ZitatOriginal geschrieben von Thatsme
[...]
Deshalb auch mein Vorschlag, meld Dich erstmal nicht an. Wenn die unangemeldet erscheinen, kannst Du denen den Zutritt zur Wohnung verwehren und wenn sie sich anmelden, kannste das Gerät für den Termin noch immer irgendwie verlieren...
ZitatOriginal geschrieben von karsten
Er hat aber ein Einkommen. Er ist doch auf einer BA.
Bevor ich das machen würde, würde ich mich an seiner Stelle überhaupt nicht bei der GEZ anmelden.
ZitatOriginal geschrieben von Nebelfelsen
[...]
Ich kann Dir nur raten, Dich gar nicht bei der GEZ zu melden und die Briefe zu ignorieren. Für den Fall, dass wirklich einmal einer bei Dir anklingelt, kannst Du ja ein Anmeldeformular bereithalten und sagen, dass Du seit letzter Woche einen Fernseher hast und ihn gerade anmelden wolltest. Da Du ihn aber nicht hereinzulassen brauchst, ist die Gefahr so oder so recht gering, dass er dass mitkriegt, außer Du hörst sehr laut Radio oder TV.
[...]
Hallo zusammen,
ich will ja nicht den Moralapostel spielen. Für mich sieht das so aus, als ob Judas aufgefordert wird, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Falls er ein Gerät zum Empfang bereithält, ist er verpflichtet sich anzumelden. Wenn Judas sich genau über das Procedere informiert, dann liest er auf seinem ersten "Anhörungsbogen" ganz unten: "Die Angaben sind freiwillig , wenn Sie kein Gerät zum Empfang bereithalten." (oder so ähnlich)
Also, ich finde wir sollten Judas das überlassen, wie er sich verhält. Beruft er sich nämlich auf die Freiwilligkeit, Angaben zu machen (weil er der Meinung ist, er hält kein Gerät zum Empfang bereit), dann muss ihm erst mal jemand nachweisen, dass er ein Gerät zum Empfang bereithält und damit nicht mehr die Freiwilligkeit sondern eine Verpflichtung zum Anmelden besteht. Und das ist sehr selten möglich, zumal er, wie schon geschrieben, den GEZ-Schnüfflern den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern kann. Und wenn er sich weiterinformiert, dann weiss er auch, dass er nicht an den "bescheuerten" Umfragen zum Fernsehkonsumverhalten an der Haustür oder am Telefon teilnehmen sollte und dass bei einem "Hausbesuch" (den teils unverschämten GEZ-Schnüfflerkollegen kann man übrigens Hausverbot erteilen) nicht unbedingt ein Gerät auf mithörbarer Lautstärke gestellt ist.
So long