Marco:
ich gebe dir recht, wenn die kommunikation nicht gut war! die handyzek leute haben nämlich 4 mal behauptet, dass das geld nächste woche auf meinem konto ist. 4 mal ergebnislos.
hatte mit denen telefoniert, online-chat und e-mail verkehr sowohl hier im tt-forum als auch die e-mail adresse von handyzek.de
es kamen immer nur leere versprechungen und nichts passierte.
inkassounternehmen ist da mehr als angebracht. notfalls werde ich auch meinen anspruch auf die 250 euro einklagen. wenn man nämlich bei so ner hinhaltetaktik aufgibt und nicht zu härteren methoden greift, kapieren die es nie.
@ marco:
Auftragserteilung/Bestellung
Die Auftragserteilung/Bestellung ist nach DIN 69905 die "Willenserklärung des Auftraggebers an den ausgewählten Anbieter, mit ihm einen Vertrag über Lieferungen und Leistungen abzuschließen." Mit der Auftragserteilung leistet der Auftraggeber seinen Anteil am Zustandekommen des Auftrags.
Wenn das Angebot bindend erstellt wurde und die Auftragserteilung innerhalb der Angebotsbindefrist erfolgte, ist damit der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer rechtsgültig abgeschlossen.
Die Bestellung hat nichts mit dem Anschluss des DSL-Vertrages zu tun. Meine Willenserklärung, dass ich gerne ein Geschäft machen möchte mit Handyzek unter den Bedingungen der Anpreisung mit TT-Konditionen und die Annahme Handyzeks stellt die Bestellung dar.