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Re: OnTopic
Zitat
Original geschrieben von Clamaut
Man kann max. dahingend davon ausgehen, dass das Angebot von dem Kunden, Warenkauf und Abzug von Gutschein, nicht akzeptiert wird. Das Versandhaus mcht mit der Zusendung der Ware ein erneutes Angebot zu Ihren Konditionen an den Kunden.
Richtig. Genau das macht das Versandhaus evtl. Aber durch die Auslieferung ohne Zustimmung ist und bleibt es dann eine unbestellte Leistung i.S.d. § 241a BGB. Die Kosten liegen somit komplett beim Versandhaus.
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Garantie?
Wie lange gibt Nokia denn eigentlich Garantie auf das Gerät? Habe jetzt schon bei ein paar Händlern von 36 Monaten gelesen. Ist das Standard? Oder haben die sich irgendwie einen kostenpflichtigen Aufpreis gebucht?
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Crash stellt sich tot
Meine Bestellung steht inzwischen seit über eine Woche auf "in Bearbeitung". Das Kontaktformular auf der Homepage scheint auch direkt in deren Spamordner zu leiten, eine Antwort gibt es von da nicht.
Was nun? Gibt es irgendwo eine kostenlose oder zum Festnetzpreis erreichbare Hotline? 0180 geht leider nicht.
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Naja, so genau kenne ich mich mit der Technik dann nicht aus (Inverto sagt mir bspw. nix). Grundsätzlich würde ich inzwischen aber Quad statt Double kaufen. Das Zeug ist ja recht günstig mittlerweile.
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Zitat
Original geschrieben von <registered>
Falls du deinen analogen Receiver weiter verwenden willst brauchst du also ein analoges Twin- oder Quad-LNB.
Nein, falsch.
Ein anloger LNB geht nur mit analogem Receiver.
Ein digitaler LNB geht mit analogem und digitalem Receiver.
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Ohne dich verjagen zu wollen: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/ dürfte dir deutlich besser weiterhelfen können.
Meiner Ansicht nach macht es auch keinen Sinn mehr, einen neuen analogen LNB zu kaufen. In absehbarer Zeit wird das eh abgeschaltet und es gibt nur noch DVB-S.
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Ihr lest diesen Thread aber schon und postet nicht einfach nur eure Beiträge und geht davon aus, dass man euch nochmal antworten wird. Oder?
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Zitat
Original geschrieben von Clamaut
Oder Kunden merken einmal, ab wann ein gültiger Kaufvertrag zu stande kommt und wer dann bei Widerruf welches Porto zahlt.
Verstehe ich nicht. Soll ich das dahingehend deuten, dass der Kunde das Porto zahlen soll?
Dann sei Dir einmal § 241a BGB zur Lektüre empfohlen.
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Dann holen sie die Ware eben auf ihre Kosten wieder ab. Irgendwann lernen sie dann auch, wie man Onlineshops programmiert, die nur gültige Gutscheine akzeptieren.
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Zitat
Original geschrieben von x4N70pHyLL
Und zuletzt, ich hoffe es ist erlaubt, möchte mich jemand werben? Bitte per PN.
Bei https://www2.dkb-cash.web.de/?…okonto@home.dkb-cash@home gibts 50 EUR, da hast du mehr davon als wenn dich einer wirbt und dir nur ein paar Euro abdrückt.