Beiträge von pubbel

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    Original geschrieben von Tipsy
    Für eine einstweilige Verfügung, und nur die ist hier ja sinnvoll, braucht das Recht des Antragstellers nicht bereits verletzt zu sein, d.h. in diesem Fall muss der Schufaeintrag noch nicht erfolgt sein, es reicht die bloße Besorgnis eines unerlaubten Eingriffs, wenn diese schon erheblich ist (vgl. Palandt § 940 Rn 1).
    Dafür muss o2 natürlich mehr oder weniger deutlich gesagt haben, dass bei Nichtzahlung eine Meldung an Auskunfteien erfolgen wird.


    öhm, sorry, wir reden hier nicht über eine Einstweilige Verfügung, in der O2 untersagt wird, Einträge in Auskunfteien zu tätigen.
    Und O2 hat in seinen Schreiben auch nirgends angekündigt, bei Nichtzahlung von besrittenen Forderungen entsprechende Einträge zu tätigen.


    Wir haben hier über negative Feststellungsklagen gesprochen. Und da sollte man wirklich mal die objektiven Gründe für den Antragsteller diskutieren. Dazu gehört z.B. die Frage der Rufnummernfreigabe und -mitnahme zum neuen Anbieter.



    Sollte O2 mir jedoch mit einem Schufa-Eintrag drohen, dann werde ich keine negative Feststellungsklage einreichen, sondern wie du geschildert hast, gehe ich zum Gericht und stelle einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Bekanntermaßen löst die Androhung eines Schufa-Eintrags einen Unterlassungsanspruch aus, wenn die Forderung bestritten wird und sie noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Und beides ist der Fall. Forderung wird bestritten und die Forderung wurde nicht rechtskräftig festgestellt.


    --> und hier überlasse ich es O2, dass O2 gerichtlich feststellen lässt, ob ihr Forderung rechtswirksam ist oder nicht ...


    Aber auf keinen Fall werde ich mich veranlasst sehen, wenn O2 in rechtswidriger Art und Weise mit Schufaeinträgen drohen sollte, eine negative Feststellungsklage einzureichen ...

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    Original geschrieben von Kanalratte
    Prinzip hin oder her. Der entscheidende Punkt ist halt, dass o2 doch irgendwie am längeren Hebel sitzt. Es ist nicht korrekt was o2 abgezogen hat, dass stimmt. Man muss halt abwiegen: Ist es mir wert wegen einer Erhöhung der Sonderrufnummerntarife (welche ich nie nutze) mich mit denen auf Konfrontation einzulassen? Wenn man Zeit und Nerven hat, gerne.


    Angenommen, Du machst es, wie oben beschrieben und o2 verklagt dich. Du verlierst den Prozess... dann haste die Scheisse am Dampfen. Du musst immer vom worst case Szenario ausgehen. Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen (ist halt in Deutschland so).


    Wieso sitzt O2 am längeren Hebel? Ganz im Gegenteil. O2 sitzt am kürzeren Hebel. O2 will was vom Kunden und wenn der Kunde sich nicht darauf einlässt, dann muss O2 handeln. Und dieser Handlungsspielraum ist dann nur sehr eng gesteckt --> ordentlicher Rechtsweg. Und hier hat O2 bisher noch keinen einzigen Kunden verklagt - muss ja wohl einen Grund haben ;-)


    Und wieso kostet das Zeit und Nerven? Ausser dass ich hier mal ab und zu reinschaue kostet mich das garnichts. Ich lebe doch nicht in der Angst, dass mir tag täglich eine Klage ins Haus flattern könnte ...


    Und wieso ist die Scheiße am Dampfen, wenn ich den Prozess verliere? Bei den geringen Streitwerten ist das Kostenrisiko für viele so gering, dass sie es ruhig in Kauf nehmen. Und sollte es tatsächlich zur Verhandlung kommen und sollte man tatsächlich verlieren, na dann muss man halt diese Kosten zahlen.

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    Original geschrieben von Royal Flush
    Die Schweissperlen kommen halt dann, wenn man drüber nachdenkt, was o2 an die Kundendateien übermittelt. Erfahrungsgemäß sind da die Netzbetreiber nicht gerade zimperlich.


    Und vierteljährlich bei meineschufa.de reinschauen ist ja ganz nett. Du weisst aber gar nicht, wohin sonst noch Negativmerkmale über Dich übermittelt werden. Beispielhaft seien hier mal InFoScore, Infodata, Bürgel oder Creditreform genannt (an mindestens 2 dieser Unternehmen übermittelt o2 unter Garantie).


    Das Risiko, in X Monaten oder 1-2 Jahren (Du weisst ja nicht, wie lange die Daten letztlich dort gespeichert werden) mal Probleme bei einer Kontoeröffnung / Kreditkarte / Kredit / Handyvertrag zu bekommen, war mir persönlich die 75 EUR Prozesskosten nicht wert. Aber das muss jeder für sich entscheiden.


    Wobei du genauso wenig ausschließen kannst, dass O2 nicht auch dir schon längst irgendwelche Einträge sonstwo verpasst hat.
    Diese Argumente wären daher für mich weniger Motivation für eine negative Feststellungsklage gewesen.
    Und die Argumente sind für ein Feststellungsinteresse auch objektiv nicht begründbar, da bestrittene Forderungen nicht eingetragen werden dürfen.


