ZitatOriginal geschrieben von marmo
Kann mir einer genau vorrechnen, was man als Selbständiger- und Privatkunde bei x vielen Fahrzeugen bezahlt?
Schau mal direkt bei der GEZ nach:
http://www.rundfunkbeitrag.de/…tml#beitragsrechner-frame
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ZitatOriginal geschrieben von marmo
Kann mir einer genau vorrechnen, was man als Selbständiger- und Privatkunde bei x vielen Fahrzeugen bezahlt?
Schau mal direkt bei der GEZ nach:
http://www.rundfunkbeitrag.de/…tml#beitragsrechner-frame
Re: Kalendereinträge übertragen
ZitatOriginal geschrieben von Sentenced
ich hab mich von meinem Desire getrennt und bin zum S3 von Samsung gewechselt, habe hier nun das Problem das ich die Kalendereinträge nicht rüber bekomme. Kann mir jemand hier einen Tip geben? Dankeschön
Ist der Kalender nicht als Google-Kalender angelegt - Synct also mit deinem Google-Konto? Bitte überprüf mal
Starte Kalender -> Menütaste -> Mehr -> Kalender
ob der Kalender, den Du zum S3 haben möchtest als *@googlemail.com angelegt ist.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Majoko
Ich stehe gerade auf dem Schlauch:
Bei einem Briefkopf schreibt man diesen so
Firma
Vorname Nachname
Strasse
PLZ Ort
oder
Vorname Nachname
Firma
Strasse
PLZ Ort
Wie sieht es mit der Anrede aus (Herr / Frau) - schreibt man diese mit in den Briefkopf?
Bei Variante 1 geht der Brief offiziell an die Firma. Vorname Nachname hilft z. B. den Adressaten zu finden. Jedoch darf den Brief z. B. die Poststelle oder eine Vertretung öffnen.
Bei Variante 2 geht der Brief an "Vorname Nachname" den mit in Firma XY finden kann. Nur "Vorname Nachname" darf den Brief öffnen.
Herr oder Frau kann man, muss man aber nicht unbedingt.
[QUOTE] Original geschrieben von ajsoia
Wie kann ich denn rausfinden obs 16.000 oder 16.000+ ist?
Was kommt denn hier raus:
http://hfo-telecom.de/privatkunden/hfo_dslcheck.php
Lovefilm
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Einlösen unter http://www.lovefilm.de/sommer2011
Nur für Neukunden - Gültig bis 31.12.11
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ZitatOriginal geschrieben von Woler
Gibts ne vernünftige quelle für die info :confused:
http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
580 IN 167/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
im Handelsregister B des Amtsgerichtes Schwerin, unter HRB 7516 eingetragenen
JATEL GmbH mit Sitz in Lüdersdorf, OT Wahrsow
vertreten durch den Geschäftsführer Rasmus Jacobs, Selmsdorf
Geschäftsanschrift: Werner-Lauenroth-Straße 1, 23923 Wahrsow
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wird am 25.05.2011 um 10:30 Uhr einstweilen angeordnet (§ 21 InsO):
1. Für das vorstehend bezeichnete Vermögen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO als
vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Rechtsanwalt Michael Wilkens
Elbchaussee 140, 22763 Hamburg
Tel.: 040/ 8802051
ohne Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 2 und 3 InsO), jedoch berechtigt und
verpflichtet, Vermögen der Schuldnerin zu sichern, insbesondere ihr
zustehende Forderungen und Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder
entgegen zunehmen. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Verwalters wirksam. Drittschuldnern (Schuldnern der Schuldnerin) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen oder sonst an sie zu leisten.
2. Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung werden untersagt oder sind einstweilen einzustellen. Das gilt nicht für unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll als Sachverständiger prüfen und schriftlich darlegen, ob Gründe für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen (§§ 17 ff. InsO) und ob gegebenenfalls im Schuldnervermögen ausreichend freie Werte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Liegen Eröffnungsgründe vor, reicht die freie Masse jedoch nicht für das Verfahren, ist der fehlende Betrag gesondert anzugeben.
4. Die Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner wird dem vorläufigen
Insolvenzverwalter übertragen.
Amtsgericht Schwerin, 25.05.2011
ZitatOriginal geschrieben von daydreamer
Hat jemand von euch vielleicht eine Idee? Gibt es irgendeine Zeitung oder ein Studentenblatt oder so online?
ZitatOriginal geschrieben von nokia*night*
woran erkenne ich, was ich im letzten jahr erstattet bekommen habe? die einzelabrechnungen für dienstreisen habe ich immer nur abgegeben, unterschrieben und weitergereicht
auf der lohnsteuerbescheinigung steht dann nur eine zahl für das gesamt jahr
wenn ich überschlage, dass einem normal 24€/tag dienstreise zustehen, dann komme ich mit den paar euro die dort aufgeführt sind sicher nicht hin
Da wird Dir wohl nur Dein AG weiterhelfen können. Die 24€/Tag erhältst Du aber nur für Tage an denen Du komplette 24 h abwesend bist. Nicht am Anreise und Rückreisetag. Da nur Anteilig € 12 bzw. € 6,00
Zitat
außerdem schlägt wie gesagt wiso direkt folgendes vor:
"Es wurde angegeben, dass nokia*night* vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."
nokia*night*
Wie lautet eigentlich der genaue Wortlaut der Zeile, die Dein AG mit "wert befüllt" hat?
ZitatOriginal geschrieben von nokia*night*
ich hätte zwei fragen bzgl. dienstreisen:
2. die kosten für die dienstreisen bekomme ich ersetzt, sodass auch in einer zeile der lohnsteuerabrechnung des ag eine zeile mit wert befüllt ist und genau dort meldet man mir "Verpflegungsmehraufwendungen sollten als Ausgaben erfasst werden." die frage ist nun, ob und falls ja, was ich unter der dort verwiesenen stellen angeben darf? die pauschalen, je nachdem wielange ich auf dienstreisen unterwegs war? z.b. 24€/ganzer tag?
nokia*night*
Wenn du schon die Verpflegungsmehraufwendungen von Deinem AG steuerfrei erstattet bekommen hast, darfst Du sie natürlich nicht nochmals in der Steuererklärung ansetzen.
ZitatOriginal geschrieben von Trent1979
Oder gibts dafür evtl eine App?
Such mal im Market nach speed test bzw. Speedtest.net