellung hinterher wieder rückabwickeln zu wollen. Super Verhalten!
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Original geschrieben von tom27
Man sollte im Netz immer vorsichtig sein, Gefahren werden immer lauern.
Klar. Aber wenn auf der Gefahr "Achtung, Gefahr" draufsteht (hier in Form von "zahlungspflichtig bestellen"), dann hat das nichts mit Wegelagerie, Abo-Fallen etc. zu tun.
VG, Julian
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Original geschrieben von mastad alle anderen haben es einfach nicht anders verdient oder haben es vermutlich noch provoziert. Dazu nur eins: Ich glaub, es hakt.
O.k., noch einmal nur für Dich: Der TE hat es nicht "vermutlich" noch provoziert, er hat es provoziert. Er wusste, dass er damit ein Produkt kauft. Da hilft Dein Verweis auf Regelungen, die unwissende User schützen sollen, gar nichts. Dazu zählt der TE nicht! Begriffen?
VG, Julian
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Original geschrieben von Guron Wenn jemand abgezockt wird, ist er schließlich immer selber Schuld. :top:
Noch einmal in aller Deutlichkeit: Hier wurde niemand abgezockt! Der TE hat aus Neugier ganz bewusst auf den Zahlungsbutton geklickt, um zu schauen, ob er wird zahlen müssen oder nicht. Er wurde nicht abgezockt - sondern hat im Gegenteil eher selber den Anbieter abgezockt, wenn er nun die Zahlung verweigert
VG, Julian
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Original geschrieben von blackdragon4
Ich verstehe gar nicht, warum hier ständig Bezug auf diesen konkreten Einzellfall genommen wird.
Äh - weil es in diesem Thread um eben diesen konkreten Einzelfall geht.
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Original geschrieben von blackdragon4
aber ein Webseitenbetreiber mit betrügerischen Absichten könnte ja auch erstmal "einfach so" von meiner Mobilfunkrechnung abbuchen.
Nicht ganz. Er braucht auf jeden Fall zumindest eine vertragliche Vereinbarung mit dem Mobilfunkprovider. "Einfach so" geht da nichts.
Betrug ist aber überall möglich, klar. Aber nur, weil bspw. Betrüger unrechtmäßig Geld von fremden Bankkonten abbuchen (könnten), wird ja auch nicht gleich das Lastschriftverfahren abgeschafft
VG, Julian
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Original geschrieben von Guron Verrate mir doch einfach mal, wie der TE die Rechnung hätte bezahlen sollen, wenn er in einem Internet-Cafe gesessen hätte.
In einem Internet-Cafe wäre er wohl kaum über (s)eine SIM-Karte online gegangen - und hätte somit auch nicht die WAP-Seite mit dem Banner und der Bestellmöglichkeit gesehen. Insofern stellt sich die Frage nicht
VG, Julian
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Original geschrieben von Guron Dass durch einen Klick auf einen simplen "Bestellen"-Button schon ein Bezahlvorgang ausgelöst wird,
Genau aus dem Grund wird ja neuerdings auch vorgeschrieben, dass auf dem Button eben nicht mehr nur "bestellen" stehen darf! Deshalb steht auf dem Button "zahlungspflichtig bestellen" - damit's auch der letzte User kapiert.
VG, Julian
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Original geschrieben von Vodafone602 Wie kann ich ein Abo bestätigen, wenn noch nicht einmal die Zahlungsmodalitäten (meinerseits)
geklärt sind??
Och, die Bestätigung geht ganz einfach: Indem Du auf den Button "zahlunsgpflichtig bestellen" klickst
VG, Julian
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Original geschrieben von Vodafone602 Laut PC Welt ist das WAP Billing, dem ich zum Opfer gefallen bin, "Abzocke".
Nö. Die schreiben eindeutig:
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Original geschrieben von PC-WELT
[...] An dieser Stelle stellt sich nun die Frage, ob der Smartphone-Besitzer noch einmal explizit das Abo bestätigen muss oder ob das Abo automatisch und ohne sein Zutun abgeschlossen wird.
Für Dich stellt sich hier keine Frage (nach Abzocke), Du hast das Abo explizit per Klick auf den eindeutig beschrifteten Button bestätigt. So wahnsinnig schwer kann es doch nicht sein, das zu begreifen!?
VG, Julian