- Die Portierung muss ins System eingepflegt werden
- Die notwendige Infragstruktur muss vorgehalten werden
- Die Rufnummer muss bezahlt werden.
Beiträge von stefanniehaus
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Was heißt denn für nichts?
Bei manchen Leuten kann man nur mit dem Kopf schütteln -.- -
MD hat kein SIM-Kartenpfand. Entsprechend kannst du mit der SIM machen was du willst
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Es ist schon seit mehr als einem Jahr so, dass man per normalen Tarifwechsel nicht von einem Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit in einen Tarif ohne Laufzeit wechseln kann.
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Zitat
Original geschrieben von DARKHALF
zu welchem Termin läuft die Übergangsfrist ab ? , weil soo lang mach ich nixxx , möchte meine nummern nicht im Delirium suchen....
DARKHALFMüsste der 01.12.2012 sein ab dem die Nummer wirklich nur 1 Tag abgeschaltet sein darf.
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Dazu findet man auch im TKG
Zitat
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug(5) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4.
Und diese Kosten werden auch durch die Bundesnetzagentur reguliert.
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Die Vorgabe, dass man ein Anrecht darauf hat die Nummer auch bei einem anderen Anbieter nutzen zu können sagt doch absolut garnichts darüber aus, ob das mit Kosten verbunden ist oder nicht.
Natürlich entsteht dem Anbieter durch die Portierung ein Aufwand. Einerseits besteht ein geringer Verwaltungsaufwand und andererseits hat der Anbieter zu früherer Zeit für die Zuteilung der Rufnummer bezahlt.
Und das gilt unabhängig davon ob der Vertrag noch besteht oder nicht und wer den Vertrag gekündigt hat.Entsprechend erlaubt die Bundesnetzagentur dem Anbieter explizit eine solche Gebühr, die die BNetzA aber auch selbst auf rund 31€ begrenzt hat.
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Wieso übers Ohr hauen?
Die Gebühr ist doch nicht für die Beendigung des Vertrages sondern für die Freigabe der Rufnummer. Und da ist es völlig unerheblich welche Seite gekündigt hat. Der Anbieter zwingt doch durch seine Kündigung niemanden die Rufnummer mitzunehmen.
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Richtig. 2.3.3 ist die aktuellste.
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Zitat
Original geschrieben von Millahege
Seh ich es also richtig:
Ich kann nicht o2 kündigen und meinetwegen hier im Netz einen o2 Vertrag über Handyflash O2 Vertrag abschliessen und gleichzeitig meine Rufnummer portieren? Sondern muss erst eine Portierung zu einem anderen Anbieter zwischenschalten?
Wie blöd ist das denn?Das Problem hast du bei jedem Anbieter. Eine Rufnummerübernahme Postpaid -> selber Anbieter Postpaid geht nicht.
Dafür ist schließlich die Vertragsverlängerung da.
Wenn du unbedingt irgendwelche Neuvertragsboni mitnehmen willst, musst du schon die zusätzliche Arbeit in Kauf nehmen.