ZitatOriginal geschrieben von aleman
das Urteil ist leider nicht mehr abrufbar.
also bei mir ist es noch abrufbar
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ZitatOriginal geschrieben von aleman
das Urteil ist leider nicht mehr abrufbar.
also bei mir ist es noch abrufbar
RouviDog, nun mal ruhig Blut. Mir ging es ebend darum, dass dieses Urteil (möglichst schnell) öffentlich diskutiert werden kann, wie bereits in den weiteren Postings geschehen.
Da ich zwischenzeitlich unterwegs war, hat sich das ja nun sowieso erledigt.
Beim Lesen kam ich aber auch so einige Male ins Grübeln. JMQ an den Begriff "Sonderkündigungsrecht" würde ich mich nicht stoßen. Auch wenn dieser Begriff so nicht im BGB vorkommt, so wird er jedoch von einer Vielzahl von auch klugen Juristen (RA's, Richtern ...) benutzt...
Der Satz wurde ja schon zitiert:
" Die Klagepartei geht davon aus, dass die Preiserhöhung gegenüber der Klägerin wirksam ist ... "
Hmm, kam mir vor wie ein Déjà-vu - also gleich nochmal das erste Münchner Urteil rausgekramt:
"Der Kläger weist selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Genehmigung des Kunden möglich ist."
Soso, 2 Münchner Urteile und bei beiden Urteilen fragt man sich, was der Kläger eigentlich wollte ???
Und dann kam eine sehr unlogische Logik, zu der sich kris781 ja schon geäußert hat - und für mich die Äuflösung am Ende --> Richterin = Frau *g*
Ich habe aber wie bereits beim ersten Urteil den Eindruck, dass der Kläger mit Absicht verlieren wollte und sich die Münchner Richter auch nur sehr halbherzig mit der Sachlage beschäftigten.
Ich habe eigentlich noch nie solche "kurzen" Urteilsbegründungen gesehen.
Mal ne Frage - unabhängig von den Kopierkosten
das Urteil kann doch öffentlich zum download zur Verfügung gestellt werden ?
Wenn ja, dan beiteilige ich mich an deinen Kosten
Und wie ist der Richter darauf gekommen, dass es noch andere Münchener Urteile gibt. Hat O2 das in seiner Klageerwiderung reingeschrieben - ohne die Aktenzeichen, oder hast du den gesamten Schriftverkehr vorgelegt, wo auch das Schreiben von O2 mit bei ist, wo sie sich mit den 3 Urteilen brüsten.
Die beiden Berliner Urteile (Charlottenburg und Berlin Mitte) wurden dem Richter doch hoffentlich auch mitgeteilt?
Das Urteil von Berlin Mitte (habe leider nicht das Aktenzeichen vorliegen) beschäftigt sich zwar nicht mit einer fristlosen Kündigung. Der Kunde hat sich den erhöhten 0180 Tarifpreis zurückgeklagt. Damit zeigt auch dieses Urteil, dass die Erhöhung ohne Mitteilung an den Kunden nicht rechtmäßig ist.
Mich interessiert eigentlich nach wie vor, warum O2 nicht selbst die Aktenzeichen rausrückt und da so die Hand drüber hält.
Strategisch muss da ja irgendwas nachteiliges für O2 mit verbunden sein :confused:
Kann was dazu geschrieben werden, wie die Aktenzeichen nun bekannt geworden sind?
Und es lohnt sich auch, mal nach RA Fülleborn in Verbindung mit Real Inkasso zu googlen.
Aber von mir aus sollen sie ruhig klagen.
ZitatOriginal geschrieben von marco5
Wenn ich das richtig lese macht o2 eine "Kulanzkündigung" weil man als Kunde wichtig ist. Die ausserordentliche Kündigung wird trotzdem ignoriert.
Gruß Marco
Richtig - und diesen Brief erhalten momentan sehr sehr viele Kunden.
Aber das bekommt offensichtlich knutgenion nicht mit *g*
Huhu knutgenion, AUFWACHEN. O2 verlangt Gebühren für den Zeitraum NACH der Kündigung des Kundens.
Siehe auch Beitrag von B. Trunken
"Die Kosten bis zum Kündigungsdatum, richtig. Nicht bis zum Datum, das o2 lustigerweise vorschlägt."
Und O2 schlägt nun genau lustigerweise irgendwelche Kündigungstermine vor und mißachtet die Kündigung des Kunden.
Und, knutgenion - wo habe ich geschrieben, dass der Kunde nicht für die Gebühren vor SEINER Kündigung aufkommen soll ? Mann oh Mann, was einige in den Satz "Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist und bleibt eine Kündigung ... Und damit ist mit Zugang der Kündigung das Vertragsverhältnis beendet." sich alles reindichten.
