Beiträge von macsmartpure

    Re: Kalendereinträge übertragen


    Zitat

    Original geschrieben von Sentenced
    ich hab mich von meinem Desire getrennt und bin zum S3 von Samsung gewechselt, habe hier nun das Problem das ich die Kalendereinträge nicht rüber bekomme. Kann mir jemand hier einen Tip geben? Dankeschön


    Ist der Kalender nicht als Google-Kalender angelegt - Synct also mit deinem Google-Konto? Bitte überprüf mal
    Starte Kalender -> Menütaste -> Mehr -> Kalender
    ob der Kalender, den Du zum S3 haben möchtest als *@googlemail.com angelegt ist.


    Bei Variante 1 geht der Brief offiziell an die Firma. Vorname Nachname hilft z. B. den Adressaten zu finden. Jedoch darf den Brief z. B. die Poststelle oder eine Vertretung öffnen.
    Bei Variante 2 geht der Brief an "Vorname Nachname" den mit in Firma XY finden kann. Nur "Vorname Nachname" darf den Brief öffnen.


    Herr oder Frau kann man, muss man aber nicht unbedingt.

    Zitat

    Original geschrieben von Woler
    Gibts ne vernünftige quelle für die info :confused:


    http://www.insolvenzbekanntmachungen.de


    580 IN 167/11


    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der


    im Handelsregister B des Amtsgerichtes Schwerin, unter HRB 7516 eingetragenen
    JATEL GmbH mit Sitz in Lüdersdorf, OT Wahrsow
    vertreten durch den Geschäftsführer Rasmus Jacobs, Selmsdorf
    Geschäftsanschrift: Werner-Lauenroth-Straße 1, 23923 Wahrsow


    Zur Sicherung der Insolvenzmasse wird am 25.05.2011 um 10:30 Uhr einstweilen angeordnet (§ 21 InsO):


    1. Für das vorstehend bezeichnete Vermögen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO als
    vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt


    Rechtsanwalt Michael Wilkens
    Elbchaussee 140, 22763 Hamburg
    Tel.: 040/ 8802051


    ohne Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 2 und 3 InsO), jedoch berechtigt und
    verpflichtet, Vermögen der Schuldnerin zu sichern, insbesondere ihr
    zustehende Forderungen und Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder
    entgegen zunehmen. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des
    vorläufigen Verwalters wirksam. Drittschuldnern (Schuldnern der Schuldnerin) wird
    verboten, an die Schuldnerin zu zahlen oder sonst an sie zu leisten.


    2. Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung werden untersagt oder sind einstweilen einzustellen. Das gilt nicht für unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


    3. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll als Sachverständiger prüfen und schriftlich darlegen, ob Gründe für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen (§§ 17 ff. InsO) und ob gegebenenfalls im Schuldnervermögen ausreichend freie Werte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Liegen Eröffnungsgründe vor, reicht die freie Masse jedoch nicht für das Verfahren, ist der fehlende Betrag gesondert anzugeben.


    4. Die Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner wird dem vorläufigen
    Insolvenzverwalter übertragen.


    Amtsgericht Schwerin, 25.05.2011

    Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    woran erkenne ich, was ich im letzten jahr erstattet bekommen habe? die einzelabrechnungen für dienstreisen habe ich immer nur abgegeben, unterschrieben und weitergereicht
    auf der lohnsteuerbescheinigung steht dann nur eine zahl für das gesamt jahr
    wenn ich überschlage, dass einem normal 24€/tag dienstreise zustehen, dann komme ich mit den paar euro die dort aufgeführt sind sicher nicht hin


    Da wird Dir wohl nur Dein AG weiterhelfen können. Die 24€/Tag erhältst Du aber nur für Tage an denen Du komplette 24 h abwesend bist. Nicht am Anreise und Rückreisetag. Da nur Anteilig € 12 bzw. € 6,00


    Zitat


    außerdem schlägt wie gesagt wiso direkt folgendes vor:
    "Es wurde angegeben, dass nokia*night* vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."
    nokia*night*


    Wie lautet eigentlich der genaue Wortlaut der Zeile, die Dein AG mit "wert befüllt" hat?

    Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    ich hätte zwei fragen bzgl. dienstreisen:


    2. die kosten für die dienstreisen bekomme ich ersetzt, sodass auch in einer zeile der lohnsteuerabrechnung des ag eine zeile mit wert befüllt ist und genau dort meldet man mir "Verpflegungsmehraufwendungen sollten als Ausgaben erfasst werden." die frage ist nun, ob und falls ja, was ich unter der dort verwiesenen stellen angeben darf? die pauschalen, je nachdem wielange ich auf dienstreisen unterwegs war? z.b. 24€/ganzer tag?


    nokia*night*


    Wenn du schon die Verpflegungsmehraufwendungen von Deinem AG steuerfrei erstattet bekommen hast, darfst Du sie natürlich nicht nochmals in der Steuererklärung ansetzen.