Beiträge von CV89

    Zitat

    Original geschrieben von Thatsme
    [...]
    Deshalb auch mein Vorschlag, meld Dich erstmal nicht an. Wenn die unangemeldet erscheinen, kannst Du denen den Zutritt zur Wohnung verwehren und wenn sie sich anmelden, kannste das Gerät für den Termin noch immer irgendwie verlieren...


    Zitat

    Original geschrieben von karsten

    Er hat aber ein Einkommen. Er ist doch auf einer BA.
    Bevor ich das machen würde, würde ich mich an seiner Stelle überhaupt nicht bei der GEZ anmelden.


    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen

    [...]
    Ich kann Dir nur raten, Dich gar nicht bei der GEZ zu melden und die Briefe zu ignorieren. Für den Fall, dass wirklich einmal einer bei Dir anklingelt, kannst Du ja ein Anmeldeformular bereithalten und sagen, dass Du seit letzter Woche einen Fernseher hast und ihn gerade anmelden wolltest. Da Du ihn aber nicht hereinzulassen brauchst, ist die Gefahr so oder so recht gering, dass er dass mitkriegt, außer Du hörst sehr laut Radio oder TV.
    [...]


    Hallo zusammen,
    ich will ja nicht den Moralapostel spielen. Für mich sieht das so aus, als ob Judas aufgefordert wird, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Falls er ein Gerät zum Empfang bereithält, ist er verpflichtet sich anzumelden. Wenn Judas sich genau über das Procedere informiert, dann liest er auf seinem ersten "Anhörungsbogen" ganz unten: "Die Angaben sind freiwillig , wenn Sie kein Gerät zum Empfang bereithalten." (oder so ähnlich)
    Also, ich finde wir sollten Judas das überlassen, wie er sich verhält. Beruft er sich nämlich auf die Freiwilligkeit, Angaben zu machen (weil er der Meinung ist, er hält kein Gerät zum Empfang bereit), dann muss ihm erst mal jemand nachweisen, dass er ein Gerät zum Empfang bereithält und damit nicht mehr die Freiwilligkeit sondern eine Verpflichtung zum Anmelden besteht. Und das ist sehr selten möglich, zumal er, wie schon geschrieben, den GEZ-Schnüfflern den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern kann. Und wenn er sich weiterinformiert, dann weiss er auch, dass er nicht an den "bescheuerten" Umfragen zum Fernsehkonsumverhalten an der Haustür oder am Telefon teilnehmen sollte und dass bei einem "Hausbesuch" (den teils unverschämten GEZ-Schnüfflerkollegen kann man übrigens Hausverbot erteilen) nicht unbedingt ein Gerät auf mithörbarer Lautstärke gestellt ist.


    So long

    Zitat

    2. Muß ich meinen PC anmelden, in dem eine TV-Karte steckt?
    Wenn die TV-Karte einen TV-Tuner (Empfänger) enthält, wird der PC wie ein normales TV-Gerät behandelt und muß daher auch angemeldet werden. Wenn Sie jedoch schon einen Fernseher in Ihrem Haushalt angemeldet haben, müssen Sie Ihren PC nicht noch extra anmelden.
    (quelle)


    google find ich echt prima.


    Musikus: du hasts nur gut gemeint, gell?
    @nutellatoast::flop:

    stones?


    hi, du meinst nicht zufällig die stones? hört sich verdammt nach micks stimme an ("jumpin´jack flash"). die szene, wo er auf der strasse davonfährt mit dem schild rechts im bild, oder?


    gruss


    Zitat


    Q: The music is very influential on the atmosphere. Why no "Sympathy for the Devil", which is a recurring theme in the novel?
    TG: We couldn't afford it. It cost $600,000. And, to be honest, we tried to make it work at the begining - because you're right, it opens the book, and it's a theme. But it didn't have the energy we need at the start of the film. We put it on, and the driver was like "Cool", instead of being the Bat Out of Hell. So it just didn't work, and that's why we put Jumpin' Jack Flash at the end - just for all those people who were waiting for the Stones somewhere. (Quelle)

    Vorerst mal danke an alle.


    Das war der Stress-Freitag schlechthin. Anruf beim Anwalt, Termin? Sofort! Jawoll. Kaufvertrag privat/privat? Ja, keine Chance. Die "Ausschlussklausel" bei Privatvertraägen ist bombenfest für den Verkäufer. Wenn man gerichtlich gegen ihn vorgehen will, muss man ihm das Verschweigen des mangels nachweisen. Ein anderer Ansatzpunkt wäre gewesen, ihm nachzuweisen, er betreibe einen Handel mit Gebrauchtfahrzeugen. In meinem Fall ein kleiner Lichtblick, da er das Fahrzeug nicht auf sich angemeldet hatte, sondern nur drei Wochen im Besitz hatte mit roten Kennzeichen.
    Ratzfatz, zwei Telefongespräche im Anwaltsbüro geführt (die Gespräche musste natürlich ich führen, da nach Erfahrung des Anwalts gleich alle blockieren, die nur Anwalt hören). Mit der Vorbesitzerin: Fahrzeug war in Ordnung, sie wusste auch nix von defekten Bremsen. Beim Verkäufer: Ja, blabla, Bremsen kaputt, Auto fahruntüchtig, Reparaturkosten? Er: Nun, kann ich nix für, aber, ähm, ich kann mich ja beteiligen. Ein Drittel? RA winkt ab, fiftyfifty, und er soll reparieren. Gesagt, gesagt: OK, 50% und ich hol den Wagen um elf ab.
    Puh, das war das Beste was man rausholen konnte, meinte der Anwalt und hier würde ich so gar noch gut mit fahren. Ein Prozess wäre auf jeden Fall negativ für mich ausgefallen.
    Ich also nach Hause, Vereinbarung aufgesetzt, hingefahren, Schlüssel übergeben, Veribarung unterschreiben lassen, und weg. Und morgen ist er repariert und kann abgeholt werden.