    Dafür gibt es aber für diesen oder jenen diverse andere objektive Gründe für ein Feststellungsinteresse.
    Und nach den bisherigen Urteilen des Münchner Gerichts würde ich alles daran setzen, dass auf jeden Fall nicht das Münchener Gericht darüber entscheidet.

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    Original geschrieben von phonefux
    Naja, das Urteil ist jedenfalls noch deutlich besser begründet als das hier (bei TT) hochgelobte Urteil gegen o2, ... .[/URL]


    Öhm, sprechen wir hier von verschiedenen Urteilen ? Die Begründung des Urteils aus Berlin ist sehr umfassend (3Seiten) ausführlich und richtig gestaltet .... Da wurden sämtliche Einzelheiten beleuchtet ...



    Die bekannten Urteile für O2 kann ich nur auf die Prof. Aussage verweisen: "bodenloser Bullshit von Begründung, Beileid!".

    Das war anzunehmen, dass das Amtsgericht München so entscheidet. Die Begründung haut in die gleiche Kerbe wie das (bzw. die beiden) vorangegangenen Urteile --> nach dem Motto eine einseite Erhöhung der Tarife (und eine entsprechende Klausel, die dieses zulässt) wäre nicht wirksam und die erhöhten Tarife dürften nicht abgerechnet werden.


    Aber genau dieses macht O2. O2 rechnet die erhöhten Tarife ab und O2 lehnt jeden Widerspruch (und jede Abmahnung) gegen die Tariferhöhung ab.



    Durch die Urteilsbegründung wird letzendlich § 314 BGB erfolgreich ausgehebelt, da nach dieser nie ein wichtiger Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt.
    (Das führt zu dem, was Maarthok gesagt hat --> jedes mal gegen die zu hohe Rechnung vorgehen ...)


    D.h. nach dem Urteil, dass die Verletzung einer Pflicht immer nur etwas Unwirksames ist, gegen das man vorgehen muss, aber nie einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellt. :D



    Der Verdacht, dass sich hier mit den anderen Richtern kurzgeschlossen wurde, ist für mich nicht unbegründet ;)



    Bestätigt auf jeden Fall die Strategie, nicht selbst zu klagen sondern sich verklagen zu lassen.

    Dass ist natürlich richtig.
    Es klärt aber nicht die Frage, warum Real-Inkasso überhaupt erst eine strittige Forderung aufgekauft hat.
    Wie gesagt, alle mir sonst bekannten Inkasso-Unternehmen schließen die Bearbeitung von strittigen Forderungen aus, weil in solchen Fällen die Inkassokosten nicht auf den Schuldner abgewälzt werden können. Die Fälle gehen zurück an den Auftraggeber mit Verweis auf den Gerichtsweg.


    Entweder war Real Inkasso beim Aufkaufen der Forderung nicht bekannt, dass die Forderung bestritten wird, oder wie Stefan im Onlinkekostenforum schrieb, werden die Forderungen weit unter Wert gekauft in der Hoffnung, dass dieser oder jene Schuldner doch noch nachgibt, so dass in der Gesamtrechnung für das Inkasso ein Plus zustandekommt.

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    Original geschrieben von EricssonFreak
    Ich frage mich ernsthaft, was die sich von einer Klage versprechen. Immerhin handelt es sich um eine mit gewichtigen Gründen bestrittene Forderung, die ohne Weiteres überhaupt nicht abgetreten bzw. verkauft werden dürfte ... und daher gleich aus mehreren rechtlichen Gründen schwer realisierbar sein wird.
    ...


    Gruß ///Freak



    Das habe ich mich auch schon die ganze Zeit gefragt. Und ich würde fast vermuten, dass Real Inkasso vor der Abtretung nicht bekannt war, dass die Forderung bestritten ist. --> entweder hat O2 nicht mitgeteilt, dass die Forderung bestritten ist, oder er hat es Real Inkasso nicht mitgeteilt.


    Aus diesem Grund wandert bei mir nicht alles unbeantwortet in die Ablage. Real Inkasso habe ich z.B. mitgeteilt, dass es sich um eine ernsthaft bestrittene Forderung handelt.
    Sehe keinen Grund, warum sich Real Inkasso bestrittene Forderungen abtreten lassen will - ihre Inkassogebühren würden sie in einem solchen Fall keinesfalls ersetzt bekommen.
    Die mir sonst bekannten Inkassounternehmen schließen die Bearbeitung und/oder Abtretung von bestrittenen Forderungen aus.

    Hmm,


    merkwürdig finde ich das aber auch. Es muss ja auf jeden Fall etwas passiert sein, dass der Richter eine mündliche Verhandlung nicht mehr für notwendig erachtet. Und da Royal Flush hierzu "nichts beigetragen hat", muss ja die Seite O2 den ausschlaggebenden Grund gesetzt haben, dass der Richter nun auf die Verhandlung verzichtet.


    Normalerweise bekommt man aber auch oft einen Wink vom Richter, wenn sich eine Niederlage anbahnt ...
    O2 hat dir auch keinen Vergleich angeboten ?
    Den Hinweis von Maarthok kann ich aber nur unterstützen, den Richter nicht zu verärgern ;-) - und Richter sind mal ganz schnell angenervt, wenn man zu viel rumrührt.



    Die Klage ziehst du ohne Rechtsanwalt durch? Musstest du Stellung zu den Münchener Urteilen nehmen?
    Bist Du auf den Urteil aus Berlin rumgeritten und hast die die dortige Urteilsbegründung "ausreichend" in deiner Argumentation verwendet ???