das werde ich mal versuchen
Beiträge von speeder1
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Original geschrieben von sinus
Das beeindruckt mich jetzt aber sehr erinnert mich an meine Zeit im Kindergarten da gab es auch immer welche die zur Kindergärtnerin gelaufen sind wenn sie nicht weiter wussten!!Im übrigen sollten die Mods mal Dein "hilfreichen" Beiträge lesen!
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§ 259
Hehlerei(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
so wie ich es verstanden hab ist die verkäuferin die gearschte da sie ein geklautes gerät verkauft hat und ich via ebay reingefallen bin das ist das gerät was ich ersteigert habe :
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die verkäuferIN kommt aus berlin maulbeeralle .... hab die komplette anschrift das geht alles zur polizei das ist der erste vorfall bei ebay das mir so ne scheiße passiert.
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also der preis war nicht auffällig günstig es war ganz normal siehe link :
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Zitat
Original geschrieben von Cloon22
schon lustig hier..mein rat..
schreib ihn via Ebay acc. an, und frag ihn, ob er dir bis in 10 tagen das Geld zurücküberweisen will, oder ob du ne anzeige gegen ihn machen sollst (wegenHehlerei=Verkauf geklauter Sachen)..Ebay ist dann sowiso verpflichtet seine Daten rauszurücken bzw. im Schlimmsten Fall der Internetprovider..
Im normalfall wollen die meisten Leute keine Probleme haben, und geben dir das geld zurück..aus der Verantwortung kann er sich nicht stehen (unwissenheit schützt vor strafe nicht..will heissen, wenn ers unwissentlich verkauft hat, macht er sich zumindest dahingehend schuldig, weil es auffällig war, dass der aufkleber gefehlt hat..jedoch hat auch er das recht sich an seinen Verkäufer zu wenden...bei Problemen mit autos läuft es genau so..)
wenn er nicht drauf eingeht..zieh es genauso durch..wie oben beschrieben (Bestätigung vom Servicecenter-Anzeige Polizei-Ebay Daten)
jedoch wirds lange dauern, und ev. bekommst du ne mitschuld, weil du ja den Kauf eigentlich akzeptiert hast, obwohl das handy auffällig war wg. des Fehlenden Aufklebers..zumindest hast du den kauf nicht angefochten..
lg CLoon
das mit dem label hab ich ihr so oft gefragt warum die das rausgezogen hat dann hat die mir gesagt das sie es mit gutem gewissen verkauft hat ... also ich hab die wichtigsten emails gedruckt und hier liegen
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ne also telefon terror ist nicht mein ding dann kann ich ja direkt in ihre wohnung stürmen das bringt mir nicht viel ich will mein scheiß geld mehr auch nicht wenn ich da sitze ohne geld ohne handy dann wird die sehn was mit der passiert.
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der nsc mitarb. hat gesagt ich wollte ihnen einen brief schreiben was sie machen müssen damit sie ihren geld zurück bekommen .... wenn die mir nicht weiterhelfen dann muss ich es ja auf eigene faust machen ich lass mich von so einem bestimmt nicht verarschen der dort drüben in berlin sitzt und mich verarscht :mad: ich könnt den jetzt umbringen
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es war nicht besonders günstig es war der standartpreis. Ja ich geh heute mal zum Nsc mal gucken was die sagen, ich hab paar emails und so gedruckt und die unterlagen das ich es bezahlt hab und es über ebay ersteigert hab.
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Zitat
Original geschrieben von Benz-Driver
dann versuch mal mit der Adresse und dem Namen über ein Online-Telefonbuch die Telefonnummer rauszubekommen. Und ruf an. Sag, Du machst eine Anzeige bei der Polizei, wenn er Dir das Geld nicht sofort zurücküberweist!hab ich ja schon alles versucht aber ich glaub seine Nummer ist anonym also nicht im öffentlichen telefonbuch.
das ist sehr ärgerlich
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also mit der polizei hab ich gedroht als Antwort kam : ich werde keine emails mehr von ihnen öffnen .
es wäre doch sinnvoll wenn man den anwalt einschaltet oder?