    Ich bin eigentlich ziemlich froh, dass es so ausgegangen ist. Was mich nur ein bisschen stutzig gemacht hat, war seine Bereitschaft, Kosten zu übernehmen. Man könnte das ja so interpretieren, als wusste er vom Bremsenmangel. Aber was solls, er zahlt, und ich bin die Scherereien los.


    Nie wieder "gekauft wie gesehen", vor allem, wenn man, wie ich, keine Ahnung hat.


    bis dann
    cv89

    ChickenHawk, ashd:


    Vielleicht sollte ich mal den Abschnitt aus dem Kaufvertrag zitieren. Er lautet:
    "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Fahrzeugmängel. Das Fahrzeug ist gebraucht. Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht. Das Fahrzeug wird in dem Zustand verkauft, wie es sich nach der Probefahrt und der Besichtigung ergibt. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die oben beschriebenen Eigenschaften zugesichert hat."


    Ok, das hätte ich vielleicht schon früher schreiben sollen. Aber ist der Verkäufer damit aus allem raus? Kann ich mir nicht vorstellen. (Was aber auch nix zu sagen hat)


    gruss


    Danke schonmal.


    Im Kaufvertrag war nix besonderes geregelt. Das ist so ein Standradteil, dass er sich runtergeladen hat und da ist nur angekreuzt, dass der Originalmotor drin ist und das Fahrzeug keine Unfallschäden hat. Und dann noch diese Standardformel "Ausschluss jeglicher Gewährleistung".


    Und anrufen bei dem Typen (der eigentlich ganz sympathisch war) wollt ich auch schon. Nur dachte ich, ich informier mich mal vorher über die rechtliche Seite. Dann verläuft so ein Gespräch vielleicht etwas sachlicher.


    ciao

    Hallo zusammen!


    Hoffentlich habt ihr noch nicht genug von Kaufverträgen und Gewährleistung. Aber ich glaube ich bekomme da ein Problem und hoffe von Euch ein paar Tips oder Ratschläge zu bekommen. Zur Sache: Vor etwa 3 Wochen haben wir zu zweit einen Kleinwagen für meine Freundin gekauft. Einen 8 Jahre alten Mazda121, der mit dem elektr. Faltschiebedach, das "Ei". Ein schnuckliges kleines Ding. Genau richtig. Sieht schön aus. Neuen TÜV hat er nicht, da der Verkäufer, ein Privatmann, meinte, er bekäme nächstes Jahr ohne Probleme nochmal die Plakette.
    Im Kaufvertrag sieht keine besonderen Eigenschaften zugesichert.
    So nach eineinhalb, zwei Wochen, fängt es an zu rasseln und zu pfeifen.
    Ein Kumpel meinte, das könnte er mal auf der Bühne begutachten. (Jaja, das hätten wir auch vor dem Kauf machen sollen, das werfe ich mir schon die ganze Zeit vor) Gesagt, getan. Mit Schrecken mussten wir feststellen, dass die komplette Bremsanlage an den Vorderrädern marode ist. Bremssättel, -scheiben und -beläge. Na super. Ich Doofkopp hätte das doch auch sehen können. Nee, ich hab nämlich keine Ahnung von Technik, zumindest Autotechnik und hab auch keinen Freak mitgenommen. Also, Bremsen am A**** find ich schon ne Sauerei. Der Werkstattmeister, also ein richtiger Meister, meinte, das Fahrzeug sei fahruntüchtig und dürfe auf keinen Fall mehr bewegt werden. Ein Rad liess sich von Hand gar nicht mehr drehen. Vielleicht hilft das bei der Beschreibung. Und TÜV hätte der vor drei Wochen niemals bekommen, das passiert nämlich nicht von heute auf morgen und ausserdem muss der Wagen ziemlich lange im oder am Wasser gestanden haben, dem Rost (an der Bremsanlage) nach zu urteilen, meinte der Meister. Bei den Verkaufsverhandlungen hab ich nach Motor, Zahnriemen, Reifen und Bremsen nachgefragt und der Verkäufer sagte uns, es sei alles in Ordnung.


    Ich verlange keine Rechtsberatung, ich dachte nur, ihr könntet mir ein paar
    Tips geben, wie ich jetzt handeln soll, bzw. über ähnliche Fälle berichten.
    Mir schwebt vor, zum Anwalt zu gehen (Beratungsgespräch übern ADAC), ein Gutachten erstellen lassen und den Verkäufer evtl. mal anschreiben.
    Meint ihr das macht Sinn?


    Viele Grüsse (und schuldschung für den langen Text)
    CV89 (<-- mein neues Auto!)


    (in einem "anderen" Forum war ich als berserk angemeldet)