sieht bei mir genauso aus....
als ob man "nur" 2,5 Monate GG Befreiung hat, aber vielleicht schreiben die ja nur alle 2 Monate ne Rechnung
auf der nächsten sollte dann wieder sowas drauf sein *Riesengrins*
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sieht bei mir genauso aus....
als ob man "nur" 2,5 Monate GG Befreiung hat, aber vielleicht schreiben die ja nur alle 2 Monate ne Rechnung
auf der nächsten sollte dann wieder sowas drauf sein *Riesengrins*
ZitatOriginal geschrieben von fion
Ich kann Dir sagen was nicht draus wird: Wieder so ein Angebot. Oder glaubst Du ernsthaft, dass sich Händler erst öffentlich anklagen lässt und danach das nächste Schnäppchen präsentieren. Sehr naiv?!
so long fion
sorry, aber Du solltest an Satzstellung und Wortwahl feilen....
irgendwie versteh ich nicht, was Du uns mit Deinem Post sagen willst
...
also, auf mein Fax vor 2 Wochen, welches die 1.Mahnung wegen Lieferverzugs enthielt, habe ich bis heute keine Antwort von PP erhalten.
Das hatte ich lediglich getan, um meine rechtlichen Interessen zu wahren.
Heute habe ich dann auch die erste Rechnung zu meinem "abgeschlossenen" Handyvertrag von Mobilcom erhalten..... find ich echt lustig, ein Vertrag, zu dem ich weder Karte noch Handy besitze
also, wenn das nächste Woche nichts gibt, werde ich auch meinen Anwalt einschalten und auf Lieferung nebst Schadensersatz hinweisen oder etvl. auch klagen, da ich nicht einsehe, so lange auf ein Handy zu warten,
der Preisverfall in diesem Marktsegment ist ja auch immens hoch.
also, Christian, nichts für ungut, aber Du tust ja, was Du kannst, evtl. sollte man aber das Geschäftsgebaren der Firmen Mobilcom Cellway und Partner Plus mal in die Rubrik "Ärger der Woche" oder "Computerbild kämpft für Sie" in der gleichnamigen Zeitschrift bringen
Verzug
Hi!
das mit dem "in Verzug setzen" (wurde hier erwähnt) kann auch jeder Privatmann machen.
Einfach ein Fax oder Einschreiben an PP mit dem Hinweis einer Fristsetzung,
falls diese (Lieferung) nicht eingehalten wird, kann man sich ein
Gerät kaufen und den Kaufpreis von PP zurückfordern (notfalls vor Gericht)
Quellen:
§281 BGB
§286 I BGB
§433 I BGB
bitte ergänzt oder korregiert mich, falls da was nicht stimmt
..
poste doch bitte auf der ersten Thread Seite, wer eins
zugeschickt bekommt (Namenskürzel und Anfang der PLZ)
Re: Re: ...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von handy4less
freigeschaltet = SIM Karte aktiv. Man könnte die Karte dann sofort in ein Handy einlegen und los telefonieren.
Das Begrüßungsschreiben bedeutet ebenfalls, daß die Karte freigeschaltet ist.
Damit gibt es auf jeden Fall auch das 9300.
Stimmt der Tarif auf dem Begrüßungsschreiben mit dem bestellten Tarif überein ?
Christian
Tarif lt. Begrüßungsschreiben:
T-D1 fifty-sms-power-free 60/30
hoffe das ist der richtige tarif, da ich kein Duplikat habe
hatte Anfang des letzten Monats bestellt, Schreiben war vom 15.6.
Gruß
Matthias
...
was kann ich unter "freigeschaltet" verstehen?
ich habe das erste Begrüßungsschreiben mitsammt Mobilcom Nr. + Kunden Nummer erhalten...
bekomm ich jetzt einen oder wie oder was?
in den Mais von Christian hatte ich bis dato nicht daran gezweifelt, nun aber schon.
Gruß
Matthias
...
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