Da brauchst du auch im Nachhinein den Usern nicht die Worte im Mund verdrehen und dir irgendwas an den Haaren herbeiziehen. Das es vereinzelt auch Kunden gibt, wo die Kündigung aus wichtigem Grund nicht wirksam ist, steht auf einem ganz anderem Papier und muß notfalls ein Gericht klären. Aber diese Gründe hat O2 bisher bei keinem thematisiert - weil die immer nur ihre 0815 Standard-Textbausteine ohne Einzelfallprüfung rausschicken.
Ein Kollege, der im Februar nach Abmahnung und Fristsetzung zur Vertragserfüllung außerordentlich gekündigt hat, hat diesen brief auch bekommen.
Und besonders interessant - hilfsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (man weiß ja nie, wie ein Gerichtsverfahren ausgeht) hat er auch noch zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit September ordentlich gekündigt - selbst diesen Termin ignoriert O2 .
Re: o2 Sonderrufnummern-Skandal - O2 lässt mich raus!
ZitatOriginal geschrieben von DerSchulze
...
Wir bieten ihnen daher an, den Mobilfunkvertrag mit Ablauf dieses Monats gegen Ausgleich des bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Rechnungsbetrages zubeenden "
...
Lol, die werden echt immer dreister. Angebot abgelehnt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist und bleibt eine Kündigung ... Und damit ist mit Zugang der Kündigung das vertragsverhältnis beendet. Aus, Punkt, Essig und da gibt es auch kein Diskussionsbedarf.
ZitatOriginal geschrieben von pubbel
Ich bin noch bei der 1. Mahnung und vermute mal, dass demnächst die zweite Mahnung hinterherkommt.
Von mir aus können die ruhig auch noch das Geld für eine gerichtliche Mahnung rausschmeißen.
Ups, und heute lag sie im Briefkasten, die 2. Mahnung von dem Schnösel.
"... Wir geben Ihnen nunmehr letztmalig die Gelegenheit ..."
"... Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist wird das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet ..."
und um den Empfängern etwas Angst einzuflösen wird gerichtliches Mahnverfahren dick gedruckt mit doppelten Zeichenabstand geschrieben. Ich hoffe, dass der Grünschnabel sein Wort hält, und tatsächlich das Gerichtliche Mahnverfahren einleitet. Und wenn nicht :confused:
"... Eine weitere Mahnung an Sie ergeht dann nicht mehr ..."
juhu, also es gibt dann wirklich keine Mahnungen mehr :top: Und was ist, wenn dann doch noch Mahnungen kommen :confused:
"... Zusätzlich werden wir auftragsgemäß den Mobilfunkvertrag außerordentlich kündigen ..."
Was will er nochmal kündigen ?
"... und die bereits angekündigten Schadensersatzanspüche geltend machen ..."
kann er ja schon mal auf seinen Weihnachtswunschzettel schreiben.
ZitatOriginal geschrieben von stefanw2000
Bissel kommt erst später. Zuerst kommen die Standardschreiben von O2 (welche im übrigen nie aufhören; auch mit Bissel nicht), dann folgt die hausinterne "Inkasso"- Abteilung und dann kommt Bissel (bin aktuell bei Mahnschreiben Nr. 2 von Bissel). Was danach kommt weiß ich noch nicht. Laut Bissel das gerichtliche Mahnverfahren. Ich freue mich schon darauf. Vor allem, weil mir eine Email von O2 vorliegt in der extra betont wird, dass O2 keine Liste der Nebenleistung geben kann, da es so eine gar nicht gibt. Bin ich mal gespannt.
Hat jemand bisher mehr als das 2. Mahnschreiben von Bissel? Oder bin ich einer der Ersten?
Gruß
Stefan
Im Thread bei Onlinekosten war zu lesen, dass jemand nach Bissel dann Post von einer Inkasso Bude bekommen hat.
Ich bin noch bei der 1. Mahnung und vermute mal, dass demnächst die zweite Mahnung hinterherkommt.
Von mir aus können die ruhig auch noch das Geld für eine gerichtliche Mahnung rausschmeißen.
Hatte den schon damals im 1. Schreiben mitgeteilt, dass ich allen Mahnungen und Forderungen widerspreche. Und genau das werde ich auch bei der gerichtlichen Mahnung machen.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Teddie_Neubert
Da wirst Du wohl Pech haben.
Der Sensationseffekt ist der Journaille nicht hoch genug oder
nämliche haben noch nicht verstanden, worum es hier geht,
nämlich daß "Kunden Tricksereien überhaupt nicht mögen", wie ja bereits der (deswegen?) abgesetzte Ex-o2-Chef Gröger richtig erkannte
Wie in diesem Thread nachzulesen ist, interessieren sich zumindest FAZ, Computerbild und Welt dafür und haben in ihren Printausgaben darüber berichtet.
Und durch die Onlinemedien gingen die O2 Geschichten (egal ob Urteil aus München oder Charlottenburg) ebenfalls wie ein Lauffeuer.
Ich erwarte nicht, dass alle Medien tag-täglich darüber berichten. Bei relevanten Neuigkeiten in der O2 Sache haben jedoch einige weitverbreitete Medien sowohl in Printausgaben als auch in Onlineportalen darüber berichtet.